„Delistingentwurf ist furchtbar“

Für den 13. Juni ist die 16. O. HV der conwert anberaumt. Der Börsen-Kurier sprach mit dem ehemaligen Verwaltungsvorsitzenden Alexander Proschofsky über gute und schlechte Delisting-Regeln.

Er war von Mai 2016 bis Jänner 2017 Vorsitzender des Verwaltungsrates der conwert Immobilien Invest SE: Schon davor war er als Aktieninvestor („Cube Invest“) bekannt und ob seines kritischen Engagements zu Meinl-Zeiten damals als „Börserebell“ tituliert: Alexander Proschofsky. Im Zuge der Übernahme von conwert durch die Vonovia SE hat er mit Wirkung des Ablaufs der außerordentlichen Hauptversammlung Ende Jänner sein Verwaltungsratsmandat niedergelegt. Im Gespräch mit dem Börsen-Kurier bekräftigt er, dass der damalige Verwaltungsrat und er die Übernahme unterstützt haben. Er habe ementsprechend das Übernahmeangebot angenommen und seine Aktien getendert. Das Angebot sei ein „fairer Preis“ gewesen, dazu stehe er. Mit seinem Engagement in conwert habe er also im Jänner gänzlich „abgeschlossen“.

Desaströs

Dass er kritischer Austro-Aktienanleger geblieben ist, zeigt sein Urteil über den Entwurf des neuen Börsegesetzes, das ja noch auf der Agenda der Noch-Regierung steht (der Börsen-Kurier berichtete vorige Woche). In dem Gesetzesentwurf sind auch neue Regeln für ein Delisting von der Wiener Börse vorgesehen. Pro­schofsky kritisch: „Ich hoffe sehr, dass das nicht so kommt.“ Der Entwurf sei „furchtbar“. Denn wenn, wie im Gesetzesentwurf intendiert, schon eine einfache Mehrheit in der HV ein Delisting beschließen könnte, wären die Aktionäre immer „dem größten Aktionär ausgeliefert“. Der erfahrene Investor Proschofsky meint, dass es nie im Interesse der Gesellschaft sei, von der Börse zu gehen, sondern immer „im Interesse eines Aktionärs“. Das Argument für Delis­ting, nämlich die Kosten der Börsepräsenz, hält er für „vorgeschoben“. In Wirklichkeit handle es sich um Unternehmen, die von einem Aktionär dominiert werden, der die AG-Organe „vorschickt“. Würde die Delisting-Regelung so wie im Entwurf kommen, wäre das ein harter Schlag für die Wiener Börse. Denn Aktionäre wären unter permanenter Bedrohung, dass „einer das Unternehmen von der Börse nimmt“. Fonds, die nur in börsenotierte Titel gehen dürfen, wären dann „genötigt“, solche Aktien sehr günstig an den Hauptaktionär abzugeben. So ein Szenario wäre „sicherlich nicht wertsteigernd“ für die hiesigen Aktiengesellschaften und „desaströs“ für den Kapitalmarkt Österreich. Einfache HV-Mehrheit für ein Delisting sei also „viel zu wenig“. Der Delisting-Entwurf sei bei internationalen Investoren „noch unter der Wahrnehmungsschwelle“ gewesen, aber wenn sich dessen Formulierung herumspricht, wäre es dem Kapitalmarkt Österreich sehr abträglich, warnt der Marktkenner. 

Bessere Regeln

Proschofsky ist zwar auch für klare Regeln für eine „Trennung“, aber nur, wenn sie „analog zu den Squeeze-out-Regeln“ gestaltet werden. Das heißt: zu einem „fairen“ Abfindungspreis und nur mit Zustimmung von mindestens 90 % des Grundkapitals. Der „faire Preis“ muss durch ein Unternehmensbewertungsgutachten festgestellt und vom Gremium zur Überprüfung der Barabfindung geprüft werden, das wäre die „beste Lösung“. Dazu würde auch dienen, dass dieses Überprüfungsgremium auch gleich reformiert würde: Statt staatlich „paritätisch“ besetzt, würde sich Proschofsky dort Fachleute aus der Praxis, „die was von Unternehmensbewertung verstehen“, wünschen. Durch die jetzige Praxis entstehen lange Squeeze-out-Prozederes, die man – etwa mit seinem Vorschlag – „straffen“ könnte.
Autor: Mag. Manfred Kainz (redaktion@boersen-kurier.at)