Virtuelle HV als „neues Normal“?
Sonderregelung soll bis Ende 2021 verlängert werden.
Christiane Süßel, Frankfurt. In Zeiten, in denen eine zweite Corona-Welle das öffentliche Leben möglicherweise wieder lahmlegt, schlägt die Debatte um die Verlängerung der Ausnahmeregelung zu virtuellen Hauptversammlungen (HV) Wogen. Ende März hatte die deutsche Bundesregierung im Zuge des ersten Lockdowns Aktiengesellschaften das Abhalten von Online-Hauptversammlung ermöglicht. Bislang war hierfür eine Satzungsänderung notwendig. Mit der Aushebelung der Zustimmung der Aktionäre konnten in diesem Jahr alle DAX-Werte mit Ausnahme von Infineon und Siemens, die ein gebrochenes Geschäftsjahr haben, ihre Aktionärsversammlungen ins Netz verlegen und blieben so beschlussfähig.
Rückblickend bilanziert Daniel Bauer, Vorstandsvorsitzender der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), die heurige Saison im Gespräch als „sehr ruhig“. Einerseits hätten sich die Aktionäre sehr zurückgehalten und die Unternehmen andererseits bemüht, das reduzierte Format für alle erträglich zu gestalten. Da das Format keinerlei Diskussionen zugelassen habe, seien die Hauptversammlungen jedoch nicht informativ gewesen, kritisiert Bauer. Die schärfsten Kritikpunkte: Die Aktionäre müssen ihre Fragen an den Vorstand zwei Tage zuvor einreichen. Es besteht keine Chance, auf den Vortrag des Managements zu reagieren oder Nachfragen zu stellen. Bauer: „Eine Diskussion kommt somit nicht zustande.“ Ad hoc könnten auch keinerlei Gegenanträge oder Sonderprüfungsanträge gestellt oder das festgelegte Abstimmungsverhalten kurzfristig geändert werden. Der SdK-Vertreter: „Die Eigentümer werden also völlig entrechtet und das Management hat die volle Kontrolle.“
Das sieht die Unternehmensseite anders. Bayer war der erste DAX-Konzern, der seine HV in den virtuellen Raum verlegt hat. Da man auf keinerlei Erfahrungswerte zurückgreifen konnte, war die Vorbereitung intensiver als für eine Präsenz-HV, erzählt ein Sprecher dem Börsen-Kurier. Mit dem Ergebnis sei der Konzern sehr zufrieden. In der Spitze zählte Bayer rund 5.000 Zuschauer – mehr als bei Präsenz-Veranstaltungen. Die Präsenzquote lag mit 64 % auf dem Niveau einer normalen HV. Auch die 245 eingereichten Fragen der Aktionäre lagen über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre. Sie wurden ohne Ausnahme beantwortet, unterstreicht Bayer. Dabei lagen die Kosten am Ende bei weniger als 30 % einer Präsenz-HV. Bayer geht davon aus, dass es auch 2021 keine Präsenz-HV geben kann und begrüßt daher die aktuellen Pläne des Bundes, das Notgesetz zu verlängern. „Wir prüfen derzeit sehr konkret, wie den Aktionären weitere Mitwirkungsmöglichkeiten bei einer virtuellen HV eingeräumt werden können“, erklärt Bayer.
Dennoch kreidet Bauer mit Blick auf die geplante Verlängerung des Notgesetzes bis Ende 2021 an, dass es technisch längst möglich wäre, den Aktionären virtuell dieselben Rechte wie bei einer Präsenz-HV einzuräumen. Er sieht einen mangelnden Willen des Gesetzgebers, der „anscheinend gerne den Forderungen bestimmter Lobbygruppen nachgibt.“ Aber der Aktionärsschützer räumt auch ein: „Der virtuellen Hauptversammlung gehört die Zukunft, das ist klar.“ Sie habe zweifelsohne auch Vorteile, dürfe aber eben nicht zu einer Beschränkung der Aktionärsrechte führen.
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