Die Fallen bei der Finanztransaktionssteuer
0,1 % Finanztransaktionssteuer auf Aktien und Anleihen und 0,01 % auf Derivatkontrakte wären verkraftbar und sollen den Hochfrequenzhandel treffen, so die Proponenten – wirklich?
Zieht man den umfangreichen Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Finanztransaktionssteuer- Richtlinie heran, so heißt es dort, „diese Steuersätze dürfen nicht niedriger sein“ als 0,1 bzw. 0,01 % in Bezug auf die betroffenen Finanztransaktionen. Und die Erläuterungen formulieren explizit, dass diese Prozentsätze „Mindeststeuersätze“ sind, „oberhalb derer die Mitgliedstaaten Gestaltungsspielräume haben“. Nun, aus der Realpolitik weiß man, in welche Richtung in Zeiten von nationalen Budgetknappheiten (die ja weiter bestehen werden) „Gestaltungsspielräume“ bei Steuern bzw. deren Höhe gerne tendieren. Zumal sich nationale Politiker gerne auf EU-Vorgaben ausreden. Und zumal im EU-Vorschlag keine Obergrenzen angeführt sind.