Kommunikation ist alles!

Erstes Wiener HV-Kolleg zu gesetzlichen Rahmenbedingungen und HV-Kultur.

Red/tp (23.01.2026). Spannende Diskussionen bot das 1. Wiener HV-Kolleg des Börsen-Kurier-Partners Interessenverband der Anleger (IVA) in Kooperation mit der auf Kapitalmarktfragen spezialisierten international tätigen Kanzlei Kinstellar in deren Räumlichkeiten. Schwerpunktthemen waren die Evolution der rechtlichen Rahmenbedingungen (Panel 1), Diversität und Anlegerschutz (Panel 3) sowie Listing-Act und Omnibus-Verordnung (Panel 2). Letzteres wurde durch Börsen-Kurier-Chefredakteur Tibor Pásztory (am Bild rechts) moderiert.

In seinen Begrüßungsworten warnte IVA-Präsident Florian Beckermann (am Bild links) vor einer Unterschätzung der Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (etwa aufgrund von deren Nutzung durch aktivistisch Investierende) sowie vor der allzu hohen Staatsquote hierzulande. „Österreich könnte das bessere Deutschland werden!“, rief er zu einer selbstbewussteren Haltung auf.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Schnell wurde klar, dass die ausgeprägte Bürokratie auf europäischer wie österreichischer Ebene einen großen Hemmschuh für den heimischen Kapitalmarkt darstellt. Auch fehle ein überzeugendes europäisches Gesellschaftsrecht. „Die Societas Europea (SE) war kein großer Erfolg“, stellte Sonja Bydlinski, Professorin für Gesellschaftsrecht, trocken fest.

Auch der Green Deal war ein großes Thema. Dieser betrifft nun aufgrund der Omnibus-Verordnung deutlich weniger Unternehmen als bisher. Allerdings: „Einzelne Bausteine herauszunehmen ist schwieriger als das Ganze zu gestalten“, wie Alfred Lejsak, Vorsitzender des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance, der selbst in Brüssel an vielen Entwürfen mitgearbeitet hat, meinte. Auch er ortet Lücken im EU-Recht und vermisst einen kapitalmarktrelevanten Generalpensionskassenvertrag in Österreich. Notar Christian Mayer wiederum stößt sich an Störaktionen durch Aktivisten, die mit der Wahrung von Aktionärsrechten nichts zu tun haben. Marco Wolfsberger, Geschäftsführer der Übernahmekommission, wies auf die wachsende Komplexität im Übernahmerecht insbesondere in Insolvenzfällen hin. Hier sei man an ein „Fristenkorsett“ von fünf Monaten gebunden, wie er es ausdrückte. „Wie soll sich das ausgehen?“, fragt er sich.

Mehr als nur Pflichtübungen
Moderator Tibor Pásztory erinnerte daran, dass die Abhaltung von Hauptversammlungen nicht isoliert, sondern im Rahmen der gesamten Investor Relations zu sehen sei. Es ginge daher um weitaus mehr als die bloße Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern um Kommunikation generell. Dies begänne bereits bei der Einberufung der HV.

Unisono erklärten die Diskussionsteilnehmer, dass die Umstellung vom Amtsblatt zur Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) keine großen Auswirkungen gezeigt hätte. Eine als ungenau erachtete Einberufung der Volkswagen AG sei vom Deutschen Bundesgerichtshof allerdings gekippt worden, mahnte Petra Heindl, Rechtsanwältin bei Kinstellar und „Hausherrin“ der Veranstaltung. Susanne Aglas-Reindl, Head of Investor Relations A1 Telekom Austria Group und Vorstandsmitglied des Cercle Investor Relations Austria (CIRA), wies wiederholt auf das A & O ihrer jahrelangen Erfahrungen aus der Praxis hin, nämlich allumfassende Kommunikation. Auch Josef Baumüller, Aktivist und Wissenschaftler an der TU Wien, der sich wesentlich mit den IFRS Reporting Standards beschäftigt hat, begrüßt diese Haltung.

Durchaus unterschiedlich zeigten sich die Meinungen der Teilnehmer hingegen zu virtuellen Hauptversammlungen. Während die meisten zwischen Befürwortung und neutraler Haltung zu verorten waren, zeigte sich nur der Moderator aus Journalistensicht strikt dagegen. Einhelligkeit bestand hingegen bei der Skepsis gegenüber der Einführung von Mehrstimmrechtsaktien. Diese Position vertritt im Übrigen auch der IVA.

Listing Act und Omnibus-Verordnung
Als ziemliches Sammelsurium erweist sich der (vom Österreichischen Nationalrat allerdings noch nicht beschlossene) Listing Act, ein Reformpaket der EU, wie Martin Wenzl, Head of Listings & Indices der Wiener Börse AG, bestätigt. Dieses soll Börsengänge und Kapitalerhöhungen erleichtern und Pflichten wie Kosten börsennotierter Unternehmen reduzieren, ohne dabei den Anlegerschutz zu mindern. Wenzl sprach hier konkret die im Listing Act enthaltene Prospektverordnung an.

Auch bei der Omnibus-Verordnung handelt es sich um ein Sammelwerk verschiedener Maßnahmen, die einer Vereinfachung und dem Bürokratieabbau dienen sollen. Gerhard Marterbauer, Partner bei Deloitte, erläuterte den aktuellen Stand, demzufolge nun deutlich weniger Unternehmen in Österreich betroffen sind. Den wichtigsten Bereich stellt dabei die Nachhaltigkeits- und Reporting-Regulatorik dar. Edith Leiner, Prüferin im Accounting- und IFRS-Enforcement-Team der Finanzmarktaufsicht, wies hier auf die Wichtigkeit des Europäischen Trilogs „Kommission – Rat – Parlament“ hin, um die Verordnung bei den betroffenen Standards wie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) oder EU-Taxonomie umzusetzen.

Zahlreiche Einzelbestimmungen
Leiner interessiert sich ihrer Position gemäß besonders für die Marktmissbrauchsverordnung. Ihr geht es vor allem um das Thema Insidergeschäfte, und hier wiederum um die Frage, ab wann eine Ad-hoc-Meldung veröffentlicht werden muss, um Insidergeschäfte verhindern zu können. Insgesamt jedoch wird der Listing Act als positiv gewertet, wie Marterbauer aufgrund der Prospektvereinfachungen bei Börsengängen bestätigt. Auch bei Kapitalerhöhungen seien vereinfachte Dokumente und höhere Schwellenwerte zur Verpflichtung vollständiger Prospekte vorgesehen.

Grundvoraussetzung für eine Rechtsgültigkeit in Österreich ist der Beschluss des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG) durch den Nationalrat. Edith Leiner und Martin Wenzl erwarten diesen für Ende Februar.

„Miteinander reden“
Auch das dritte Panel nahm sich teilweise derselben Themen an, etwa des Leitungspositionengesetzes (GesLeiPoG). Hier taten sich neben der deutsch-amerikanischen Stimmrechtsvertreterin Katryna Krüger und dem Gründer Andreas Posavac vor allem der Investor Rupert-Heinrich Staller kurzweilig hervor. Hier ging es vor allem um die Gegenüberstellung von Investoren- und Emittenteninteressen. Angesprochen wurden dabei internationale Tendenzen bei KI und ESG, den Einfluss internationaler Investoren, Frauenquoten in Aufsichtsräten oder Vergütungssysteme. Aber – wieder einmal – auch ganz stark um Kommunikation: „In einer Präsenz-HV kann man dem CEO sagen, dass er ein Trottel ist“, fasste Staller dies humoristisch zusammen.

Foto: Annex Productions / Florian Arnoldner