Gerichte werden anlegerfreundlicher
Die heimischen Gerichte sind in Finanzmarkt-Angelegenheiten zwar nicht die schnellsten, dafür zeichnet sich eine Besserstellung der unterlegenen Vertragspartner ab.
Ob Gemeinde oder Privatanleger – in den wilden Boomjahren waren Sitten eingerissen, bei denen stärkere Marktteilnehmer ihre Vertragspartner offenbar massiv und systematisch über den Tisch gezogen hatten. Erwiesen sich die angeblich „risikofreien“ Produkte dann als größtmögliche finanzielle Desaster, pochten die Verkäufer auf die Vertragsfreiheit: Niemand wäre zu den Geschäften gezwungen worden, man habe über die Risiken informiert und es hätte ja auch alles zum Vorteil des Kunden ausgehen können, die einfach Pech gehabt hätten.