Neuer Anlauf für den Kapitalmarkt

Dritter Markt, Erleichterung, Finanzmarktaufsicht, Kapitalmarktbeauftragter – was der Finanzminister der neuen Bundesrgeierung für Börse und Kapitalmarkt vorhat.

Unter dem Motto „Kapitalmarkt reformieren“ hat sich die Regierung unter anderem vorgenommen, den „Dritten Markt“ der Wiener Börse für alle Unternehmen zu öffnen. Finanzminister Hartwig Löger präzisiert gegenüber dem Börsen-Kurier: Dass derzeit am Dritten Markt keine Inhaberaktien zugelassen werden können, sei das Resultat der Kritik der Financial Action Task Force (FATF) und des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes der OECD.

Im Fall einer negativen Beurteilung Österreichs durch diese internationalen Organisationen drohen einschneidende gesamtwirtschaftliche Nachteile. Dass Deutschland schon weiter sei, ist nicht sicher, denn die Konformität der deutschen Aktienrechtsnovelle 2016 wurde von der FATF noch nicht bewertet. Die nächste FATF-Länderprüfung Deutschlands finde 2021 statt. Erst dann könne man mit Sicherheit sagen, ob die Regelung den internationalen Vorgaben entspricht. Die österreichische Regelung der Namensaktien/Inhaberaktien wurde von der FATF als mit den internationalen Standards absolut konform angesehen. Löger: „Die aktienrechtliche Änderung kann von uns angeregt werden, ist aber vom Justizministerium umzusetzen.“ Was jedenfalls kommen soll, sind Erleichterungen im Prospektrecht für KMU. Eine Novelle des Kapitalmarktgesetzes und des Alternativfinanzierungsgesetzes werde derzeit finalisiert und soll in Kürze in Begutachtung gehen. Im Rahmen der EU-Prospektverordnung seien hier wesentliche Erleichterungen durch substanzielle Erhöhung von Schwellenwerten für die Prospektpflicht vorgesehen. „Sowohl Verwaltungsaufwand als auch Kosten der Kapitalaufbringung von KMU werden dadurch gesenkt“, so der ehemalige UNIQA-Manager.

Good News gibt’s auch zum Regierungsprogrammpunkt „Besetzung des Kapitalmarktbeauftragten“: Denn ein weiteres Vorhaben ist „die Einrichtung eines zentralen Ansprechpartners für den Kapitalmarkt noch im ersten Halbjahr 2018“.

Für eine weitergehende Finanzmarktaufsichtsreform liege unter anderem auf EU-Ebene ein Vorschlag zur Reform der European Supervisory Authorities auf dem Tisch. Dieser beinhalte eine Überarbeitung von Organisation und Kompetenzen der europäischen Aufsichtsstruktur. „Die Diskussion des Vorschlags auf europäischer Ebene steht allerdings erst am Anfang.“ Den von mehreren Seiten geäußerten Wunsch nach weniger „Gold Plating“ (also im Austro-Finanzmarktrecht nicht strenger zu sein als EU-Vorgaben) nimmt Löger ernst: „Wir werden die Anliegen hinsichtlich Gold Plating prüfen und gegebenenfalls unter Beachtung von Aufsichts- und Konsumentenschutzinteressen auch Rechtsbereinigungen vornehmen.

“Ob eine Änderung der Regelungen zu den „politisch exponierten Personen“ erforderlich oder möglich ist, könne erst nach Vorliegen des Rundschreibens der FMA zur „Anwendung der Sorgfaltspflichten“ beurteilt werden. Zudem ergeben sich durch die Änderungsrichtlinie zur 4. Geldwäscherichtlinie Anpassungen der europäischen Vorgaben. Mögliche Anpassungen zu den politisch exponierten Personen würden dann mit der Umsetzung dieser Richtlinie erfolgen, die im Juni veröffentlicht werden soll.

Ebenfalls kapitalmarktrelevant: Eine Reform des nationalen Pfandbriefrechts soll dazu dienen, eine einheitliche Rechtsgrundlage für gedeckte Schuldverschreibungen zu schaffen, um dadurch zeitgemäße Refinanzierungsinstrumente zu entwickeln. Das Finanzressort will auf Basis der neuen EU-Vorschläge zur Regulierung von gedeckten Schuldverschreibungen (Covered Bonds) „eine stabilere nationale Rechtsgrundlage“ umsetzen.

Das Gespräch führte Mag. Manfred Kainz (redaktion@boersen-kurier.at)