GAR: Die neue „grüne“ Kennzahl

Banken müssen den Anteil ihrer nachhaltigen Investments offenlegen.

Andreas Dolezal. Finanzmarktteilnehmer sollen, so die Vorgabe der EU, verstärkt nachhaltige Investitionen tätigen. Um vergleichen zu können, welche Bank oder Versicherung wie „grün“ investiert, muss ab 2024 die Green Asset Ratio – frei ins Deutsche übersetzt: Quote grüner Investitionen – berechnet und publiziert werden.

Rechengröße GAR
Die Green Asset Ratio, kurz GAR, ist sozusagen der CO2-Fußabdruck aller Investitionen einer Bank, Versicherung oder Fondsgesellschaft. Ganz so aussagekräftig ist die GAR jedoch nicht. Der direkte Bezug von nachhaltigen Investitionen zur EU-Taxonomie beschert der Kennzahl erhebliche Unschärfen.

Im Grunde ist das Berechnen der GAR einfach. Alle im Sinne der EU-Taxonomie nachhaltigen Investitionen, wie Veranlagungen in Aktien und Anleihen, sowie Kredite werden addiert und durch das gesamte Investitionsvolumen dividiert. Das Ergebnis soll den Anteil an „grünen“ Investments repräsentieren.

Grün = Taxonomie-konform
Die EU-Taxonomie kennt nur etwa 100 Wirtschaftstätigkeiten. Banken finanzieren jedoch nicht nur diese kleine Auswahl, sondern die gesamte Wirtschaft. Geschäftsaktivitäten, die die EU-Taxonomie nicht kennt – und seien sie noch so nachhaltig -, fließen nicht in die GAR-Berechnung ein. Die EU-Taxonomie ist blind für sie, also finden sie keine Berücksichtigung. Ebenfalls ignoriert werden Investitionen in Klein- und Mittelbetriebe sowie Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der EU haben. Denn all diese sind nicht verpflichtet, die Taxonomie-Konformität ihrer Wirtschaftstätigkeit zu ermitteln und zu veröffentlichen. Je höher das Engagement einer Bank gegenüber KMU und Nicht-EU-Unternehmen ist, desto geringer wird die Green Asset Ratio sein, die sie ausweisen wird. Ausgeschlossen sind auch Kredite an Private sowie Engagements in Staatsanleihen.

Irreführendes Rechenergebnis
Das Investitionsvolumen im Zähler schrumpft durch die auf wenige Wirtschafstätigkeiten beschränkte Regulatorik, während im Nenner das gesamte Investitionsvolumen aufsummiert wird. „Aufgrund ihrer Struktur und ihres eingeschränkten Erfassungsbereichs hat sie (Anm.: die Green Asset Ratio) jedoch nur einen sehr begrenzten Informationswert“, kritisiert die Europäische Bankenvereinigung EBF. Ein einfacher Vergleich der GAR-Zahlen zwischen Banken könne irreführend sein, schreibt die EBF weiter, denn die Nichtberücksichtigung eines großen Teils der Wirtschaft werde, je nach Geschäftsmodell, Kundenstamm und geografischer Ausdehnung einer Bank, zu unterschiedlichen Werten für die grünen Vermögenswerte führen.

Eingeschränkte Vergleichbarkeit
Den hohen Ansprüchen hinsichtlich Vergleichbarkeit „grüner“ Portfolios von verschiedenen Finanzmarktteilnehmern wird die Green Asset Ratio nicht gerecht werden können. Auch als Kennzahl für Fortschritte beim Finanzieren des grünen Übergangs oder dem Erfüllen von Nachhaltigkeitsverpflichtungen kann die GAR kaum dienen. Angesichts der strikten Fokussierung auf die EU-Taxonomie und den methodischen Schwächen wäre die Bezeichnung Taxonomy Asset Ratio zutreffender.

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