Gebührenerhöhung um bis zu 82 % geplant
Auszüge aus dem WiEReG-Register der wirtschaftlichen Eigentümer sollen massiv teurer werden.
Andreas Dolezal. Laut Schnellschätzung der Statistik Austria beträgt die Inflationsrate für Juni 2023 voraussichtlich 8,0 %. Nach 9,0 % im Mai haben sich die hohen Preissteigerungen leicht abgeschwächt. Für den entgegengesetzten Trend sorgt aktuell das Finanzministerium mit einer geplanten Gebührenerhöhung um bis zu 82 %.
Im Rahmen der Geldwäsche-Prävention, also den Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, müssen zahlreiche Berufsgruppen die wirtschaftlichen Eigentümer ihrer Firmenkunden feststellen und überprüfen. Dazu verpflichtet sind Finanzdienstleister wie Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen, Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, Freiberufler wie Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater sowie Bilanzbuchhalter, Vermittler von Lebensversicherungen, Immobilienmakler und Händler bei Bartransaktionen von 10.000 Euro und mehr.
Die jeweilige gesetzliche Grundlage sieht dazu unter anderem vor, dass ein Auszug aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer, kurz WiEReG-Register, einzuholen ist. Beim Begründen der Geschäftsbeziehung mit Rechtsträgern wie einer GmbH., OG, AG, einem Verein oder Privatstiftung ist ein erweiterter Auszug oder ein Compliance Package aus diesem Register einzuholen.
Während ein WiEReG-Auszug bei kleinen GmbHs, deren wirtschaftliche Eigentümer bereits im Firmenbuch ersichtlich sind, eine rein formelle Pflicht ist, stellt so ein Auszug bei komplexen Firmenkonstruktionen, börsennotierten Aktiengesellschaften und Privatstiftungen eine deutliche Erleichterung dar.
Zumal das österreichische WiEReG-Register hinsichtlich Vollständigkeit und Datenqualität europaweit führend ist. Verlassen dürfen sich Verpflichtete auf die enthaltenen Angaben (gemäß § 11 WiEReG) übrigens trotzdem nicht.
Große Kostensprünge
Aktuell betragen die Gebühren für einen erweiterten Auszug bei Einzelabfrage 3,60 Euro. Im Entwurf zur neuen WiEReG-Nutzungsentgelte-Verordnung sind dafür 5 Euro vorgesehen, eine Preiserhöhung um
39 %. Die meisten Verpflichteten buchen jedoch Kontingente von 50 bis 2.500 Abfragen, um die Kosten zu senken. Kosten 750 Abfragen derzeit noch 1.650 Euro, sollen dafür zukünftig 3.000 Euro bezahlt werden, was einer Gebührenerhöhung um satte 82 % entspricht.
In den Erläuterungen zum Verordnungsentwurf wird die massive Preissteigerung mit den erheblichen Funktionserweiterungen und Weiterentwicklungen des Registers begründet, die wiederum den Verpflichteten zugutekommen. Zu den Innovationen zählt unter anderem das Europäische System zur Vernetzung der Register der EU-Mitgliedsländer namens BORIS.
Dieses befindet sich allerdings erst im Aufbau, ist also unvollständig und derzeit nur von eingeschränktem Nutzen.
Wenig Nutzen
Von den Möglichkeiten zur steigenden Digitalisierung des Registers können Banken profitieren, kleine Wertpapierfirmen, Freiberufler und Gewerbetreibende jedoch kaum. Sie bezahlen diesen Aufwand, ohne davon etwas zu haben.
Bislang wurde der Ansatz verfolgt, dass die mit den zusätzlichen Services verbundene erhöhte Nutzung des Registers auch die damit verbundenen Kostensteigerungen ausgleicht. Dieser Effekt hat sich in der Praxis, trotz immer strengerer Pflichten zur Geldwäsche-Prävention und Kontrollen der Aufsichtsbehörden, nicht eingestellt. Daher sollen Verpflichtete künftig bis zu 82 % mehr für WiEReG-Auszüge bezahlen.
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