Harte Kritik an MiFID II

Opting-Out-Chance aus EU-Finanzrichtlinie gefordert.

Julia Kistner. „Erfahrene Privatanleger sollten selbst entscheiden dürfen, ob für sie MiFID II gelten soll oder nicht“, übt Wilhelm Rasinger, der Präsident des Interessenverband für Anleger IVA, heftige Kritik an der mehr als 7.000 Seiten starken europäischen Finanzmarktrichtlinie. Dabei sollte MiFID II (Market in Financial Instruments Directive) eigentlich mehr Schutz und Transparenz für Investoren bringen.

„Tatsächlich ist die Folge von MiFID II eine Entmündigung der Privatanleger. Ihnen steht nur mehr ein stark reduziertes Produktangebot zur Verfügung. Und das ist mit umfangreichen administrativen Notwendigkeiten belastet, deren Kosten sie letztendlich selbst zu tragen haben“, so Rasinger. Der Berg an Zusatzinformationen zu den Finanzprodukten sei ohnehin unlesbar.

Auch würde MiFID II dazu führen, dass über kleinere und mittlere börsennotierte Unternehmen kaum noch Research zur Verfügung stünde und damit auch weniger über sie berichtet würde. Denn Fondsmanager müssen nun für Research-Leistungen bezahlen. Früher wurden die Kosten einfach in den Handelsgebühren untergebracht. Das Problem, das Rasinger sieht: „Gerade österreichische Titel verschwinden dadurch vom Radar der Investoren.“ Auch deshalb, weil es die fünf für Österreich wichtigsten Broker (RCB, Erste Group, Berenberg, Baader, Kepler) immer schwerer haben gegen große Broker wie Goldman Sachs oder Morgan Stanley zu reüssieren. Auf letztere würden sich die großen Fondshäuser aus Kostengründen fokussieren.

Somit stünden auch den österreichischen Privatanlegern, die stark am Heimmarkt Wiener Börse investiert sind, deutlich weniger Informationen über ihre Investments zu Verfügung. Das ließe sie letztlich wieder zu niedrigst verzinsten Sparbüchern greifen.

Gemeinsam mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) will sich der IVA
jetzt für eine Opting-Out-Möglichkeit aus MiFID II für erfahrene Anleger stark machen. Wer bereits drei bis fünf Jahre Wertpapiere besitzt und zumindest schon 30 bis 50 Handelstransaktionen getätigt hat, sollte aus der seit Jänner 2018 geltenden Finanzmarktrichtlinie hinaus optieren können, schlägt Rasinger vor.

Die erhoffte bessere Aufklärung der Privatanleger durch MiFID II liefe ohnedies ins Leere. Denn die Hälfte der Privatanleger nützt laut aktueller DSW-Umfrage die neuen Kosteninformationen durch MiFID II überhaupt nicht. Nur ein Viertel studiere die erweiterten Produkt-Dokumentationen intensiv für Ihre Anlageentscheidung. Ebenso wenig würden die neuen, transparenten Informationen über das Anlagerisiko und die Performance lesen. Auch das neue Fonds-Informationsblatt KID würde nur die Hälfte der Anleger nutzen. Zwei Drittel der Befragten fühlten sich durch KID nicht einmal besser informiert.

In der Schweiz können Privatanleger mit Finanzkenntnissen übrigens ab einem Anlagevermögen von 500.000 Schweizer Franken aus der Schweizer Finanzmarktrichtlinie Fidleg hinaus optieren.

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