Einlagensicherung Austria: Raiffeisen bereitet Ausstieg vor

Demnächst wird es in Österreich drei statt zwei Einlagensicherungssysteme geben.

Julia Kistner. „Wir sind mitten in der finalen Abstimmung und werden alle Details kommunizieren, sobald der gesamte Prozess abgeschlossen ist“, hält sich die Raiffeisen-Banken-Gruppe auf Anfrage des Börsen-Kurier noch bedeckt. Fakt ist, dass die Giebelkreuzler in Kürze wieder ein institutseigenes Einlagensicherungssystem einrichten, ähnlich wie die Sparkassen ihre Einlagen über die Sparkassen-Haftungs GmBH absichern. Die anderen 450 Finanzgesellschaften bleiben in der Einlagensicherung Austria GmbH (ESA).

Für den Ausstieg dürfte die Raiffeisen schon das grüne Signal von der FMA und der EZB bekommen haben. So wie die Raiffeisen-Gruppe würden auch die Volksbanken gerne wieder aus der ESA ausscheren und ihre eigenes Einlagensicherungssystem aufbauen. Dafür fehlt den Volksbanken aber die dafür vorgeschriebene Geschäftsgröße von mindestens 15 % aller gesicherten Einlagen.

Keine Auswirkungen auf Sparer
„Für die Sparerinnen und Sparer ändert sich hinsichtlich der Sicherheit ihrer Einlagen nichts. Ob es zwei oder drei Systeme gibt, spielt da keine Rolle“, betont Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Banken und Versicherungen und ESA-Aufsichtsratspräsident. Weiterhin sind bis zu 100.000 Euro pro Bank und Kunde gesichert und das sehr gut. Denn seit 1.1.2019 zahlen alle Institute mit österreichischer Banklizenz entsprechend der EU-Richtlinie 0,8 % ihrer gedeckten Einlagen in ein Sicherungssystem ein, das in Ernstfällen wie bei der Commerzialbank Mattersburg oder der Anglo Austrian Bank (Ex-Meinl-Bank) einspringt und die Sparer entschädigt. „Und auch wenn die jüngsten Insolvenzfälle einen Rückschlag für die Aufstockung der Einlagensicherungsgelder bedeuten, sind alle Institute verpflichtet, diese bis 2024 sukzessive höher zu dotieren und das tun sie auch“, sagt Rudorfer. So sollte die Einlagensicherung Austria, die mit 1.1.2019 von der Wirtschaftskammer Österreich zur Erfüllung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie mit 500 Mio Euro „Startkapital“ gegründet wurde, bis 2024 mit 1,4 Mrd Euro voll dotiert sein. Diese Summe verringert sich jetzt um die Beiträge der insolventen Institute und jene des Raiffeisen-Sektors, der den Topf zu mehr als 40 % speiste. Aber selbst das macht nichts. Denn sollten nach weiteren Bankpleiten zu wenig Einlagensicherungsgelder vorhanden sein, sind die Institute verpflichtet, Sonderbeiträge in der Höhe von 0,5 % der gesicherten Einlagen nachzuschießen. Reicht auch das nicht aus, werden die übrigen Einlagensicherungssysteme zur Kasse gebeten. Aufgrund dieser Überlaufregelung müsste im zweiten Schritt wiederum das Raiffeisen-Sicherungssystem und der Haftungsfonds der Sparkassen die leeren Kassen der Einlagensicherung Austria füllen und umgekehrt. Die Finanzmarktaufsicht kann Banken auch jederzeit höhere Beiträge vorschreiben, um Einlagen zu sichern.

Womit seit 1.1.2019 definitiv Schluss ist, ist die Haftung des Staates für Spareinlagen. Der kann, aber muss im Falle des Supergaus den Kreditinstituten nicht mehr ein Darlehen geben. Dieser Fall ist aber unwahrscheinlich. Auch ist der Topf der Einlagensicherung Austria längst wieder gefüllt, nachdem sie im Vorjahr den Sparern der Commerzialbank Mattersburg 490 Mio Euro und jenen der ehemaligen Meinl Bank 70 Mio Euro auszahlen musste. Wie hoch die ESA derzeit genau dotiert ist, will Geschäftsführer Stefan Tacke nicht sagen, nur so viel: „Selbst nach den Auszahlungen ist genug Geld vorhanden. Sonderbeiträge der Institute waren und sind nicht notwendig.“

Es seien auch alle von den Insolvenzen betroffenen Einlagen in wenigen Tagen von der ESA ausbezahlt worden. „Bis auf überschaubare Summen, wo sich die Sparer noch nicht gemeldet haben“, ergänzt Franz Rudorfer, „auch wenn die Ansprüche nicht verjähren, empfehlen wir den Sparern, ihre bald geltend zu machen“.

Wenig Chancen für die Amtshaftungsklagen
Die Amtshaftungsklage der Einlagensicherung Austria gegen die Republik Österreich wegen Aufsichtsfehlern will Rudorfer nicht kommentieren. Sie wurde in erster Instanz abgewiesen. Eine Richterin beruft sich auf §3 des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes, wonach die Aufsicht gegenüber den Anlegern für Schäden, die bei ihrer Vollziehung entstehen, nicht haftet. Dieser Ausschluss wurde 2008 beim Ausbruch der Finanzkrise einstimmig vom Nationalrat abgesegnet, da man nicht Verluste von Spekulanten sozialisieren wollte. Die Rechtmäßigkeit dieses Ausschluss-Paragraphen soll jetzt der Verfassungsgerichtshof prüfen. Der könnte noch im Sommer ein Machtwort sprechen. Die Branche rechnet aber nicht damit, dass der VFGH den Paragraphen kippen wird.

Was mit Sicherheit so schnell nicht kommen dürfte, ist ein gemeinsamer Europäischer Einlagensicherungstopf. Die Nord-Länder, darunter auch Österreich, fordern, dass hierfür die italienischen Banken erst ihre alten notleidenden Kredite abbauen müssten, was sie – um es noch freundlich zu formulieren – bisher verabsäumt haben.

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