Corona wirft Versicherungs- und Haftungsfragen auf

„Homeoffice“: Unfallversicherungsschutz und Datensicherung nicht geregelt.

Emanuel Lampert. Corona und die damit verbundenen Gegenmaßnahmen werfen unter anderem Fragen auch in Sachen Versicherung auf. Darauf machte vergangene Woche der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) im Zusammenhang mit der Empfehlung, nach Möglichkeit verstärkt aufs „Homeoffice“ zu setzen, aufmerksam.

Der ÖGB befürworte die Empfehlung zwar. Allerdings sei „für Homeoffice oder Teleworking einiges zu beachten“, sagt Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin des ÖGB, und ergänzt: Für die Arbeit zu Hause mangle es an konkreten arbeitsrechtlichen Regeln.

Besserer Schutz gefordert
„Was passiert, wenn jemand zu Hause im Homeoffice die Treppen runterfällt oder über das Spielzeug des Kindes stolpert und sich verletzt?“, fragt der Gewerkschaftsbund. Die Judikatur dazu sei „dünn“.

Durch das Coronavirus gebe es mehr Homeoffice-Vereinbarungen, deshalb müsse „rasch umgesetzt werden, dass Arbeitnehmer im Homeoffice durch die Unfallversicherung besser geschützt sind“, so auch ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Eine entsprechende Forderung habe man bereits bei der Bundesregierung deponiert, so die Arbeitnehmervertretung.

Datensicherheit und Haftung
Auch Haftungsfragen seien zu bedenken, zumal sich etwa die Frage stelle, ob die Datensicherheit beim Arbeiten von zu Hause aus gewährleistet ist. Beispielsweise müsse geklärt sein, welche Dokumente das Unternehmen über-haupt verlassen dürfen und was im Falle eines Datenlecks zu tun ist, ob dienstliche oder private Geräte verwendet werden und ob letztere die nötigen technischen Sicherheitsstandards erfüllen. „Ist der Datentransfer gesichert und verschlüsselt? Wie erfolgt die Datenlöschung von Privatgeräten? Wer haftet, wenn ich mir im privaten Netzwerk einen Virus einfange?“

Herausforderung für Kreditversicherung
Auf eine versicherungsrelevante Problematik anderer Art weist der Kreditversicherungsmakler Austrian Credit Insurance Counsel (A.C.I.C.) aktuell hin: „Derzeit steht die Bonitätsbeurteilung und -überwachung aufgrund der sich ständig überschlagenden Ereignisse durch das Coronavirus vor neuen Herausforderungen, da die Resilienz von Unternehmen wohl stärker in den Fokus rückt“, sagt Peter Androsch.

„Auch an der Börse wurden viele Anleger auf dem falschen Fuß erwischt. Eine Einschätzung der weiteren Entwicklung ist daher schwierig“, so der Geschäftsführer von A.C.I.C. weiter. Und: „Besonders sensibel“ seien derzeit stark im Welthandel involvierte Branchen.

Versicherungsschutz
Zum einen legt Androsch Unternehmen nahe, für den Fall einer Kundeninsolvenz eine Kreditversicherung im Polizzen-Ordner zu haben. Bei der Versicherung neuer Forderungen sollten Lieferanten Beratung in Anspruch nehmen, um abzuklären, bei welchem Anbieter derzeit welche Absicherung noch möglich ist, rät A.C.I.C.

Präventivmaßnahmen
Zum anderen spricht Androsch eine Reihe von Empfehlungen neben dem Versicherungsschutz selbst aus. „Verkaufen Sie Forderungen an Factoring-Gesellschaften, um Liquidität zu schaffen. Verkürzen Sie die Zahlungsziele ihrer Kunden, verlangen Sie Bankgarantien und bestehen Sie bei bonitätsschwachen Kunden auf Vorauskasse.“

Kunden wiederum rät er, Folgendes zu beachten: Sollten Anzahlungen geleistet werden, so bestehe eine Forderung gegenüber dem Lieferanten, die mit einer Versicherung geschützt werden sollte. Und: Wenn ein Lieferant auf Vorauszahlung bestehe, „vergessen Sie nicht, auch in diesem Fall einen Rabatt einzufordern“.

Blick auf die Lieferkette
Für Industriebetriebe gelte es „noch mehr als sonst“, gewisse Vorsichtsmaßnahmen in der Lieferkette zu beachten. „Um für einen Lieferausfall gewappnet zu sein, muss es mindestens zwei Zulieferer für die wichtigsten Teile geben, die noch dazu in unterschiedlichen Regionen ihren Produktionsstandort haben sollten“, so Androsch. Im Falle einer „Kettenreaktion“ in der Wirtschaft könne man mit diesen und weiteren Maßnahmen einer Insolvenz entgegenwirken.

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