Sesselkleber und Overboarding
Florian Beckermann (29.05.2026). Die Umsetzung der gesetzlichen Geschlechterquote von 40 % im Aufsichtsrat zum Jahresende erzeugt bei „Sesselklebern“ aller Art Angst. An manchen Stellen wird rotiert. In manchen Unternehmen wird eher negiert. Manche börsengelistete Aktiengesellschaft hat die Quote längst erfüllt – langsam die Mehrheit. Frage: Wer wird noch schnell verlängert? Und dann: Wo finden wir die passende Frau? Zuweilen wirkt die Auswahl handgestrickt. Nicht alle Aktionäre zeigen sich zufrieden.
Auch wenn es einige Aufsichtsräte nicht gerne hören, international gelten mittlerweile zwölf Jahre als magische Schallgrenze für die Dauer einer Aufsichtsratstätigkeit und gute Corporate Governance. Bei Amtszeiten darüber hinaus wird angenommen, dass bereits eine Art der Abhängigkeit oder Betriebsblindheit eingetreten ist. Verantwortung zu übernehmen, heißt auch die eigene Nachfolge rechtzeitig zu planen und vorzubereiten. Leider geschieht dies nicht immer zeitnah. Allzu lang glaubt manch Aufsichtsrat an die Unabkömmlichkeit seiner Fähigkeiten oder Person. Ohne zu erkennen, dass er längst ein Problem geworden ist. Ein zu umtanzendes Ego, ein Faxgerät mit Befindlichkeiten, ein lebendes Patronage-System.
Die wenigsten Aktionäre sehen das. Aktionäre treffen die Person höchstens bei der Hauptversammlung. Sie können sich kaum ein Bild über die Dynamik des Aufsichtsrats machen. Bei all der Berichterstattung über die Aufsichtsräte in den Geschäftsberichten, scheint diese soziale Komponente kaum abbildbar. Gleichwohl ist es dem Streubesitzaktionär schwer vermittelbar, eine Negativentscheidung zu Ungunsten eines bestehenden Aufsichtsrats ad hoc zu treffen. Man muss sich auf die Selbstevaluierung des Aufsichtsrats verlassen. Intern betrachtet ist sie, auch bei guter Durchführung, selten eine Übung die zu echtem Umdenken in der Besetzung des Aufsichtsrats führt.
Viele Beobachter der österreichischen Szene unken seit der Einführung der Geschlechterquote, dass hier nur eine spezifische Gruppe von Frauen zu Zuge kommen wird. Die reale Gefahr des Overboarding. Das beschreibt die Überlastung von Aufsichtsräten durch zu viele Mandate gleichzeitig. Es kann dazu führen, dass weniger Zeit für einzelne Unternehmen bleibt, Entscheidungen oberflächlicher getroffen und Kontrollaufgaben vernachlässigt werden. Zudem steigt das Risiko von Interessenkonflikten und Fehlentscheidungen. Für Unternehmen kann dies eine schwächere Corporate Governance, geringere Effizienz sowie Vertrauensverlust bei Investoren bedeuten. Als gäbe es nicht genug geeignete Frauen.
Korrektiv „Sozialer Druck“? Manchmal. Sesselkleber gelten im Unternehmen irgendwann als Witzfiguren. Die Öffentlichkeit schmunzelt oder straft mit Verachtung. Ähnliches gilt für überlastete Aufsichtsrätinnen: Ihre Qualifikationen können sie womöglich nicht umfassend abrufen, also werden sie nur für das Minimumerfordernis belangt. Das kann nicht unbedingt im Sinne des Aktionärs und der Woman-on-Board-Richtlinie sein.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA, Interessenverband der Anleger, www.iva.or.at
