EU-Anti-Geldwäschebehörde AMLA wird aktiv
Neue EU-Behörde weitet Auskunfts- und Transparenzpflichten für Anleger weiter aus
(13.03.). Als Anlegerin und Anleger fragen Sie sich vielleicht, warum Ihnen Hausbank oder Finanzberater vor einem geplanten Investment so viele persönliche Fragen stellen: Staatsbürgerschaft, Wohn- und Geburtsort, Herkunft des Anlagebetrags, ob Sie ein wichtiges politisches Amt bekleiden und welchen Beruf Sie in welcher Branche ausüben. All das hält der Finanzdienstleister Ihres Vertrauens schriftlich fest, um seinen Pflichten zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nachzukommen.
Neue Anti-Geldwäsche-Behörde
Gemeinsam mit neuen Vorschriften zur Geldwäsche-Prävention beschloss das Europäische Parlament Mitte 2024 die Errichtung einer EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Am 26. Juni 2024 wurde die EU-Behörde für „Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism“, kurz AMLA, gegründet. Ende 2025 hatte die AMLA bereits 120 Mitarbeiter, im Vollbetrieb sollen es 430 sein. Das sind dann etwa so viele wie die österreichische Finanzmarktaufsicht 2024 beschäftigte (426,69 Vollzeitäquivalente).
Neue Standards
Die AMLA wendet sich weder direkt an Bürger noch verhängt sie Geldbußen, Gebühren oder Sanktionen gegen einzelne Bürger. Sie soll große Finanzdienstleister, wie Bankkonzerne, direkt beaufsichtigen, die nationalen Geldwäschemeldestellen koordinieren und unterstützen sowie die Standards zur Umsetzung der neuen, ab 10. Juli 2027 geltenden Vorschriften zur Geldwäsche-Prävention festlegen.
Dazu konsultiert die Behörde gerade drei sogenannte technische Regulierungsstandards. Alleine mit den Standards „zu den Informationen, die für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden notwendig sind“ beschäftigt sich die AMLA auf 44 Seiten. Sie können als Anleger also davon ausgehen, dass Ihnen bei der Geldanlage ab Juli 2027 noch mehr Fragen zu Ihren persönlichen Lebensumständen und finanziellen Verhältnissen gestellt werden.
Daten-„Striptease“
Vor- und Nachnamen sind naturgemäß unverzichtbar, künftig müssen von Finanzdienstleistern alle Vor- und Nachnamen erhoben werden, die im Ausweisdokument angegeben sind. Zusätzlich alle Staatsbürgerschaften, Geburtsdatum, Geburtsland sowie, wenn im Ausweis ersichtlich, der Geburtsort. Weiterhin müssen Finanzdienstleister im Rahmen ihrer Möglichkeiten prüfen, ob vorgelegte Ausweise echt und nicht gefälscht oder manipuliert sind. Beruf und (eventuell bargeldintensive oder Risiko-) Branche, in der Kunden tätig ist, sollen ebenfalls erhoben werden, plus deren geografische Präsenz und Haupteinnahmequelle, natürlich weiterhin der eventuelle Status als politisch exponierte Person und gegebenenfalls verhängte gezielte finanzielle Sanktionen.
Juristische Personen, also Unternehmen, Stiftungen, Vereine usw., haben sowohl ihre vertretungsbefugten Personen (z.B. Geschäftsführer) als auch die wirtschaftlichen Eigentümer, gegebenenfalls die leitenden Führungskräfte, bekanntzugeben, die in weiterer Folge anhand von Registerauszügen geprüft werden.
Mittelherkunft & Transaktionsverhalten
Im Fokus der Geldwäsche-Prävention steht weiterhin die Herkunft der Gelder, die anhand von Steuererklärungen, Gehaltsabrechnungen, Unterlagen zu Erbschaften usw. belegt werden muss. Dazu sind unter anderem geschätzter Anlagebetrag, Veranlagungszweck und erwartete Anzahl, Größe, Art, das Volumen und Häufigkeit voraussichtlich durchgeführter Transaktionen bekanntzugeben.
Ein genervter Anleger brachte es zuletzt in eigenen Worten auf den Punkt: „Bald werde ich auch noch mein Lieblingslied und meine Schuhgröße bekanntgeben müssen.“
Autor: Andreas Dolezal
Foto: Frank van Hulst / Unsplash+
