Geglückte Emission der EU-Social-Bonds
Die Kommission verlautbarte die sehr erfolgreiche Anleihen-Platzierung.
Roman Steinbauer. Die ersten Anleihen-Emissionen der EU-Kommission aus dem „SURE“-Programm (steht für „Temporary Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency“) wurden am 20. Oktober platziert. Zur Premiere-Auktion wurden die mit „Social-Bonds“ betitelten Schuldscheine mit einem Volumen von 10 Mrd Euro (Laufzeit 2030) bzw. eine 7 Mrd-Euro-Emission (Laufzeit 2040) am Markt untergebracht. Die Investoren-Nachfrage war ausgesprochen stark, führte zu einer 13-fachen Überzeichnung, sodass eine erfolgreiche Preisbildung für beide Produkte (das Moody‘s-Rating beträgt Aaa) erzielt wurde.
Vor allem Papiere der längeren Laufzeit wurden mit einer um 14 Basispunkte höheren Notierung als der Mid Swap (Mittelwert aus den angebotenen und vorgeschlagenen Sätzen im Interbankenhandel bzw. der Wert, bei dem eine Bank im Allgemeinen bereit ist, gegen einen 6-Monats-Euribor zu tauschen, Anm.) gut aufgenommen. Als Konsortialführer fungierten Barclays, BNP Paribas, Deutsche Bank, Nomura sowie die UniCredit. Die „Social Bond“-Säule der EU-Kommission soll in Zukunft weiterentwickelt werden und im „Nachhaltigen Finanzmarktsegment“ eine starke Stellung erobern. Damit erfolgte der Startschuss zur Wiederaufbau-Finanzierung (Recovery Fund) diverser EU-Staaten. Weitere Platzierungen folgen im Jahr 2021.
Sechs Monate bis zum Konsens
Das durch 27 EU-Mitgliedsländer gedeckte Hilfsprogramm von mehr als 87 Mrd Euro ist für den Finanzbedarf von 17 Staaten (Ungarn wurde erst am 7. Oktober miteinbezogen) der Gemeinschaft vorgesehen und auf 100 Mrd Euro erweiterbar.
Der Hilfstopf kann in Form von Krediten durch jene Mitgliedsstaaten in Anspruch genommen werden, deren öffentliche Ausgaben zur Sicherung der Beschäftigung durch Covid-19- Maßnahmen (wie Kurzarbeit) massiv anstiegen. Eine Zweckbindung ist zudem für Gesundheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz sowie für Kosten zur Rückführung zur „normalen“ Wirtschaftsaktivität vorgesehen. Die zur Verfügung gestellten Beträge sind durch die Mitgliedsländer (in der Gewichtung durch den BIP-Anteil in der Gemeinschaft und basierend auf das EU-Budget 2020) besichert. Grundlage dafür ist die getroffene Vereinbarung zur gegenseitigen Unterstützung, zusätzliche Finanzressourcen durch Kredite zu ermöglichen.
Vom Anstoß der Initiative am 2. April bis zur Schaffung der Rahmenbedingungen (19. Mai), der Quantifizierung des Volumens (25. August), der Nennung der in Anspruch nehmenden Staaten (25. September) bis zur Klärung der Finanzhilfe an Ungarn (7. Oktober) nahm der Zeitrahmen bis zur Krisen-Liquiditätsbeschaffung sechs Monate in Anspruch.
Dauerhafte Kompetenzausweitung
Einer Veröffentlichung der EZB zufolge brachte EZB-Präsidentin Christine Lagarde Gedanken ins Spiel, den geplanten EU-Wiederaufbaufonds als dauerhaftes Instrument zu etablieren, um in weiteren Krisen konjunkturelle Stützungen bereit zu stellen. Damit soll im Notfall rasch auf einen gefüllten Haushaltsvorrat zugegriffen werden können. Die bisherige Zurückhaltung zur Debatte einer ergänzenden gemeinsamen europäischen Finanzpolitik (zur bestehenden Währungspolitik) wurde damit in Frankfurt aufgegeben. Spannungen mit einigen EU-Regierungen sind damit so gut wie vorprogrammiert. Dazu strebt Lagarde raschere Auszahlungsmodalitäten an und betonte die Notwendigkeit der Kommission, die Gelder aus dem Aufbaufonds Anfang 2021 auszuzahlen. Durchgewunken ist die Initiative aber noch nicht: Manfred Weber verknüpft als Fraktionschef der EVP im europäischen Parlament weiterhin die Auszahlung mit Fragen rechtsstaatlicher Kriterien.
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