Squeeze-out bei Bank Austria Creditanstalt AG

Aufbesserung erwartet nach 17 Jahren Verfahrensverschleppung. Ein Gastkommentar von Dr. Wolfgang Leitner.

Im Verfahren auf Überprüfung der Barabfindung für die im Jahr 2007 aus der BA-CA ausgeschlossenen Aktionäre des Streubesitzes mit rund 7,3 Millionen Stück Aktien ist das Gerichtsverfahren in erster Instanz nach mehr als 17 Jahren kürzlich geschlossen worden.

Die mit der Abfindung von 129,40 Euro unzufriedenen Aktionäre haben von ihrem Recht Gebrauch gemacht, eine Erhöhung durch gerichtliche Überprüfung der Abfindung zu verlangen. Derartige Anträge haben 71 Aktionäre, davon 15, die über den IVA – Interessenverband für Anleger koordiniert waren, gestellt. Wenn es in einem derartigen Verfahren gelingt, eine Erhöhung zu erlangen, wirkt sich das zu Gunsten aller anderen, also auch auf die nicht am Verfahren beteiligten Aktionäre aus.

Im Verfahren hatte sich das Gericht zunächst des sogenannten „Gremiums zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses“ – eines Streitschlichtungs- und Sachverständigenorganes – zu bedienen. Dort wurde das Verfahren aller-dings rund eineinhalb Jahrzehnte lang verschleppt und die von UniCredit angenommen Bewertung im Wesentlichen bestätigt.

Der Umstand, dass es einigen Großaktionären gelungen ist, sich im Wege von unter Geheimhaltung geschlossener Vergleiche Aufbesserungen von bis zu 15,758 Euro pro Aktie zu verschaffen, ist erst über gerichtliche Zeugenvernehmungen im Detail hervorgekommen. Das Gremium hatte sich geweigert, über dieses Thema zu verhandeln und war der Meinung, nur für die Bewertung berufen zu sein und nicht für Fragen der Gleichbehandlung von Aktionären.

Zeitraubend war auch die Klärung der Frage, welche Eigenkapitalrendite der Vorstand der BA-CA seiner Planrechnung vor dem Squeeze-out zu Grunde gelegt hat. TP Horwath als Squeeze-out-Prüfer nannte in seinem Bericht die Zahl 10,5 %.

Die Gutachten der Sachverständigen des Gremiums und des Gremiums selbst haben schwankende und letztlich auf rund 12 % sinkende Renditeerwartungen zu Grunde gelegt. Der schließlich erst vor drei Jahren vom Gericht bestellte Sachverständige Christian Imo konnte feststellen, dass der Vorstand in seiner Planrechnung von einem ROE von 20 % ausgegangen ist. Daraus folgend ergab sich eine Bewertung mit 176,88 Euro pro Aktie.

Da sich bei einer Unternehmensbewertung nach Ertragswert das schließliche Ergebnis nach der prognostizierten Ertragserwartung zum Bewertungsstichtag richtet, und der Vorstand selbst von der hohen Ertragsprognose von 20 % ROE ausgegangen ist, bin ich der Meinung, dass jedenfalls eine Erhöhung der Barabfindung um 47,77 Euro pro Aktie erfolgen sollte.

Autor Dr. Wolfgang Leitner war Rechtsanwalt bei der Kanzlei Leitner & Häusler

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