Eine Win-Win-Situation: Nachbesserungsrechte sollten im Dritten Markt notieren

Eine Anregung, die transparenz- und minderheitsaktionärsfreundlich ist, könnte der heimischen Kapitalmarktkultur und der Wiener Börse nützen.

Überprüfungsverfahren, in denen es um die Angemessenheit von Barabfindungen nach Squeeze Outs geht, können sich jahrelang hinziehen und sind für die Betroffenen eine zähe Geduldsprobe mit ungewissem Ausgang. Daher kommen immer wieder Angebote am Markt in Umlauf, Ungeduldigen ihre Nachbesserungsrechte abzukaufen. Wobei deren Stückzahl durchaus groß – bis zu hunderte Millionen an Aktien – sein kann (Beispiel Immoeast). Nachteil solcher Angebote aus Sicht von Kritikern: Die Offerte seien preislich in der Regel nicht sonderlich attraktiv. Klar, spekulieren doch Ankäufer auf einen guten Schnitt, wenn sie die Rechte dann zu mehr Barabfindungsgeld machen.

IVA-Präsident Wilhelm Rasinger hat daher die Anregung aufgebracht, Nachbesserungsrechte am Dritten Markt der Wiener Börse notieren zu lassen. Vorweg wünscht sich Rasinger generell eine Verkürzung der Dauer von Überprüfungsverfahren, aber mit einer Notierung von Nachbesserungsrechten am Dritten Markt gäbe es eine transparente Preisfeststellung. Es würde Kleinaktionären, aber auch Institutionellen wie Fonds helfen, die – weil sie Nachbesserungsrechte lieber aus ihren Büchern draußen haben – betroffene Aktien derzeit oft „für einen Bettel“ hergeben. Solche Fonds bekämen mit einer Börsenotierung dieser Rechte Interesse daran, wie Überprüfungsverfahren ausgehen. In Deutschland gebe es einen Dritten Markt für solche Rechte, so Rasinger.

Seitens der Wiener Börse hält man die Idee grundsätzlich für diskussionswürdig. Hausintern sei die Anregung gerade „in Prüfung“, heißt es auf Anfrage des Börsen-Kurier. Zuständig sind die Abteilung für Listing/Wertpapierzulassung und die Rechtsabteilung. Noch gebe es kein abschließendes Urteil.

Auch die Politik zeigt sich gesprächsbereit, wenn es darum gehen würde, in kapitalmarktrelevanten Gesetzen ermöglichende Anpassungen vorzunehmen. Zwar sei das Thema Nachbesserungsrechte in der Begutachtung und Verhandlung der diversen Novellierungen von kapitalmarktbetreffenden Gesetzen (inklusive neuem BörseG mit Delisting-Regeln, WAG, AktG) vor der Sommerpause des Parlaments nicht speziell herangetragen und diskutiert worden. Aber Nationalratsabgeordneter Werner Groiß, Finanzsprecher und Gesetzesverhandler der Bundes-ÖVP, hält im Gespräch mit dem Börsen-Kurier die Idee der Börsenotierung von Nachbesserungsrechten für „grundsätzlich okay“. Alles was den Börseplatz Wien belebt, alles was den Dritten Markt verbreitert, sei gut. Ebenso gut sei es, wenn durch so eine Notierungsmöglichkeit für Transparenz bei Nachbesserungsrechten gesorgt werde. Und wenn umgekehrt dadurch Spekulation mit Erpressbarkeitspotenzial eingedämmt werde, sei das ebenfalls gut für den Kapitalmarkt. Der hauptberufliche Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Groiß gibt aber zu Bedenken: Auch steuerrechtlich müsste der Handel mit Nachbesserungsrechten geregelt werden, denn es wäre ein typisches Spekulationsgeschäft.

Derzeit sind in Österreich mehrere Überprüfungsverfahren betreffend die Angemessenheit der Barabfindung nach einem Squeeze Out im Laufen. Und es ist nicht absehbar, wann und mit welchem Ergebnis diese Verfahren abgeschlossen werden. Wobei Rasinger eher dafür ist, das Ende der Verfahren abzuwarten. Trotzdem bietet der IVA jenen, die das partout nicht wollen, als Alternative zu den in der Öffentlichkeit kursierenden Angeboten an, folgende Nachbesserungsrechte zu bestimmten Konditionen zu kaufen: UniCredit Bank Austria, Constantia Packaging, ATB Austria Antriebstechnik und BDI-Bioenergy International.                      

Autor: Mag. Manfred Kainz (redaktion@boersen-kurier.at)