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Dividenden erst drei Tage nach HV

In Deutschland wurde nun zur Harmonisierung der Abläufe in der EU das Aktiengesetz angepasst. Für Kritiker eine unnötige Verschlechterung.

Ab Mitte Feber jagt eine Hauptversammlung die nächste. Dann wird nicht nur Rede und Antwort gestanden, es werden auch die Dividenden beschlossen. Dabei gilt: Aktionäre, die eine Aktie am Tag der HV halten, haben einen Anspruch auf eine Dividende. Bislang wurde diese in Deutschland am nächsten Banktag ausgezahlt, parallel zu dem Tag, an dem die Aktie ohne Dividendenrecht gehandelt wird. In anderen EU-Ländern gab es abweichende Regelungen. „Ausländische Investoren und Banken mussten bislang ein Wirrwarr an nationalen Praktiken beachten“, so Gerrit Fey, Leiter für Kapitalmarktpolitik beim Deutschen Aktieninstitut (DAI) gegenüber dem Börsen-Kurier. Und: „In Deutschland wurde nun zur Harmonisierung der Abläufe in der EU das Aktiengesetz angepasst. Dies trägt zur Rechtssicherheit im einheitlichen Kapitalmarkt bei.“ Die Neuregelung greift ab heuer und sieht vor, dass die Dividende künftig am dritten Tag nach der HV ausgeschüttet wird. Der Dividendenabschlag beim Kurs erfolgt weiterhin am ersten Handelstag nach der HV, weil der Erwerb nach der HV wie bislang nicht zum Bezug der Dividende berechtigt.

Zwar ist im neuen § 58 vorgesehen, dass die Gesellschaften per Satzungsänderung einen noch späteren Ausschüttungstag festlegen können, aber Daimler etwa will die Neuregelung so anwenden. „Wir werden unsere Dividende auch künftig zum frühest möglichen Termin, und damit am dritten Geschäftstag nach der HV, auszahlen“, so eine Unternehmenssprecherin gegenüber dem Börsen-Kurier.

Müssen die Anleger also künftig zwei Tage länger auf ihre Dividende warten, bringt die Neuregelung auch Vorteile: Die Banken haben mehr Zeit für die technische Abwicklung der Ausschüttungen. „Die komplexen Abläufe in der Abwicklung haben bisher dazu geführt, dass Buchungen teilweise korrigiert werden mussten“, so Fey. „Das war zwar kein massives Problem, es wird nun aber durch die Stichtagsverlängerung gelindert.“ Ein weiteres Argument: Der Bundestag hatte bei der Beschlussfassung der Novelle neben der Harmonisierung der Stichtagsregeln auch das Erschweren des sogenannten Dividendenstrippings angeführt. Bei diesen Cum/Ex-Geschäften kommt es über Leerverkäufe zu unberechtigten Steuerrückerstattungen. Diese Manipulationen werden nun erschwert.

Doch es gibt auch Kritik: Daniel Bauer, Vorstandsvorsitzender der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), sieht uns gegenüber in der späteren Dividendenzahlung eine Verschlechterung: „Das Kapital steht den Aktionären erst später zur Verfügung und auch die Unternehmen gewinnen nicht durch die längere Kapitalbindung.“ Der Aktionärsschützer kritisiert die Verlängerung der Stichtagsregelung: „Man kann den Eindruck gewinnen, als seien andere EU-Länder nicht in der Lage, eine Ausschüttung so schnell wie bisher bei uns in der Vergangenheit durchzuführen. So geben nun die langsamsten EU-Länder das Tempo vor.“

Autorin: Christiane Süßel, MA (redaktion@boersen-kurier.at)