Österreichs Bankenabgabe im Test

Florian Beckermann (06.03.2026). Diskutieren wir (wieder) über Abschöpfung. Die Einhebung der österreichischen Bankenabgabe steht auf dem gesetzlichen Prüfstand. Ist sie gut oder kann sie weg? In Wahrheit ist sie das, was man eine Sondersteuer nennt: Eine fiskalische Extrawurst für den Finanzsektor. Oder handelt es sich etwa um eine faire Adressierung eines überproportionalen staatlichen Risikos? Blättern wir durch die Argumente. Ökonomisch ist die Sache einfach: Steuerkosten verschwinden nicht, werden weitergegeben. Eine Bankenabgabe trifft nicht „die bösen Banker“, sondern Kreditnehmer, Sparer, Mittelständler. Wer glaubt, man könne einen zentralen Finanzintermediär verteuern, ohne die Realwirtschaft zu belasten, dem ist nicht zu helfen.

Sondersteuern untergraben die Systematik des Steuerrechts. Heute die Banken und Energieversorger, morgen der Einzelhandel, Vermieter und Fahrradfahrer? Fiskalische Moralpolitik nach Anlass ist ein Fass ohne Boden. Eine zusätzliche Abgabe ist oft kein Sicherheitsinstrument, sondern ein Strafzuschlag mit Dauercharakter.

Politisch fungierte sie als aktivistisches Arzneimittel. Sie signalisierte Härte gegenüber „den Banken“, die der Steuerzahler rettete. Dass es Sparkassen, Genossenschaftsbanken und global tätige Institute mit unterschiedlichen Risikoprofilen gibt, ist egal. Eine Differenzierung stört die Dramaturgie. Also zahlt die Branche pauschal. Für
2025/26 sollen es nun 500 Millionen Euro von den Banken sein.

Denkt man an die Einführung 2011 zurück, in die Schockwellen der Finanzkrise, so hatte sie den Charakter der Risikoentschädigung für den Steuerzahler – schon damals nicht zur Freude der Aktionäre. Auch wenn sie finanziell eine Fußnote darstellte. Seitdem ist viel Zeit vergangen. Eine Regulierungslawine hat den Finanzsektor überzogen. Basel III, CRR, CRD IV usw. sind reale Vorschriften mit realen Milliardenkosten. Eigenkapitalquoten wurden erhöht, Liquiditätspuffer aufgebläht, Stresstests ritualisiert. Wer heute eine Bank führt, verbringt mehr Zeit mit EZB-Tabellen als mit Kreditentscheidungen. Diese Maßnahmen haben die Erholung der heimischen Bankenlandschaft über ein Jahrzehnt gehemmt. Und in dieser ohnehin überregulierten Landschaft soll die Bankenabgabe bestehen bleiben?

Längst fordern europäische Verbände die Lockerung von NPL-Regeln, Kapitalbindungen, Puffern und Sicherheiten-Bewertungen. Der Finanzsektor muss sich weiterentwickeln können, sonst wird er international abgehängt. Die Bankenabgabe ist kein Bollwerk gegen Krisen, denn sie fließt nicht in eine spezifische Krisenvorsorge. Wer Stabilität will, braucht klare Regeln, keine symbolischen Strafkassen im allgemeinen Steuersack. Sie ist ein Denkmal politischer Empörung und soll nun eine gut steuerbare Einnahmequelle werden.

Fazit: Wenn es um die Zukunft dieser Abgabe geht, so fällt das Urteil eindeutig aus: Sie kann weg. Ersatzlos! 15 Jahre sind genug. Abschöpfung ist kein nachhaltiges Steuerkonzept, sondern eine Sonderbelastung mit Strafcharakter.

Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA, Interessenverband der Anleger, www.iva.or.at