AMLA: Neue EU‑Behörde verschärft Pflichten für Anleger

Neue EU-Behörde weitet Auskunfts- und Transparenzpflichten für Anleger weiter aus

13.03.2026. Als Anlegerin und Anleger fragen Sie sich vielleicht, warum Ihnen Hausbank oder Finanzberater vor einem geplanten Investment so viele persönliche Fragen stellen: Staatsbürgerschaft, Wohn- und Geburtsort, Herkunft des Anlagebetrags, ob Sie ein wichtiges politisches Amt bekleiden und welchen Beruf Sie in welcher Branche ausüben. All das hält der Finanzdienstleister Ihres Vertrauens schriftlich fest, um seinen Pflichten zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nachzukommen.

Warum Finanzdienstleister immer mehr Informationen abfragen

Als Anlegerin und Anleger fragen Sie sich vielleicht, warum Ihnen Hausbank oder Finanzberater vor einem geplanten Investment so viele persönliche Fragen stellen: Staatsbürgerschaft, Wohn- und Geburtsort, Herkunft des Anlagebetrags, ob Sie ein wichtiges politisches Amt bekleiden und welchen Beruf Sie in welcher Branche ausüben. . All das hält der Finanzdienstleister Ihres Vertrauens schriftlich fest, um seinen Pflichten zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, nachzukommen.

Neue EU‑Anti‑Geldwäschebehörde AMLA nimmt Arbeit auf

Mit den neuen EU‑Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung wurde 2024 die Anti‑Money Laundering Authority (AMLA) gegründet. Die Behörde soll:

  • große Finanzdienstleister direkt beaufsichtigen
  • nationale Meldestellen koordinieren
  • europaweit einheitliche Standards festlegen
  • die Umsetzung der neuen Regeln ab 10. Juli 2027 überwachen

Ende 2025 beschäftigte die AMLA bereits 120 Mitarbeiter, im Vollbetrieb sollen es 430 sein – ähnlich viele wie die österreichische FMA im Jahr 2024.

Wichtig: Die AMLA richtet sich nicht direkt an Bürger, sondern an Finanzinstitute. Sie verhängt keine Strafen gegen Privatpersonen, sondern sorgt für einheitliche Aufsicht und strengere Vorgaben.

Neue Standards: Was Anleger ab 2027 erwartet

Die AMLA arbeitet derzeit an mehreren technischen Regulierungsstandards. Allein der Standard zu den „Informationen für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten“ umfasst 44 Seiten.

Für Anleger bedeutet das: Ab Juli 2027 werden Finanzdienstleister noch mehr Daten erheben müssen.

Welche persönlichen Daten künftig verpflichtend sind

Finanzinstitute müssen künftig unter anderem erfassen:

  • alle im Ausweis angegebenen Vor‑ und Nachnamen
  • sämtliche Staatsbürgerschaften
  • Geburtsdatum, Geburtsland und – falls ersichtlich – Geburtsort
  • Echtheitsprüfung der Ausweisdokumente
  • Beruf, Branche und geografische Tätigkeit
  • Haupteinnahmequelle
  • politisch exponierter Status (PEP)
  • mögliche finanzielle Sanktionen

Zusätzliche Pflichten für Unternehmen

Juristische Personen müssen offenlegen:

  • vertretungsbefugte Personen (z. B. Geschäftsführer)
  • wirtschaftliche Eigentümer
  • leitende Führungskräfte

Diese Angaben werden anhand von Registern überprüft.

Mittelherkunft und Transaktionsverhalten im Fokus

Kernpunkt der Geldwäscheprävention bleibt die Herkunft der Gelder. Anleger müssen diese künftig noch detaillierter belegen – etwa durch:

  • Steuerbescheide
  • Gehaltsabrechnungen
  • Erbschaftsunterlagen

Zusätzlich müssen Finanzdienstleister Informationen einholen über:

  • geplanten Anlagebetrag
  • Veranlagungszweck
  • erwartete Anzahl und Art der Transaktionen
  • Volumen und Häufigkeit der Geldbewegungen

Ein Anleger brachte es kürzlich ironisch auf den Punkt: „Bald werde ich auch noch mein Lieblingslied und meine Schuhgröße bekanntgeben müssen.“

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Autor: Andreas Dolezal
Foto: Frank van Hulst / Unsplash+