EU: Mit Millionenstrafen gegen Korruption

Florian Beckermann (03.07.2026). Den Staaten der europäischen Union entstehen jährlich durch Korruption Schäden von rund 990 MrdE, so Zahlen von Transparency International. Es besteht daher Handlungsbedarf. Die neue EU-Anti-Korruptionsrichtlinie markiert, wie vom Börsen-Kurier bereits berichtet, einen Paradigmenwechsel im europäischen Wirtschafts- und Strafrecht. Ziel ist es, Korruptionsdelikte unionsweit einheitlich zu definieren, Sanktionen zu harmonisieren und Prävention sowie Strafverfolgung deutlich zu stärken. Erfasst werden nicht nur klassische Bestechung und Bestechlichkeit im öffentlichen Sektor, sondern auch Korruption in der Privatwirtschaft, Einflussnahme, Veruntreuung, Behinderung der Justiz sowie die Verschleierung korruptionsbedingter Vermögenswerte. Darüber hinaus verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten zur Einrichtung spezialisierter Anti-Korruptionsstellen und zur Entwicklung nationaler Präventionsstrategien!

Für börsennotierte Unternehmen sind die Auswirkungen erheblich. Compliance-Systeme müssen überprüft und vielfach erweitert werden. Interne Kontrollmechanismen, Hinweisgebersysteme, Due-Diligence-Prozesse sowie Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter gewinnen an Bedeutung.

Besonders relevant ist die verschärfte Unternehmenshaftung: Juristische Personen können mit Geldbußen von 3 bis 5 % des weltweiten Jahresumsatzes oder mit bis zu 40 MioE belegt werden. Gleichzeitig steigt das persönliche Haftungsrisiko für Vorstände und Aufsichtsgremien, wenn organisatorische Mängel Korruptionshandlungen begünstigen.

Die Vorteile liegen in einer stärkeren Rechtssicherheit innerhalb des Binnenmarktes. Einheitliche Strafnormen reduzieren regulatorische Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und fördern fairen Wettbewerb. Unternehmen mit bereits etablierten Compliance-Strukturen profitieren von einem höheren Vertrauen bei Investoren, Geschäftspartnern und Kapitalmärkten. Langfristig kann die Richtlinie damit Governance-Standards verbessern und Wettbewerbsverzerrungen durch Korruption reduzieren – so der Wunsch.

Demgegenüber wird kritisiert, dass insbesondere international tätige Unternehmen mit erheblichen zusätzlichen Compliance-Kosten konfrontiert werden. Neue Dokumentations-, Kontroll- und Berichtspflichten erhöhen den administrativen Aufwand. Zudem kann die Auslegung einzelner Tatbestände verunsichern, bzw. gelten diese als nicht weitreichend genug. Auch eine mögliche Überregulierung, insbesondere wenn nationale Umsetzungen voneinander abweichen oder extraterritoriale Sachverhalte erfasst werden, ist denkbar.

Es ist noch nicht ersichtlich, ob eine sinnvolle Harmonisierung, eine teure Bürokratieübung oder ein „Goldplating-Wettlauf“ entsteht. Die Richtlinie wurde im April 2026 endgültig verabschiedet, trat am 31. Mai 2026 in Kraft und ist von den Mitgliedstaaten grundsätzlich innerhalb von 24 Monaten – somit bis zum 1. Juni 2028 – in nationales Recht umzusetzen; für nationale Risikoanalysen und Strategien gilt teilweise eine Frist von 36 Monaten. In Österreich gibt es dazu noch keine konkreten Vorschläge.

Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA, Interessenverband der Anleger, www.iva.or.at