Der harte Lockdown hat uns wieder
Die Nationalbank untersuchte die bisherigen Maßnahmen im Jahr 2020.
Lea Schweinegger. Am vergangenen Samstag zog die heimische Politik, unterstützt von Experten aus Medizin und Wissenschaft, abermals die Reißleine. Man ahnte aufgrund der kontinuierlich steigenden Zahlen an den Tagen davor schon, dass der „Lockdown light“ nicht ausreichen würde und ein härterer Lockdown folgen könnte. Und jetzt sind wir bereits wieder mitten drinnen. Wie im Frühjahr ist zunächst bis Anfang Dezember alles, was nicht zur Grundversorgung gehört, mit Ausnahmen geschlossen und unser persönliches Leben massiv eingeschränkt.
Teil-Lockdown ein mildes Mittel
Abseits der medizinischen Frage sind aber natürlich auch die wirtschaftlichen Auswirkungen zentral. Über diese, und speziell jene im Teil-Lockdown, informierte in der vergangenen Woche die OeNB anhand ihres wöchentlichen BIP-Indikators im Rahmen einer virtuellen Pressekonferenz. Dabei zeigt sich, dass dieser (ab 3. November) einen wesentlich geringeren Schaden angerichtet hat als der erste große Lockdown im Frühjahr. Unser BIP schrumpfte um 7 % in der ersten Woche (2. bis 8. November) gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Das bedeutet: „Die mit 3. November in Kraft getretenen gesundheitspolitischen Maßnahmen des Teil-Lockdowns sind weniger weitreichend als während des ersten Lockdowns im Frühjahr dieses Jahres“, so Vizegouverneur Gottfried Haber. Der Konjunktureinbruch ist somit deutlich geringer ausgefallen als während des ersten Lockdowns. Wobei das nur eine Bestandsaufnahme darstellt und die Konsequenzen der aktuellen strengeren Phase erst zu einem späteren Zeitpunkt analysiert werden kann.
Im Detail
Die Verluste betrafen im Teillockdown mehrheitlich tourismus- und freizeitnahe Dienstleistungen. Zu den besonders betroffenen Bereichen zählten aber auch diesmal die bereits davor hart getroffenen Beherbergungsbetriebe, die Gastronomie und Veranstalter aus den Bereichen Kultur, Freizeit und Sport. Speziell in den tourismus- und freizeitnahen Dienstleistungssektoren ist es zu starken Umsatzrückgängen von teilweise mehr als 50 % gekommen, was trotz Kurzarbeitsmodell auch zu Kündigungen führte. Diese Einbrüche zeichnen zusammen für fast den gesamten Rückgang der Wirtschaftsleistung in der Kalenderwoche 45 verantwortlich.
Unterstützungsmaßnahmen
War im Teil-Lockdown der Handel, speziell im Bereich des privaten Konsums, nicht von Geschäftsschließungen betroffen, so muss man nun abwarten, welche Auswirkungen der harte Lockdown, der von Montag auf Dienstag in Kraft getreten ist, auf die Branche haben wird. Die Regierung hat sich bereit erklärt, Umsatzeinbußen zwischen 20 und 60 %, zu kompensieren.
In der Gastronomie sind es bis zu 80 %. Kaum betroffen von den Maßnahmen sind der Produktionssektor und Güterhandel. Der grenzüberschreitende Güterhandel läuft weitgehend reibungslos. Und auch der über die heimische Post und Trafiken bzw. den stationären Handel vertriebene Börsen-Kurier erscheint selbstverständlich uneingeschränkt.
Wir Kunden entscheiden!
Am 7. Dezember soll aus heutiger Sicht für das Weihnachtsgeschäft wieder geöffnet werden. Wie und in welcher Form, wird sich erst weisen. Vor allem für den Handel ist das teilweise überlebenswichtig. Die Gastronomie hat sich sowieso schon damit abgefunden, dass es heuer und Anfang 2021 weder Weihnachtsfeiern noch Bälle geben wird. Im Gegensatz dazu zählen Firmen wie Amazon und Co. natürlich zu den ganz großen Profiteuren solcher Phasen. Wobei wir das als Kunden sehr wohl ein wenig steuern können!
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