KIM-Verordnung: Fortsetzung mit anderen Mitteln
Fortführung durch Hintertür alarmiert Finanzdienstleister und Baubranche.
Rudolf Preyer. Bei den Finanzdienstleistern – und nicht nur bei denen – rumort es gerade gewaltig; die ungeliebte KIM-Verordnung bez. der eingeschränkten Vergabe von Wohnbau- und Immo-Krediten ist mit Ende Juni 2025 eigentlich ausgelaufen, aber das
Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat jüngst ein Ersuchen an die Finanzmarktaufsicht (FMA) abgegeben, diese Standards (als Richtlinie an die Banken) fortzusetzen. Das wäre für die Häuslbauer, infolgedessen für die Baubranche und insbesondere auch für Finanzdienstleister – somit in Summe für die heimische Wirtschaft – sehr schlecht, wie sich der Tenor zusammenfassen lässt.
Gegenüber dem Börsen-Kurier stellt Fachgruppenobmann-Stv. Finanzdienstleister NÖ Michael Holzer seine Forderungen gleich spitz auf: „Die KIM-VO gehört ersatzlos abgeschafft.“ Holzer möchte dagegen kämpfen, weil er eine massive Schwächung der am Boden liegenden Wirtschaft befürchtet. Dazu später mehr.
Es regt sich schon politischer Protest
Worum genau handelt es sich also? – bzw. wie „scharf“ ist die KIM-VO wirklich, und wie soll diese also quasi „durch die Hintertür“ – den Banken vom FMSG „aufoktroyiert“ – weitergeführt werden (wogegen sich im übrigen sogar politische Parteien wehren)?
Die Vergabekriterien sehen u.a. Folgendes vor: Wohnbaukredite dürfen nicht länger als 35 Jahre laufen. Der Eigenmittelanteil muss mind. 20 % betragen und die Rückzahlungsrate darf maximal 40 % des verfügbaren Nettoeinkommens und die Beleihungsquote nicht mehr als 90 % ausmachen.
Im Gespräch mit dem Börsen-Kurier sagte Holzer, dass schon „die erste KIM-VO“ überflüssig gewesen sei, weil der Markt sich ohnedies durch die hohen Zinsen geregelt hätte, überdies gibt es ja die Bonitätsprüfungen seitens der Banken – viele Private wurden somit in die „Mietphase“ gedrängt; Eigentum schafft aber bekanntlich Unabhängigkeit (Stichwort Jungfamilien).
Kurzum: auch ohne die KIM-VO wäre die Stabilität des Finanzplatzes Österreich gewährleistet gewesen. Oder, um mit Holzer zu sprechen: „Man kann sich auch zu Tode regulieren.“ Wie könnte also ein „Leben ohne KIM-VO“ aussehen?
Länder fordern „endgültiges Aus der KIM-VO“
RLB-Steiermark-Generaldirektor Martin Schaller spricht in diesem Zusammenhang von einer „Schatten-KIM“. Schaller: „Diese Rahmenbedingungen sind nicht nachvollziehbar, insbesondere aus Sicht von Regionalbanken, die ihre Kunden sehr gut kennen und somit eine verantwortungsvolle Kreditpolitik gewährleisten.“ Für Maximilian Clary, Privatkundenvorstand der Erste Bank, sind die Regeln „zwar vernünftig, aber es braucht Flexibilität“.
Gewissermaßen könnte man vermuten: weil weisungsungebunden, macht die FMA, „was sie will“. Jetzt, wo sich die Zinsen stabilisiert haben – und in Österreich gibt es immer noch die wenigsten privaten Immobilienversteigerungen europaweit -, dürfte man doch (wieder) sein Vertrauen in die Gesetzmäßigkeit der Märkte setzen dürfen. Sollte man meinen.
Die FMA hingegen verteidigt ihr Vorgehen, FMA-Vorstand Helmut Ettl bleibt hart: „Die FMA empfiehlt den österreichischen Kreditinstituten weiterhin, auf die Vergabekriterien zu achten – und wird dies auch laufend monitoren.“
Das geht selbst den Landeshauptleuten zu weit: Zuletzt formulierte die Landeshauptleute-Konferenz gehörig Kritik an der FMA und Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer forderte im Namen aller Länder ein „endgültiges Aus der KIM-VO“.
Auch die Bundespolitik meldete sich zu Wort. ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti etwa schoss scharf: „Die öffentlichen Pläne der FMA sind ein Paradebeispiel für die Überregulierung, die dem Wirtschaftsstandort schadet.“
Fachgruppenobmann Michael Holzer nun regte im Gespräch mit dem Börsen-Kurier an, dass Betroffene sich an den ombudsmann@finanzdienstleister.at wenden. „Die Beschwerden werden dann gesammelt der Politik übergeben.“ Auch müsse das FMSG mit „mehr Praktikern, und weniger Beamten“ besetzt werden – das Nominierungsrecht sollte beim Nationalrat liegen, schlägt Holzer abschließend vor.