Steuer könnte ETFs zu Boom verhelfen

Wird die geplante 25-%-Steuer wie geplant umgesetzt, dann dürfte eine sinnvolle Gestaltung von Investmentportfolios unmöglich werden – außer, der Kreditanteil wird mit ETF dargestellt.

Mit der Neuregelung der Gewinnbesteuerung werden laut Erich Wolf von der Consultatio Wirtschaftsprüfung GmbH & Co künftig steuerlich zwei „Töpfe“ gebildet, von denen einer die Kapitalbeteiligungen umfassen soll, der andere Schuldtitel. Problematisch sei dabei, dass Gewinne künftig nur innerhalb der jeweiligen Töpfe mit Verlusten verrechnet werden dürfen, nicht aber zwischen diesen. Bedenkt man nun, dass erstklassige Anleihen in Krisenzeiten oft als Absicherung gegen Aktienverluste wirken und die gesamte Portfoliotheorie daher einen Mix verschiedener gegenläufiger Anlagekategorien empfiehlt, werden mit dem Verrechnungsverbot die bisher gebräuchlichen Veranlagungsregeln obsolet.