Warnung vor „Unterstützern“

Mit der Aussicht auf Geld aus der Rückabwicklung von Lebensversicherungen wird aktuell am Markt geworben. Unabhängige Experten warnen jedoch vor übereilten Schritten.

Das OGH-Urteil zieht Kreise. Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass es bei Lebensversicherungsverträgen, die ab 1994 bis 2012 abschlossen wurden, fehlerhafte Rücktrittsrechtsbelehrungen gegeben hat. Eine Schlussfolgerung daraus ist nun, dass Rückabwicklungen solcher Polizzen chancenreich sind. Und nicht nur das, sondern dass Betroffene nicht nur Anrecht auf die Rückerstattung aller ihrer eingezahlten Prämien haben, sondern auch auf eine fiktive Verzinsung ihrer Einzahlungen.

Lesen Sie den ganzen Artikel in Ihrem Börsen-Kurier. Immer donnerstags neu am Kiosk.
Oder bereits am Mittwoch als Abo in Ihrem Postkasten.