Privatanleger ausgeschlossen
Die lukrative Anlage in Private Equity (Dach-)Fonds ist für kleinere Privatanleger nicht mehr zugänglich.
Konnten Anleger bis dato bereits mit 2.500 € über einen Private-Equity- Dachfonds an den Übernahmedeals von Größen wie Blackstone und KKR partizipieren und ohne tägliche Kursschwankungen auf lange Sicht beachtliche Renditen erzielen, so ist das jetzt primär institutionellen Anlegern und wenigen Millionären vorbehalten, denn aus Anlegerschutzgründen wird das Mindestinvestment auf 100.000 € angehoben (§ 48 Abs. 8a Z7 und 8C /11 AIFMG). Ein normaler Privatanleger, der fortan in Private-Equity-Produkte investieren möchte, muss gegenüber der AIF-Verwaltungsgesellschaft oder gegenüber der den Vertrieb durchführenden natürlichen oder juristischen Person nachweisen, dass er seit mehr als vier Jahren in Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 4a WAG 2007, also Aktien investiert war.