Investoren suchen stabile Rendite

Mit dem Bauherrenmodell und anderen Anlagevarianten in Immobilien investieren.


Harald Kolerus. Das Szenario ist bekannt: Das anhaltende Nullzins-Umfeld macht Sparbuch & Co aus Renditesicht uninteressant. Den Schritt an die Aktienmärkte will wiederum nicht jeder Investor wagen. Vor allem, wenn er bestrebt ist, eine möglichst stabile Performance einzufahren. „Im gegenwärtigen Umfeld sind vor allem verlässliche Finanzprodukte gefragt. Die Asset-Klasse Immobilien bietet hierfür attraktive Möglichkeiten“, meint Erwin Haselberger, Direktor für Vertrieb und Marketing der IFA AG, im Gespräch mit dem Börsen-Kurier.

Die IFA AG ist Spezialist für direkte Immobilieninvestitionen für private sowie institutionelle Anleger und bereits seit 1978 am Markt aktiv. Haselberger: „Seither haben wir österreichweit mehr als 460 Projekte erfolgreich realisiert und rund 670.000 m2 vermietbare Wohn- und Geschäftsfläche geschaffen. Als Tochterunternehmen von Soravia und im Verbund mit der Gruppe bieten wir Anlegern das gesamte Leistungsspektrum für erfolgreiche Immobilieninvestments und sind Marktführer bei Bauherrenmodellen.“

Steuerliche Begünstigung

Nun ist vielleicht nicht jedem das Bauherrenmodell ein Begriff, Haselberger erklärt: „Der Anleger investiert bei IFA Bauherrenmodellen in Immobilien mit hoher Vermietungssicherheit, guter Verkehrsanbindung und Infrastruktur. Investoren profitieren neben attraktiven Renditen von Förderungen und beschleunigten Abschreibungsmöglichkeiten sowie der Sicherheit durch persönliche Grundbucheintragung.“ So können die Herstellungskosten auf 15 Jahre abgeschrieben werden, anstatt wie sonst üblich auf 67 Jahre. „Außerdem darf nicht vergessen werden, dass durch die Förderungen leistbarer Wohnraum für Mieter geschaffen wird“, so Haselberger.

Neben dem klassischen Bauherrenmodell wird auch das „IFA Bauherrenmodell Plus“ angeboten. Der Unterschied: Der Investor erwirbt hier parifiziertes Wohnungseigentum ab Fertigstellung der Immobilie und verbleibt 20 Jahre lang im Mietenpool. Danach besteht für den Anleger die Möglichkeit zur Eigenvermietung – so er dies wünscht. Beim klassischen Bauherrenmodell werden hingegen Eigentumsanteile erworben und keine konkrete Wohnung.

Eine weitere Möglichkeit zum Investment stellen KG-Modelle der IFA AG dar: Der Anleger beteiligt sich hier an einer Kommanditgesellschaft und profitiert wie auch bei den zuvor beschriebenen Varianten von Förderungen und steuerlichen Begünstigungen. Ins Grundbuch wird die KG eingetragen und die Investoren stehen im Firmenbuch der KG. Das hat bei eventueller Übertragung wie Verkauf, Verschenkung oder Vererbung den Vorteil, dass keine Grunderwerbsteuer und keine Eintragungsgebühren ins Grundbuch zu entrichten sind.

„Noch ein Wort zur Anlagesumme: Für das klassische Modell muss ein Mindestinvestment von rund 120.000 Euro veranschlagt werden. Das Bauherrenmodell Plus ist ab ca. 190.000 Euro verfügbar. In beiden Fällen ist rund ein Drittel Eigenkapital einzuplanen.“

Konkrete Projekte

Investmentmöglichkeiten offeriert die IFA AG derzeit z.B. in der Buchengasse in 1100 Wien. Die 43 Wohnungen in single- und familienfreundlichen Größen von 30 bis 83 m² bieten den künftigen Bewohnern eine optimale Anbindung an den öffentlichen Verkehr sowie zahlreiche Grünflächen im Bezirk. Die Beteiligung erfolgt über eine Kommanditgesellschaft (KG-Modell).

Aber auch in der Steiermark wird kräftig gebaut: Das „186 Grad | Wohnensemble Graz Süd“ hat ein Investitionsvolumen von mehr als 12 Mio Euro und umfasst 44 Neubauwohnungen in Größen von 38 bis 74 m². Hier kommt das Bauherrenmodell Plus zu tragen.

Ebenfalls in Graz ist das Projekt „Baiernstraße 59“ beheimatet. In unmittelbarer Nähe von Schloss Eggenberg entstehen 33 Neubauwohnungen in Größen von 40 m² bis 63 m², das Investitionsvolumen beträgt mehr als 8 Mio Euro (klassisches Bauherrenmodell).

Attraktive Anleihe

Eine weitere Investment-Möglichkeit bietet übrigens die neue Unternehmensanleihe der IFA AG: Sie läuft vier Jahre und zwei Monate und wirft attraktive 4 % p.a. fix ab. Eine erfreuliche Besonderheit ist, dass kein Agio anfällt. Selbstständig tätige natürliche Personen wie Unternehmens- und Steuerberater, Ärzte oder Rechtsanwälte sowie Personen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb haben darüber hinaus bei Zeichnung bis zum 13.12. 2019 noch die Möglichkeit zur Geltendmachung des Gewinnfreibetrags und profitieren damit von steuerlichen Begünstigungen.

Foto: pixabay / Nikguy