Ottakringer-HV: Das Glas ist leer

Rupert-Heinrich Staller strengt übernahmerechtliches Verfahren an.

Rudolf Preyer. Der Wochenbeginn brachte in der außerordentlichen Hauptversammlung der Ottakringer Getränke AG Ernüchterung: Der Traditions-Braukonzern hat das Wiener Börsenparkett verlassen.

Ende Oktober 2023 endete das von der Gesellschaft dem Streubesitz angebotenen Delisting-Angebot. Der Konzern wollte Stammaktien um 85 Euro zurückkaufen, Vorzugsaktien um 70 Euro. Man habe bei beiden Aktienformen einen Aufschlag von rund 20 % vorgenommen, hatten Sprecher beratender Unternehmen damals erklärt.

Daraufhin reduzierte sich der Streubesitz von 3,23 auf 2,24 %. Somit minimierten sich die Stimmrechte des Streubesitzes in der a.o. HV auf lediglich 0,36 %.

Aufsichtsratsvorsitzende Christiane Wenckheim: „Dem Streubesitz wurde eine angemessene Barabfindung angeboten.“ Dies entspreche einer hochgerechneten Barabfindung von insgesamt 220,2 Millionen Euro.

Ende Feber soll der Gesellschafterausschluss wirksam sein und einen Monat darauf planmäßig eingetragen werden. Gesellschafter können innerhalb eines Monats nach Eintragung ins Firmenbuch Antrag auf Überprüfung der Barabfindung stellen (Gremialverfahren). Diesem können sich Aktionäre dann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Verfahrenseinleitung anschließen.

Die Barabfindung soll zwei Monate nach der a.o.HV ausgezahlt und bis dorthin mit 2 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verzinst werden. Die RBI ist Abwicklungs- und Zahlstelle.

Übernahmerechtliches Verfahren
Die erste Aktionärin in der Generaldebatte (nach 100 Minuten Vorlese-Übungen der Prüfer) regte an, dass die Kostensenkungen aufgrund des Delistings sich direkt auf Preissenkungsmaßnahmen beim Bierpreis auswirken sollten.

„Zur Unzeit verlangt Ottakringer ein Delisting“, begann der lediglich als „normaler Privataktionär“ angetretene Rupert-Heinrich Staller in seinem Redebeitrag, um gleich anzukündigen, er werde das Podium über die ganze Dauer der für zwei Tage anberaumten außerordentlichen Hauptversammlung mit seinen Beiträgen und Fragen beschäftigen.

Gleich fügte er hinzu: „Ich bin Partei eines übernahmerechtlichen Verfahrens.“ Diesbezüglich gebe es noch keine Literatur, die OGH-Entscheidungen dürfen folglich mit Spannung erwartet werden. Auch zitierte Staller den IVA-Präsidenten Florian Beckermann, der im Vorfeld „einen fairen Rückkaufspreis“ eingefordert hatte.

Beckermann erklärte, dass der IVA „selbstverständlich“ auch eine Überprüfung des Übernahmeverfahrens betreiben werde. Anscheinend versuche man sich hier an einem Präzedenzfall: „Wie schafft man ein Delisting vor dem Squeeze-out?“ In Richtung Rechtsberater erklärte Beckermann, dass dies in Deutschland (wohin wohl geschielt werde) „nicht immer erfolgreich“ sei.

„Unfair“ sei es weiters, dass für die Abfindung die Dividende für 2023 nicht berücksichtigt worden sei. Beckermann stellte Spekulationen zur Motivation der AG an: Wolle man möglicherweise in naher Zukunft Vöslauer verkaufen – und den Streubesitz daran nicht beteiligen?

Zu Redaktionsschluss der Print-Ausgabe war die HV noch im Gange. Über das weitere Geschehen und die Abstimmungsergebnisse berichten wir in der nächsten Ausgabe.