Finanzdienstleister warnen vor unseriösen Angeboten

Über die Insolvenz der Sun Contracting-Gruppe und die Lehren für Anleger und Investoren.

Martin Trettler. Zur Rückschau: In den vergangenen Jahren wurden Gelder von Sun Contracting bei Investoren eingesammelt, um Photovoltaik-Anlagen in Österreich und Mitteleuropa zu errichten. Den Investoren wurden sehr hohe Renditen versprochen, meist über die Zeichnung von Anleihen oder Konstrukten wie Nachrangdarlehen in unterschiedlichen Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten. Man sprang auf den boomenden Zug der „Green Energy“ auf und erhoffte sich dadurch exorbitante Umsatzsteigerungen und Gewinne. Seit Anfang November ist diese Story nun vorbei und vielen Anlegern droht der Totalverlust, auch Betrugsvorwürfe stehen im Raum. Dieser Kommentar dient allerdings nicht dazu, um Erklärungen für den bereits entstandenen Scherbenhaufen anzuführen, sondern vielmehr als eine Anleitung für Investoren, um zukünftig die Wahrscheinlichkeit des Eintritts solcher „Totalausfälle“ zu minimieren.

1. Recherchen zum Emittenten
Nutzen Sie alle zur Verfügung stehenden Informationsquellen. In der heutigen Zeit ist die Recherchetätigkeit durch das Internet um ein Vielfaches einfacher geworden. Schauen Sie dazu etwa auf die Homepage der FMA unter www.fma.gv.at. Hier gibt es die Rubrik Investorenwarnungen, allgemeine Infos zum leichteren Erkennen von Anlagebetrug und hilfreiche Verweise auf weitere unterstützende Institutionen.

Informieren Sie sich über die handelnden Personen! Es kommt häufiger vor, als man vermutet, dass sich immer wieder dieselben Personen Gedanken darüber machen, wie sie die eigene Kasse optimieren und die der anderen erleichtern können. Die treibenden Kräfte – Emittent & Vertriebskanäle – sind oftmals dieselben Personen, sie haben nur eine andere „tolle“ Geschäftsidee mit einem anderen rechtlichen Mäntelchen an. Die erwünschte Läuterung aus vorangegangenen, gescheiterten Projekten ist bei diesen Personen enden wollend, und für jeden Investor ein Warnsignal.

2. Geschäftsmodell
Stellen Sie sich bei jedem Investment diese einfachen Fragen. Verstehe ich den Investitionsprozess? Ist das Geschäftsmodell schlüssig und nachvollziehbar? Sind der gesetzliche Rahmen und die steuerliche Gebarung klar und transparent? Gibt es im Investmentprodukt zahlreiche und unterschiedliche „Verschachtelungen“ (mehrere Gesellschaften, intransparente Vertriebskanäle, steuerliche Verschachtelungen auf Grund internationaler Firmenkonglomerate etc.). Wenn das Geschäftsmodell nicht klar und offensichtlich ist, ist es auch meistens keine gute Idee, hier Kapital zu investieren!

3. Renditeversprechen und Rücknahmemodalitäten
Am Ende des Tages zählt für den Kapitalgeber die Verzinsung seiner Investition, auch Rendite oder ROI (für Return on Investment) genannt. Hierbei ist bei Renditeprognosen, die weit weg von marktkonformen Renditeprognosen sind, immer Vorsicht geboten. Genauso wichtig ist die Betrachtung und der Fokus auf den Renditetreiber. Was sind die Effekte und Inputs, die diese Anlageform renditeseitig vorantreibt? Und da gibt es erheblich mehr als nur eine florierende Nachfrage! Und last but not least – wie schaut es mit den Kosten des Finanzproduktes aus? Auch hier ist auf Marktkonformität zu achten, und sollten auch hier unterschiedliche Stellen an den Kosten partizipieren, ist prinzipiell Vorsicht walten zu lassen. Vergessen Sie auch nicht die Bindungsdauer – bei manchen Finanzprodukten gibt es nur eine eingeschränkte Möglichkeit, sein Kapital (dann meist ohne Ertrag) abzurufen. Liegt die Rücknahmemöglichkeit zu weit in der Zukunft, ist auch hier Achtsamkeit angesagt. Verwechseln Sie aber den Planungshorizont eines Investments (hier liegt der Ball des Verkaufs bei Ihnen), nicht mit dem Ausschluss der Rücknahme von Einlagen für eine gewisse Zeit (da liegt der Ball beim Emittenten).

Mein Fazit
Summa summarum sind obige Überlegungen immer anzustellen. Ein fundierter, fachkundiger Berater unterstützt Sie bei der Entscheidungsfindung sehr gerne. Aber auch hier gilt der Recherchegrundsatz. Schauen Sie daher ins GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) unter www.gisa.gv.at und überprüfen Sie, welche Gewerbeberechtigungen die Beraterin oder der Berater Ihres Vertrauens hat. Nur eine vollumfängliche Gewerbeberechtigung des Vermögensberaters erleichtert eine Entscheidungsfindung im Investitionsprozess!

Foto: Adoeb Stock / Fotomekk