Provisionssystem unter Druck

Die Debatte um „Anreize“ für Finanzberater gewinnt wieder an Fahrt.

Emanuel Lampert. Die Frage ist nicht neu, und sie kehrt regelmäßig wieder: Wie sollen Versicherungsvermittler und Vermögensberater entlohnt werden? In Österreich herrscht das Provisionssystem vor. Speziell Konsumentenschützern stößt dieses aber immer wieder sauer auf, Stichwort: Interessenkonflikt.

Noch Mitte des letzten Jahres schien die politisch heiße Kartoffel etwas abgekühlt zu sein, auch aus offiziellen Brüsseler Kreisen kamen zurückhaltende Töne. Nun ist aber gerade der für März erwartete Entwurf für die EU-Kleinanleger-Strategie im Werden – und im Zuge dessen auch die Debatte wieder aufgeflammt: Es gebe „seit Ende 2022 (wieder) hitzige Diskussionen“, ließ der Fachverband der Versicherungsmakler jüngst wissen: „Leider dürften sich gewichtige Stimmen für – wie auch immer geartete – Verbote bei Versicherungsanlageprodukten aussprechen.“

Gemeint sind Verbote von „Anreizen“. Eine Verordnung der EU-Kommission zum Vertrieb solcher Produkte versteht darunter etwas sperrig „alle Arten von Gebühren, Provisionen oder nichtmonetären Vorteilen, die einem Vermittler oder Unternehmen von einem Dritten – mit Ausnahme des am Geschäft beteiligten Kunden oder einer im Namen des Kunden handelnden Person – oder die einem solchen Dritten vom Vermittler oder Unternehmen“ gezahlt bzw. gewährt werden.

Zugang zu Beratung gefährdet
Insurance Europe, ein Dachverband der Versicherungswirtschaft, ist jedenfalls vor wenigen Wochen ausgerückt, um sich gegen ein Verbot auszusprechen. Bestehende Regulierungen böten bereits eine gute Grundlage. Das Provisionssystem dominiere in Europa und ermögliche den Konsumenten einen niederschwelligen Zugang zur Finanzberatung; ein Verbot würde diesen Zugang einschränken – und so auch noch die Ziele der Kleinanleger-Strategie unterminieren.

Stattdessen plädiert der Verband für einen Maßnahmenmix aus Transparenz, Preis-Leistungs-Prinzipien im Produktdesign und Finanzbildung der Verbraucher, die über ein „grundlegendes Verständnis“ von Finanzdienstleistungen und Märkten verfügen sollen. Dies würde „den Konsumenten greifbarere Vorteile liefern“, so die Argumentation.

Warnung vor „Beratungslücke“
Nahezu zeitgleich haben sieben europäische Interessenverbände des Finanzsektors – unter ihnen Insurance Europe, die European Banking Federation (EBF) und die European Fund and Asset Management Association (EFAMA) – ein gemeinsames Schreiben an die EU-Kommission geschickt. Succus des Papiers: Ein Provisionsverbot wäre den Zielen der Kapitalmarktunion und den Interessen von Kleinanlagern abträglich.

Auch hier wird argumentiert: Zahlreiche Konsumenten würden wohl keine professionelle Beratung mehr in Anspruch nehmen, der Vertrieb nachhaltiger Produkte würde leiden. Viele Anleger seien nicht bereit, für Beratung direkt zu bezahlen. Die Autoren warnen denn auch vor negativen Konsequenzen für die Altersvorsorge, wenn es Beratung nur noch gegen Honorar gäbe.

Im Übrigen hänge die Beratungsqualität nicht von der Art der Vergütung ab, zumal mit der Versicherungsvertriebs- (IDD) und der Finanzmarkt-Richtlinie (MiFID) „starke und umfassende Sicherheitsvorkehrungen auf allen Ebenen eines Produktlebenszyklus“ existierten.

Für Gespräche über allfällige spezifische „Verbesserungen“ des regulatorischen Rahmens zeigen sich die Unterzeichner zwar offen. Sie betonen aber auch: Die Ko-existenz honorar- und provisionsbasierter Beratung „ist eine der Säulen einer erfolgreichen Kleinanlegerstrategie“.

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