Worauf man beim Vererben künftig achten sollte
Sowohl im Inland als auch innerhalb der EU wird das Vererben neu geregelt. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.
In puncto Vererben stehen einige Veränderungen sowohl in Österreich als auch innerhalb der EU an. Noch ist bis zum 17. August 2015 – also vor Anwendung der neuen europäischen Erbrechtsverordnung – die Staatsbürgerschaft des Erblassers maßgeblich, hält Martin Schauer, Professor für Zivilrecht an der Universität Wien, bei einer Veranstaltung der Kathrein Privatbank zum Thema (Ver)Erben fest. Ab dem Stichtag ist bei Erbfällen mit internationalem Bezug bzw. Vermögen in mehreren Staaten das Recht jenes EU-Staates maßgeblich, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Ablebens seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
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