Inhaberaktien: Ausnahme für 3. Markt

Weil Inhaberaktien anonym übertragen werden könnten, gelten sie als Instrumente der Organisierten Kriminalität.

Die USA drängen daher erfolgreich auf deren weltweite Ächtung, so dass seit 1. Jänner auch in Österreich grundsätzlich Namensaktien anstatt der bislang üblichen Inhaberaktien vorgeschrieben sind. Weil aber Eigentumsverhältnisse und Transaktionen im Falle einer Börsennotiz auch über das Wertpapierdepot bei der Hausbank nachvollziehbar wären, wurden an Börsen gelistete Unternehmen davon ausgenommen, wobei bereits die bloße Ankündigung einer Börsennotierung ausreichen soll.