Die EU-Pläne für grüne Investments
Brüssel drückt aufs Tempo – Austro Green Bonds stehen auf dem Plan.
Manfred Kainz. Das sind Summen, die man sich nicht vorstellen kann: Die Finanzkrise 2009 hatte laut internationalen Schätzungen finanzielle Auswirkungen von rund 22.000 MrdUSD – kumuliert. Diese Schadenszahl wird aber nun noch getoppt: Das global tätige Investmenthaus Schroders schätzt die weltweiten wirtschaftlichen Schäden bzw. Verluste auf Grund des Klimawandels auf langfristig bis zu 23.000 MrdUSD – aber jährlich. Wenn keine nennenswerten Maßnahmen ergriffen werden. Deshalb ist Nachhaltigkeit nun so in aller Munde und widmete sich der erste „Sustainable Finance Summit“ in Wien Lösungsansätzen. Common sense herrschte da, dass ein solches grenzüberschreitendes Problem – auch – internationale „Action“ erfordert.
Die billionenschwere „Green Deal“-Ankündigung der neuen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen war ein symbolischer Startschuss. Die Umsetzung geht aber schon jetzt in die Vollen: Der „Aktionsplan für nachhaltige Finanzierung“ der EU-Kommission ist Basis für – unter anderem – die neue Disclosures-Verordnung, für die unser Finanzministerium zuständig ist und die ab 2021 anzuwenden ist. Diese gilt für institutionelle Investoren und Finanzhäuser, die darlegen müssen, wie sich Nachhaltigkeitsrisiken auf ihre Investments auswirken.
Wahrscheinlich schon im Juni dieses Jahres ist außerdem die „Sustainable Finance Strategy“ der EU-Kommission als Follow-up des Aktionsplanes zu erwarten. Praktische Auswirkungen wird in näherer Zukunft aber vor allem die neue „Taxonomie“ haben. Diese Standards als einheitliches Klassifikationssystem unterwerfen den Finanzsektor sechs Umweltzielen unter anderem der „UN Sustainable Development Goals“. An sich ist diese Taxonomie inhaltlich fertig; was noch fehlt, ist die Taxonomie-Verordnung. Die ist in Brüssel noch in redaktioneller Ausformulierungs- und Übersetzungsarbeit, danach kann es aber schnell gehen: Im EU-Rat und im EU-Parlament sollte die Verordnung als „unkontroversieller A-Punkt, d.h. keine Diskussion erforderlich“ durchgehen, erwartet man im BMF. Vorangegangen war der politischen Einigung aber schon eine Grundsatzdebatte über Nachhaltigkeit, weil die unsichere Atomenergie nicht explizit ausgeschlossen war (was zu einem negativen Stimmverhalten Österreichs führte). Kompromiss: Atomenergie ist nun in der Taxonomie gar nicht angesprochen, bleibt also als Alternative zur Zielerreichung. Neben der Anwendung der Taxonomie-Verordnung, deren Veröffentlichung also noch im ersten Halbjahr 2020 möglich ist, ist das BMF auch für die Ausführung einer innerösterreichischen Vorgabe zuständig. Das türkis-grüne Regierungsprogramm hat sich die Ausgabe von „Green Bonds“ zu Ziel gesetzt. Ganz bei null fängt man da nicht an; Frankreich, Polen und Schweden haben schon Green Bonds emittiert.
Aber der Teufel liegt wie immer im Detail. Denn vor einer Emission müssen mehrere Aspekte geklärt werden: Welche Projekte sollen überhaupt damit finanziert werden? Wie lässt es sich dann budgetär „aufstellen“? Und nicht zu vergessen: wie passt es in den Kapitalmarkt-„Emissionskalender“? Das „Standing“ am Kapitalmarkt sei schon wichtig und man könne nicht einfach eine Emission in den Kalender „hineinschieben“, heißt es dazu aus dem BMF. Weiters gilt für die Projektprüfung, dass „Greenwashing“ ausgeschlossen wird, man wolle ja keine „Anleger-(ent-)täuschung“. Selbiges gilt für den Renditeaspekt: „Wirtschaftlich müssen die Projekte schon sein“, ist die Vorgabe aus dem BMF.
Foto: EC – Audiovisual Service / Jennifer Jacquemart