Betriebliche Altersvorsorge – Pflicht oder Kür?

Ein Gastkommentar des Experten für betriebliches Vorsorgewesen Thomas Wondrak.

(08.10.) In Corona-Zeiten wird viel über die Einschränkungen unserer Freiheit diskutiert. Maßnahmen, die für unsere Gesundheit, Sicherheit und Grundversorgung notwendig sind, gehen sehr oft mit Beschränkungen unserer Rechte einher. Sei es durch Tempolimits auf unseren Straßen, Enteignungen zum Bau des Stromnetzes oder durch Einschränkungen der Demonstrationsfreiheit zum Schutz der Allgemeinheit vor der Übertragung des Corona-Virus.

Keine sachliche Diskussion
Wenn der freie Markt nicht funktioniert, das Allgemeinwohl über dem Wohl des Einzelnen zu stehen hat oder die Menschen vor sich vor sich selbst geschützt werden müssen, greift die Gemeinschaft respektive der Staat ein. Im Vorsorgebereich ist dies der Fall und es wird seit Jahren über die Finanzierbarkeit und auch über die künftige Art der Finanzierung (staatlich, betrieblich oder privat) diskutiert und eine oft parteipolitisch motivierte, wenig sachliche Diskussion geführt.

Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach in ihrer Rede zur Eröffnung der Plenartagung des Europäischen Parlaments von der „Vollendung der Kapitalmarktunion in der EU“ und legte auch gleich einen neuen Aktionsplan dazu vor: „starke marktbasierte Altersvorsorgesysteme können die gesetzliche Altersversorgung ergänzen, vorausgesetzt sie sind breit angelegt und inklusiv gestaltet.“

Zur Umsetzung dieses Zieles wird als erste Maßnahme noch im Herbst 2020 eine Studie zur Frage einer automatischen Mitgliedschaft in betriebliche Altersvorsorgesysteme (bAV) beauftragt. Klares Ziel der Kommission ist es, eine kapitalmarktorientierte Ergänzung in der Vorsorge zu schaffen.

Die heimische Abfertigung Neu
Den Bedenken, dass ein Zwang zur bAV nicht mit unseren Freiheitsrechten vereinbar sei, wird dadurch entgegengetreten, dass der Einzelne ein Opting-out-Recht haben soll. In Österreich wird argumentiert werden, wir hätten mit der „Abfertigung Neu“ bereits ein verpflichtendes bAV-System. Auf Grund der Auszahlungsmöglichkeiten, die von den Österreichern nur allzu gern im Anspruch genommen werden, kann man aber nicht von einem echten bAV-System sprechen. Lediglich ein verschwindend kleiner Teil wird tatsächlich für die Vorsorge im Alter verwendet.

Wenn neben der staatlichen Pension (die sicherlich durch die corona-bedingte Arbeitsmarkt- und Wirtschaftskrise stärker unter Druck geraten wird), weitere Säulen aufgebaut werden sollen, dann muss dies konsequent und sinnvoll passieren. Das bedeutet: eine signifikante, aber immer noch leistbare Beitragshöhe, extreme Beschränkung der vorzeitigen Auszahlung von Vorsorgegeldern und nachhaltige, ökologische Veranlagung der Gelder.

„Grüne“ Gelder
In Österreich werden fast 100 % der veranlagten „Abfertigung Neu“-Gelder und ein stark steigender Anteil des in den privaten Pensionskassen liegenden Vermögens „grün“ veranlagt. Damit ist der Bekämpfung der Klimakrise, dem Schutz vor (Kinder-)Ausbeutung, der Verringerung der Waffenproduktion und der Nachhaltigkeit in der Produktion gleichermaßen geholfen.

Eine EU-weite Regulierung hat den Vorteil, Ausgewogenheit im Wettbewerb herzustellen, die Altersvorsorge auf stärkere und diversifizierte Beine zu stellen und gleichzeitig andere wichtige Ziele im Interesse nachfolgender Generationen anzusteuern.

In der Pflicht
Was uns trotz der Initiative der Kommission nicht erspart bleiben wird, ist eine sachliche und auf Fakten basierte Diskussion in Österreich über unsere Pensionssysteme. Auf die Fragen der Verteilung der Lasten, die schwierigen Fragen der Finanzierung und die Entscheidung über die geeigneten Steuerungsmaßnahmen durch Förderungen, wird uns die EU keine Antworten liefern, die werden wir wohl selbst finden müssen.

So sehr wir Menschen auch hilfsbereit, altruistisch und mitfühlend sein können, in der Frage der Altersvorsorge werden wir wohl mehr Pflicht brauchen. Diese Einschränkung der Freiheit ist gegen die angemessene Versorgung aller Menschen im Alter, bei Krankheit und bei Tod abzuwägen.

Foto: Schroetter