Das wird wohl in die Verlängerung gehen

Nach zwölfstündiger Aktionärsversammlung war man sich puncto Squeeze-Out-Ablauf und Abfindungsangebot einig, dass man sich uneinig bleibt. Ein Rückblick auf die 27. o. HV der BWT. AG

Die HV des Mondseer Wasseraufbereitungskonzerns BWT fand nicht nur genau in der Haupturlaubszeit statt, sondern gleich auch an einem Fenstertag zwischen Sonntag und dem Feiertag Mariä Himmelfahrt. Wenn damit bezweckt wurde (was wir natürlich nicht unterstellen), dass möglichst wenige – kritische – Streubesitzaktionäre den Weg ins „Studio 44“ der Österreichischen Lotterien am Wiener Rennweg zu einer absehbar strittigen Tagesordnung antreten, so ging die Rechnung nicht auf. Die bekannt kritischen Aktionäre waren trotzdem da (Rupert Heinrich Staller, Wolfgang Leitner, Isabella de Krassny, Berthold Berger u.v.a) und hielten auch in ihren Wortmeldungen nicht hinter dem Berg. (Gäste und Medienvertreter waren nicht zugelassen!).

An dieser Stelle soll aber auch ein Lob ausgesprochen werden: Nämlich all jenen (älteren) Aktionären, die mitten im Sommer bis zum Ende der HV ausharrten. Keine Selbstverständlichkeit, dauerte doch die Versammlung letztlich gut zwölf Stunden!

Widerstand
Nach dem Bericht vom Vorstandsvorsitzenden Andreas Weissenbacher hatte Finanzvorstand Gerhard Speigner die undankbare Aufgabe, das Verlangen der WAB Privatstiftung als Hauptgesellschafterin der BWT zu erklären, die Minderheitsaktionäre der BWT (aber nicht die FIBA Beteiligungs- & Anlage GmbH als „mit der WAB verbundenes Unternehmen“) auszuschließen („Squeeze out“) und deren Anteile auf die WAB zu übertragen – gegen Gewährung einer Barabfindung von 16,51 E pro Aktie. Dieser Wert basiert auf einem Unternehmenswertgutachten von Deloitte.

Und genau dort setzte massive Kritik der Streubesitzaktionäre an: Es sei eine völlig unzureichende Prüfung und ein vom Hauptaktionär gesteuertes Verfahren gewesen. Denn der Bewertungsgutachter wurde nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – vom Firmenbuchgericht bestellt, sondern von Hauptgesellschafter. Diese Gesetzwidrigkeit sei nur einer von möglichen Nichtigkeitsgründen, die eine Anfechtungsklage und Anfechtungsprozess realistisch machen. Zweiter Nichtigkeitsgrund „Rechtsmissbräuchlichkeit“ könnte sein, dass WAB (die zu 23 E zukaufte) und FIBA die für den Squeeze-out nötige 90-%-Schwelle nur mit Hilfe des Rückkaufs eigener Aktien der von ihnen dominierten BWT erreicht habe. Rechtsanwalt Leitner bezweifelt jedenfalls, dass das Firmenbuchgericht den Hauptversammlungsbeschluss zur Zwangabfindung eintragen wird. Denn vor der Unbedenklichkeitserklärung durch das Unternehmen gebe es eine Monatsfrist für das Einbringen von Anfechtungsklagen, die sehr wahrscheinlich sind. Die institutionelle deutsche BWT-Aktionärin LBBW Asset Management stellte in der HV eine in den Raum.

Das sozialpartnerschaftlich besetzte „Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses“ müsse dann einen unabhängigen Sachverständigen für ein neues Bewertungsgutachten bestellen.

Langer Weg …
Fazit: Das Ganze wird wohl noch Jahre dauern. Denn nicht nur der kompetent-kritische Aktionär Staller hält es für „wichtig, dass solche Rechtsfragen deutlich geklärt werden“. Rechtsmissbräuchlichkeit gehöre vom OGH geklärt, und sowas könne schon zwei Jahre dauern … „Es kann ein langer Weg werden, und es kann am Ende deutlich mehr herauskommen. Jedenfalls wird es ein sehr spannendes Verfahren“, so Staller nach der HV zum Börsen-Kurier.

Zur Vollständigkeit: Bei der Abstimmung ging der Gesellschafterausschluss- und -abfindungsantrag mit der erwarteten Mehrheit und mit Widersprüchen zwar durch, aber siehe oben … Beschlossen wurde auch eine Dividendenausschüttung von 20 Cent je Aktie. Und – weil WAB und FIBA nicht mitstimmen durften – wurde Weissenbacher nicht entlastet.

Autor: Mag. Manfred Kainz