RBI/RZB: Vertrauen muss zurückgewonnen werden

Für Experten ist bei der geplanten Verschmelzung der Raiffeisen Zentralbank (RZB) mit der Raiffeisen Bank International (RBI) vor allem das Management gefragt. Wichtig sei ein transparentes Vorgehen.

Nach einigen schwierigen Jahren – allein auf Dreijahressicht steht ein Minus von fast 50 % zu Buche – hat sich die RBI-Aktie im bisherigen Jahresverlauf mit einem Plus von rund 10 % erfreulich entwickelt. Allerdings weist Alois Wögerbauer, Geschäftsführer der 3 Banken-Generali Investmentgesellschaft, darauf hin, dass die Aktie nach wie vor mit einem massiven Bewertungsabschlag gehandelt wird. Tatsächlich ist das Papier derzeit (Kurs kurz vor Redaktionsschluss: 14,85 €) für rund die Hälfte des Buchwerts (rund 28 €) erhältlich.

Abschlag gerechtfertigt
„Der Abschlag ist angesichts der Unsicherheit bezüglich der Ertragsstärke der RBI gerechtfertigt – aber nicht in dieser Höhe“, so Wögerbauer weiter. Einen zwischenzeitlichen Dämpfer setzte es für die Aktie im Mai, als die Fusion mit der RZB angekündigt wurde. Wögerbauer führt dies darauf zurück, dass die geplante Fusion schlecht kommuniziert wurde. „Wie genau diese ablaufen soll, weiß niemand – vor allem internationale Investoren verstehen die Raiffeisen-Struktur nicht“, meinte der Experte anlässlich eines Gesprächs im Frühsommer.

Was die Verschmelzung von RBI und RZB betrifft, herrscht derzeit vor allem unter RBI-Minderheitsaktionären bezüglich der Frage, wie das Merger-Ratio ausfallen wird, Unsicherheit. „Meiner Ansicht nach schaut es derzeit nach einem fairen Ablauf aus“, so ein Insider im Gespräch mit dem Börsen-Kurier. Nichtsdestoweniger müssten die Ängste der Anleger geklärt und gleichzeitig der Fokus auf die operative Performance gelegt werden. Nachsatz: „In der ganzen Diskussion ist jedenfalls das Management stark gefordert.“

„Die RBI hat es bislang nicht geschafft, die Konzernstruktur so zu vereinfachen, dass sie für internationale Investoren interessant wird“, hält Wögerbauer fest. Auch er hält ein transparentes Vorgehen für sehr wichtig. Wichtig sei es, dass sich die RBI-Aktionäre fair behandelt fühlen. Vor allem internationale Investoren wären bezüglich des weiteren Vorgehens im Zusammenhang mit der Fusion mit der RZB sehr kritisch. „Daher muss sich die RBI auf Roadshows und Konferenzen dem Kapitalmarkt stellen und das Vertrauen der Investoren zurückgewinnen“, so Wögerbauer.

Anfang Oktober gaben beide Banken jedenfalls bekannt – der Börsen-Kurier informierte – einen Grundsatzbeschluss zur Verschmelzung getroffen zu haben. Konkret soll die RZB in die RBI verschmolzen werden. Das fusionierte Unternehmen soll weiterhin an der Börse notieren. Die für die zu verschmelzenden Einheiten festgelegten vorläufigen Bewertungsspannen würden durch den derzeitigen Stand der von zwei renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführten vergleichenden Unternehmensbewertungen untermauert, hieß es in einer Aussendung der RZB.

Das Management gehe auf dieser Basis von einem Anteil des RBI-Streubesitzes zwischen 34,6 und 35,7 % (bisher 39,2 %) nach Durchführung der Transaktion aus.

Die betreffenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wären jedenfalls von den Vorständen beider Banken jeweils unabhängig voneinander beauftragt worden, nach der so genannten Dividend- Discount-Methode ermittelte vergleichende Unternehmensbewertungen gemäß internationalen Bewertungsstandards durchzuführen. Die Angemessenheit des noch nicht vorliegenden endgültigen Umtauschverhältnisses müsse aufgrund des österreichischen Verschmelzungsrechts zudem von einem gerichtlich zu bestellenden unabhängigen Verschmelzungsprüfer – ebenfalls eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – bestätigt werden.

  1. HV stimmt ab
    Endgültig fixiert werden, soll der von beiden Banken getroffene Fusions-Beschluss bei der außerordentlichen Hauptversammlung am 24. Jänner mit einer Dreiviertelmehrheit des anwesenden Kapitals. Die zur Abstimmung erforderlichen Unterlagen würden – nach der Festlegung des endgültigen Umtauschverhältnisses sowie der Vornahme der gesetzlich erforderlichen Prüfungen durch die Aufsichtsräte und externe Prüfer – bis zum 23. Dezember 2016 zur Verfügung stehen.

Autor: Mag. Patrick Baldia (redaktion@boersen-kurier.at)