Standortfrage: Wo bleibt der Austrian Housing Act?

(16.10.2026) Amerika macht‘s mal wieder vor: Wie lässt sich Wohnraum schaffen, ohne Fördertöpfe zu bemühen? Mit dem parteiübergreifenden „21st Century ROAD to Housing Act“ setzt Washington auf einfachere Bauverfahren, weniger regulatorische Hindernisse und günstigere Bauweisen. Ziel: Bürgernähe, Standortaufwertung und „dem Amerikaner unter 40 ein Eigenheim zu ermöglichen“, so die mächtige demokratische Senatorin Elisabeth Warren. Der Grundgedanke ist überzeugend: Leistbares Wohnen entsteht nicht nur durch staatliche Förderung. Es muss sich auch wieder lohnen, Wohnungen zu bauen. Eine Überlegung, die Österreich dringend aufgreifen sollte.

Hierzulande ist die Lage ernüchternd. 2025 wurden nur noch knapp 32.000 Wohnungen in neuen Gebäuden bewilligt, weniger als halb so viele wie 2019. Für 2026 sieht die Lage noch deutlich schlechter aus. Gestiegene Baukosten, hohe Finanzierungskosten und komplizierte Verfahren haben zahlreiche Projekte schlicht unwirtschaftlich gemacht. Die politische Diskussion droht mit Mietpreisbremsen oder vermeintlicher Spekulationsbekämpfung – weitere Dämpfer.

Wie könnte also ein Austrian Housing Act aussehen? An erster Stelle müsste eine Reform des Baurechts stehen. Österreich leistet sich neun verschiedene Bauordnungen. Gemeinsame technische Richtlinien sorgen zwar für eine gewisse Harmonisierung, doch bleiben zahlreiche Abweichungen. Warum sollten vergleichbare Gebäude in Vorarlberg andere technische Anforderungen erfüllen müssen als in Niederösterreich? Einheitliche Mindeststandards und mehr Freiheit bei der baulichen Umsetzung könnten serielles und modulares Bauen erleichtern. Sicherheit und Qualität müssen dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

Zweitens braucht der Wohnbau verbindliche Fristen. Für gewöhnliche Bauvorhaben auf bereits gewidmeten Grundstücken sollte eine Entscheidung innerhalb von 120 Tagen das Ziel sein. Dazu gehören vollständig digitale Einreichungen, eine zentrale Anlaufstelle und abgestimmte Behördenverfahren – da geht bereits jetzt etwas vorwärts. Denn jede Verzögerung kostet Geld. Und diese Kosten finden sich später im Kaufpreis oder in der Miete wieder. Die Diskussion um UVP-Verfahren ist konstruktiv mitzudenken.

Drittens müsste die Wirtschaftlichkeit des Bauens wieder stärker berücksichtigt werden. Technische Vorschriften sollten regelmäßig auf ihren tatsächlichen Nutzen und ihre Kosten überprüft werden. Nicht jede gut gemeinte zusätzliche Anforderung rechtfertigt die daraus entstehenden Mehrkosten.

Viertens braucht es langfristig verlässliche Regeln. Wohnbauprojekte werden über Jahrzehnte kalkuliert. Häufige Änderungen bei Steuern, Mietrecht oder Förderbedingungen schaffen Unsicherheit und verteuern die Finanzierung. Rechtsstaatlichkeit und Planungssicherheit sind deshalb handfeste Standortfaktoren. Das heimische Mietrecht ist weiterhin ein internationales Kuriosum, ja Schreckgespenst.

Die Wohnbaufinanzierung muss leichter werden. Angesichts des Zinsniveaus eine schwierige Aufgabe. Ein internationaler Faktor, der kaum national zu lösen ist. Die Einbindung von gezielten Garantien oder neuen Finanzierungspartnern (z. B. Pensionskassen) kann helfen.

Fazit: Die Idee des Austrian Housing Acts hat eine Stoßrichtung: Österreich sollte endlich über die Kosten nachdenken, die der Staat selbst verursacht. Hier gilt es sich zu verbessern. Effizienter zu werden. Hindernisse zu beseitigen.

Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA, Interessenverband der Anleger, www.iva.or.at