Ein Kartenhaus fällt zusammen
Dem Zahlungsdienstleister Wirecard droht nach dem aufgeflogenen Bilanzskandal der Sturz ins Bodenlose.
Stefan Riedel, München. 11 Mrd Euro an Börsenwert hat der Zahlungsabwickler Wirecard (ISIN: DE0007 472060) in drei Handelstagen verloren. Vier Mal hatte das DAX-Unternehmen die Vorlage des Geschäftsberichts für 2019 verschoben, um dann in einer Pressemitteilung vergangenen Sonntag in der Nacht einzugestehen, dass Bankguthaben in Höhe von 1,9 Mrd Euro, die auf Treuhandkonten von zwei philippinischen Banken ausgewiesen sein sollten, „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht bestehen“. Bereits am Wochenende hatten die beiden Geldhäuser bestritten, dass Wirecard bei ihnen Kundenkonten führte.
Zugleich hat Wirecard die vorläufigen Einschätzungen für 2019, die Zahlen für des erste Quartal und die Langfristprognosen für 2025 zurückgenommen. Dazu könnten „mögliche Auswirkungen auf die Geschäftsabschlüsse vorangegangener Geschäftsjahre nicht ausgeschlossen werden“. Weil das Unternehmen keine testierte Bilanz vorweisen kann, sind Gläubigerbanken berechtigt, Kreditlinien in Höhe von 1,75 Mrd Euro jederzeit zu kündigen. Darüber hinaus hat die Rating-Agentur Moody‘s Wirecard die Kreditwürdigkeit komplett entzogen.
Zusammen mit dem am Freitag bekanntgegebenen Rücktritt des langjährigen Vorstandschefs und Hauptaktionärs Markus Braun ist der offenkundige Bilanzskandal der letzte Akt eines sich länger abzeichnenden Dramas. Seit 2019, angestoßen durch Artikel in der Financial Times, kursierten Vorwürfe zu fingierten Umsätzen, bewusst überhöhten Kaufpreisen von Gesellschaften, falsch ausgewiesenen Krediten und Kreislaufbuchungen über asiatische Partner. Um die Kritik aus dem Wege zu räumen, hatte Wirecard mit KPMG einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer beauftragt. Die Sonderprüfung zeichnete im Frühjahr 2020 das Bild eines Konzerns, bei dem die Herkunft der Umsätze über Drittpartner, immerhin fast die Hälfte der Gesamterlöse, nebulös blieb.
„Alle in Betracht kommenden Straftaten“, von der Bilanzmanipulation bis zu Verstößen gegen das Wertpapiergesetz, will die Staatsanwaltschaft München ermitteln. Der Fall Wirecard könnte auch dem Finanzplatz Deutschland einen enormen Imageschaden bescheren. Analysten, Fondsgesellschaften, Finanzaufsicht und vor allem der langjährige Wirtschaftsprüfer E & Y müssen sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen, weshalb sie Bilanzen und Einnahmen aus dem undurchsichtigen Firmengeflecht von Wirecard in der Vergangenheit nicht kritischer durchleuchtet haben.
Geschädigte Anleger sollten sich an die zwei Aktionärsschutzverbände wenden. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger hat eine Rechtsanwaltskanzlei mit einer rechtlichen Einschätzung bezüglich möglicher Pflichtverletzungen durch den Wirecard-Vorstand, die Abschlussprüfer und Drittparteien anfertigen. „Eine Klage wird definitiv kommen“, erklärt auch Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), gegenüber dem Börsen-Kurier. „Wir prüfen die Sachlage anhand der Rolle der handelnden Personen und leiten daraus eine Schadensersatzklage der Aktionäre gegenüber Wirecard ab.“
An einem gemeinsamen Vorgehen, so Daniel Bauer, Vorstandsvorsitzender der SdK, könnten sich auch geschädigte Aktionäre aus Österreich beteiligen: „Schadensersatzansprüche in der Causa Wirecard sind aus unserer Sicht nicht an die Staatsangehörigkeit oder den Sitz der Depotbank gekoppelt.“
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