Euro-Anleihen werden riskanter
Ab sofort reicht die Zustimmung von 50 % der Gläubiger, um eine Eurozonenstaatsanleihe zu deren Ungunsten zu restrukturieren.
Dass es auch für Eurozonenstaatsanleihen relevant sein kann, unter welcher Jurisdiktion und mit welchen Klauseln sie begeben wurden, hatte erstmals die Griechenland- Pleite bewiesen. So hatte das griechische Parlament 2011 in seine nach griechischem Recht begebenen Anleihen rückwirkend eine sogenannte „Collective Action Clause“ (CAC) eingeführt, die, als eine Mehrheit der Anleihezeichner einer „Restrukturierung“ zustimmte, diese für alle Anleihegläubiger verbindlich machte. Dadurch wurden die Klagshoffnungen privater Gläubiger hinfällig.