Digitaler Euro: EZB schuldet Antworten
Florian Beckermann. Der digitale Euro steht vor der Tür. In Brüssel soll in diesem Jahr entschieden werden und es herrscht bisher weitgehend Einigkeit, dass er kommen wird. Eine echte Opposition hat sich nicht herausgebildet, obwohl es viele offene Fragen gibt. Nicht nur Anleger sind verunsichert. Schafft die Europäische Zentralbank (EZB) eine Lösung, ohne ein Problem zu haben?
Argumente für die Einführung eines digitalen Euros
Der digitale Euro ist ein von der EZB geplantes, staatliches, digitales Zahlungsmittel, das das Bargeld ergänzen, aber nicht ersetzen soll. Er wäre direktes Zentralbankgeld, analog dem Bargeld, nur in elektronischer Form. EZB-Ziel ist die Sicherstellung, dass Zentralbankgeld auch im digitalen Zeitalter verfügbar bleibt.
Weiters sollen die Abhängigkeit Europas von privaten und meist außereuropäischen Zahlungsanbietern wie Visa, Mastercard oder PayPal verringert und eine einheitliche, europaweit nutzbare digitale Zahlungsinfrastruktur geschaffen werden. Der digitale Euro soll über Banken und Zahlungsdienstleister genutzt werden, wobei die EZB das Geld ausgibt, aber nicht selbst die Kundenbeziehungen führt. Eine tatsächliche Einführung wäre ab 2029 realistisch.
Geplant sind Obergrenzen für Guthaben in digitalen-Euro-Wallets, um Risiken für das Bankensystem zu begrenzen, sowie hohe Datenschutzstandards, einschließlich begrenzter Offline-Funktionen, die Bargeld ähneln sollen.
Argumente, die dennoch gegen einen digitalen Euro sprechen:
- Risiko Finanzstabilität: Kritiker befürchten, dass Menschen in Krisenzeiten ihr Geld massenhaft von Geschäftsbanken in den digitalen Euro verschieben könnten, da dieser als besonders sicher gilt. Das könnte Banken Liquidität entziehen – selbst dann, wenn Guthabenobergrenzen vorgesehen sind.
- Begrenzter praktischer Nutzen: Viele Verbraucher nutzen bereits heute schnelle, günstige und komfortable digitale Zahlungsmethoden, sodass der digitale Euro aus Sicht vieler Ökonomen kaum einen echten Mehrwert bietet. Gerade erst haben große europäische Geschäftsbanken das Zahlungsprojekt „Wero“ gestartet. Wenn der digitale Euro hier nicht hineinpasst, gewinnt er keine Freunde.
- Hohe Entwicklungs-, Einführungs- und Betriebskosten, die von der Allgemeinheit oder dem Finanzsektor getragen werden müssten. Besonders stark diskutiert werden außer dem Datenschutz- und Überwachungsbedenken.
- Zahlungen kontrollierbar. Auch wenn die EZB betont, dass sie keine individuellen Zahlungsprofile erstellen will und Privatsphäre ein zentrales Designziel sei, Zahlungsstromkontrolle ist dennoch möglich.
- Beim Schwurblerthema „Bargeldverbot“ gewinnt das digitale Zentralbankgeld volle Relevanz.
- Programmierbarkeit des elektronischen Euros ist problematisch: Kann er überall im und auch außerhalb des Euroraums genutzt werden? Gibt es ein Verfallsdatum, bis wann man ihn genutzt haben muss?
Fazit: Das staatliche Digitalgeld ist ein strategisch motiviertes Projekt, mit dem die EZB Europas geldpolitische Souveränität im digitalen Raum sichern will. Das ist gut. USA und China sind längst weiter. Gleichzeitig stehen dem Projekt in Europa erhebliche Zweifel gegenüber: Am Nutzen für die Bürger, an den Kosten, an möglichen Risiken/Chancen für das Bankensystem sowie an der gesellschaftlichen Akzeptanz. Die EZB sollte mit einer Antwortoffensive beginnen, sonst platzt ein solches Projekt schnell am Angst macher-Populismus.
Kampf dem „Biedermeier-Effekt“ und der Selbstverzwergung
Florian Beckermann. Wirtschaftliche Unsicherheit, politische Ängste und Pessimismus fördern eine Hinwendung nach innen zu Sicherheit und Gewissheit: Der „Biedermeier-Effekt“. Nach dem renommierten Edelman Trust Barometer 2026 für 28 Wirtschaftsnationen, dominiert weltweit inzwi-schen eine abgeschottete Vertrauenshaltung: 7 von 10 Menschen sind nicht bereit oder zögern, jemandem zu vertrauen, der sich von ihnen unterscheidet. Ein Rekordwert.
Doch diese Art des Isolationismus, ja lokale Selbstverzwergung, beschränkt vorteilhafte Fortschrittsentwicklungen nachhaltig. Was im Rahmen der Persönlichkeitsentwicklung noch eine Charakterfrage sein kann, ist für Unternehmen toxisch. Sie müssen gegen diese Abschottung angehen und den Biedermeier bekämpfen – nicht nur um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Unternehmensintern: Bleiben vertrauensbeschränkende Unterschiede schlecht adressiert, werden sie die Produktivität behindern. Die Führungsstärke des Managements wird untergraben. Der Widerstand gegen Innovation verhärtet sich. Gegen geopolitische Abschottung sind multinationale Unternehmen nahezu verpflichtet sich zu einem polynationalen Modell weiterzuentwickeln. Ein (gegebenenfalls teures) Modell was auf Investitionen in langfristige lokale Beziehungen ausgerichtet ist.
Doch wie gelingt ein Brückenbau? Interessanterweise werden Unternehmen im Rahmen der Vertrauensvermittlung die höchsten Kompetenzen zugesprochen (den letzten Platz nehmen übrigens „Regierungen“ hier ein). Wobei Vertrauensvermittlung eine Strategie und Kompetenz für Institutionen oder Einzelpersonen ist. Sie konzentriert sich darauf, Menschen dort abzuholen, wo sie stehen, statt zu versuchen, sie zu verändern. Vorurteilsfreies Zuhören und das Übersetzen unterschiedlicher Realitäten sind zwei zentrale Kompetenzen eines Vertrauensvermittlers. Richtig umgesetzt, kann dies Gräben überbrücken. Unternehmen weisen beim Thema Vertrauensvermittlung die geringste Lücke zwischen Erwartung und tatsächlicher Leistung auf und genießen ein hohes Maß an Vertrauen bei ihren Mitarbeitenden.
Fazit: Angesichts dieser Zwänge und Chancen sind die Handelsabkommen der EU (Mercosur, Indien usw.) eine politische Antwort. Sie sollen Rahmenbedingungen schaffen, die den Brückenbau für Unternehmen zu erleichtern. Dass sich im Förder-Nirwana befindliche Branchen, wie die europäische Landwirtschaft, auflehnen, mag auch einem dortigen Biedermeier-Effekt geschuldet sein. Unabhängig vom Ausgang der Mercosur-Posse mag sich die EU einer Fehleranalyse unterziehen: Warum braucht es erst den Druck der geopolitischen Katastrophen, um solcherart Abkommen politisch über die Ziellinie zu bekommen?
Und, hat man in Brüssel verstanden, dass die Strategie des „Wandel durch Handel“ nicht besonders erfolgreich war zuletzt? Jedenfalls ist der Kampf gegen den Isolationismus aufgenommen.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA, Interessenverband der Anleger, www.iva.or.at
Industriestrategie: Wo ist die Finanzindustrie?
Florian Beckermann. Es ist vollbracht. Endlich hat Österreich eine Industriestrategie! Besser „haben“ als „hätte“. Die Bundesregierung hat geliefert, auch wenn sich die Lieferung liest, wie ein realitätsferner Wunschzettel ans Christkind. Doch so muss das sein, wenn man hochhinaus will – Realisierbarkeit oder Konkretisierung stehen auf einem anderen Blatt.
Wichtig: Die Regierung hat wieder entdeckt, dass Wohlstand nicht aus Workshops, Berichtswesen oder Sitzkreisen, sondern aus Fabrikhallen, Laboren und Risiken kommt – eigentlich ein Festtag für Rückgewinnung der Freiheiten des Unternehmertums gegenüber der fulminanten und alles beherrschenden Staatsquote. Nur eines fehlt. Ausgerechnet das, ohne das all die schönen Industrie-Visionen ungefähr so realistisch sind wie ein Stahlwerk ohne Strom: Die Finanzindustrie und der Kapitalmarkt.
Dass Kapital organisiert werden muss, dass Risikofinanzierung eine eigene Infrastruktur braucht, dass Banken und Kapitalmärkte über den Erfolg mitentscheiden – all das bleibt einstweilen ausgespart? Man will eine Industriestrategie, aber bitte ohne Finanzkapitalismus? Man mag eine gewisse Nostalgiekomponente verorten.
Dabei wäre die Finanzindustrie eigentlich eines der naheliegendsten Industrieprodukte Österreichs! Besonders naheliegend ist das deshalb, weil sie längst selbst eine der stärksten Industrien des Landes ist: Extrem datengetrieben, extrem hoch reguliert, extrem technologieintensiv – Tendenz weiter steigend. Längst bräuchte es Anreize diese Stärke Österreichs weiter zu stärken. Nicht nur um in den Expansionsländern der Finanzindustrie zu reüssieren, sondern gerade dem heimischen Markt eine Dynamik zu verschaffen.
Es geht dabei auch um eine marktwirtschaftliche Regulierungsfunktion, ja Werthaltigkeitstestung. Finanzindustrie, Kapitalmärkte und insbesondere Risikokapitalgeber prüfen strategisch, professionell und mit einem marktwirtschaftlichen Horizont. Perspektiven, die bei Förder-Calls mit Antragsfrist nur schwerlich abgedeckt werden können. Stichwort Bürokratieabbau: Förderwesen produziert Anträge, Richtlinien, Berichtspflichten und Compliance-Kosten. Unternehmer optimieren dann nicht ihr Produkt, sondern ihre Förderfähigkeit. Innovationskraft wird durch Formularlogik ersetzt. Wollten wir das nicht gerade abschaffen?
Fazit: Solange die Finanzindustrie politisch als (notwendiges) Übel gilt und nicht als strategischer Hebel, bleibt jede Industriestrategie ein netter Regierungswunschzettel. Wer in weiterer Perspektive das europäische Sparvermögen in die Wettbewerbsfähigkeit Europas einbringen möchte, muss die Finanzindustrie mitdenken. Wer angesichts der globalen Verwerfungen noch meint, dass man solche Maßnahmen aus ideologischen Gründen auslassen muss, hat die Klima- und Wettbewerbszeichen der Zeit nicht verstanden.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA, Interessenverband der Anleger, www.iva.or.at
Aktionärs-Aktivismus 2026: Was steht auf der Agenda?
Florian Beckermann. Für börsengelistete Unternehmen zeichnet sich wieder ein intensives und facettenreicheres Engagement der Aktionäre ab. Vorreiter dafür sind häufig Tendenzen aus Großbritannien, wo Aktionärs-Aktivismus die größte Rolle europaweit spielt. Danach folgen Deutschland, die Schweiz und die skandinavischen Staaten.
Laut der Beratungsgesellschaft Alvarez & Marsal könnten im Jahr 2026 deutlich mehr als 50 britische Gesellschaften im Visier aktivistischer Investoren stehen und entsprechende, wegweisende Kampagnen aufzeigen, so der Activist Alert. In Europa stehen insgesamt rund 140 Unternehmen im Fokus. Wenig überraschend, liegt der sektorale Schwerpunkt bei Consumer Goods und klassischer Industrie (ca. 50 %), gefolgt von Technologie- und Energieunternehmen.
Thematisch: Entsprechend der Entwicklung der vergangenen Jahre ist eine weitere Verlagerung der Interessen prognostiziert. War noch vor wenigen Jahren die Themengruppe um „Governance“ klar Vorreiter, ist aktuell die Frage der Kapitalallokation und Operations/Strategy beinahe gleich auf. Dies mag angesichts der konkreten Schwerpunkte wenig verwundern.
Als besonders interessant schiebt sich nach der Studie von A&M die Wertentwicklung aus der KI und dessen Implementierung/Disruption auf den ersten Platz des Aktionärsinteresses. Wobei Wertschaffung und Wertzerstörung durch die Technologie berücksichtigt werden. Es ist keineswegs klar, dass KI gewinnbringend bei jedem
Unternehmen einsetzbar ist. Die Bubble-Gefahr bzw. das Investitionsrisiko wird adressiert werden. Geopolitik, die Wettbewerbssituation mit China (insbesondere Handelsrouten) folgen auf den Plätzen zwei und drei.
Die Inkonsistenz von Equity-Stories, Glaubwürdigkeitsthemen und Führungsschwäche als klassische Aktivistenthemen treffen auf einen stärker werdenden Übernahmemarkt. Das Wiedererstarken von M&A-Transaktionen am europäischen Kapitalmarkt ist ein Resultat niedriger Zinsen und einem Pouvoir an „trockenem Pulver“. Es mag jedoch zu sektoral unterschiedlichen Gewichtungen kommen, da nicht jeder Markt über eine Vielzahl „attraktiver“ Unternehmen verfügt. So ist das Vereinigte Königreich stark bei Consumer Goods, Österreich im Banken- und Finanzsektor – siehe Erste Group und Santander Polska.
Woher? Die große Mehrheit der Aktivistengruppen wird durch Fonds aus den USA finanziert (41%). Insbesondere durch die Erschwerung von ESG-verbundenen Kampagnen durch die US-Börsenaufsicht SEC, kam es 2025 zu einer Zunahme in Europa, wo solche Aktivitäten verstärkt auftraten.
Fazit: Neben den nationalen Eigenheiten in Österreich werden auch die genannten Themen auf der kommenden Hauptversammlungssaison zur Sprache kommen. Ob einzelne Kampagnen hier greifen werden, ist noch offen. Der IVA setzt mit seinen Schwerpunktfragen seit 15 Jahren dabei auf Kontinuität und transparentes Monitoring. Diese werden dieser Tage veröffentlicht.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA, Interessenverband der Anleger, www.iva.or.at
Österreich 2026: Börse als Illusion und Weckruf
Florian Beckermann. Unsere Wirtschaftsprognosen werden gerade vorsichtig optimistisch formuliert, in Wahrheit sind sie aber äußerst vage. Die Produktivität dümpelt, die Industrie verzweifelt und Investitionen bleiben aus: Die Stimmung ist am Tiefpunkt. Aber die Börse feierte Erfolge, die wie aus einer Parallelwelt wirken. Der ATX steht auf einem Allzeithoch, die Dividenden sprudeln – auch weil der Finanzminister Markus Marterbauer Geld braucht. Doch diese Kursgewinne sind kein Vertrauensbeweis in den Standort. Die Börse läuft, weil Kapital global vagabundiert, nicht weil Österreich seine Hausaufgaben gemacht hätte. Die Börse prosperiert nicht, weil Österreich wettbewerbsfähiger wird, sondern trotzdem. Sie lebt von internationalem (US-)Kapital und von der Konzentration auf wenige Großkonzerne wie VIG oder Erste Group mit Auslandsexponierung, die aktuell gut performen. Das Ergebnis ist eine gefährliche Illusion, denn für die Realwirtschaft bleibt davon wenig übrig. Kleine und mittlere Unternehmen kämpfen mit Arbeitskräftemangel, Überregulierung und Steuerlast. Innovationen sind Mangelware.
Der Abstand zwischen Finanzmarkt und Realwirtschaft macht sichtbar, wo der Staat versagt. Wer 2026 ernsthaft Wachstum will, muss Kapital mobilisieren und in die richtigen Bahnen lenken: Durch echten Wettbewerb, Entbürokratisierung, durch steuerliche Anreize für Eigenkapital und durch einen Arbeitsmarkt, der Leistung ermöglicht statt verhindert. Ein Markt, der Vermögensaufbau zulässt. Gerade darin liegt der erste Weckruf für Strukturreformen.
Der zweite kommt vom nördlichen Nachbarn. Auch hier gaukelt der Dax eine Illusion vor. In Wahrheit ist Deutschlands Industrieelite massiv verunsichert. Ideenlos hängt Berlin in den Seilen. Die enge Verbundenheit zwischen den Ländern steht außer Frage. Doch es läge an Österreich, jetzt aus dem wirtschaftlichen Schatten herauszutreten – um sich selbst zu retten. Doch statt sich abzusetzen, kopiert man deutsche Fehler weiter im Kleinformat? Dabei könnte man leicht attraktiver sein: mit einfacherer Verwaltung, wettbewerbsfähiger Besteuerung, verlässlicher Energiepolitik und einer industriefreundlichen Regulierung. Österreich müsste sich als das positionieren, was Deutschland nicht mehr ist: ein berechenbarer, investitionsfreundlicher Produktions- und Innovationsstandort im Herzen Europas. Doch dafür müsste man aufhören, den Inflations-Feuerteufel oder den Staatsquoten-Weltmeister zu geben, mit Abschöpfungs- oder Neiddebatten Investoren zu vergraulen oder sich mit Detailregulierungen zu beschäftigen. Die Rückkehr zur Faktenlage und Leadership helfen dabei ungemein. 2026 wird zeigen, ob Österreich diese Chancen erkennt. Schellhorns Quick-Wins sind gut. Jetzt kommt mit der Industriestrategie echte Arbeit auf uns zu, und eine Schlüsselqualifikation ist gefragt: Mut.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA, Interessenverband der Anleger, www.iva.or.at
Abriss der Klimaregeln
Florian Beckermann. Der Höhenflug des Green-Deal setzt zur Landung an. Die EU-Verhandler scheinen sich auf eine weitgehende Anhebung der Anwendbarkeitsschwellen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der Lieferkettenrichtlinie geeinigt zu haben – welch vermeintliche Erleichterung für all jene, die schon immer fanden, dass Transparenz nur die Laune verdirbt. Endlich kann man wieder ungestört CO2 ausstoßen, solange das Logo grün genug ist. Einige Industrie-Lobbyisten feiern die „Entbürokratisierung“, als hätten sie gerade die Ökonomie persönlich gerettet, obwohl die meisten wohl nie einen Nachhaltigkeitsbericht gelesen haben.
Zurecht? Es läuft nicht alles rund im Green-Deal. Die CSRD trat an, die Welt zu retten und generiert sich zum nervigen Copy-Paste-Spektakel. Nachhaltigkeit wird erstmal teuer auf hunderten Seiten dokumentiert und nicht erreicht. Tonnen von CO2 verschwinden nicht aus der Atmosphäre, sondern landen in Excel-Sheets und Berichten, während Heerscharen von Beratern Millionen verschlingen. Ingenieure werden zu Datenlieferanten umgeschult, Manager zu Moralaposteln, Wirtschaftsprüfer zu Häkchenmeistern. Wo bleibt der Profit? Die Außenwirkung zählt mehr als Vollständigkeit, die Veränderung weniger als die Formattreue. Wer abschreibt, gewinnt Rechtssicherheit – eine absurde Praxis. So nährt sich die grüne Parallelökonomie, in der nachhaltig nur noch das Desinteresse wächst, auch der Investoren. Am Ende ist das Unternehmen weder klimaneutral noch konkurrenzfähig, sondern nur der Nachhaltigkeitsbericht. Die Erde bleibt warm, die Aktenlage ist gut. Das kann es nicht sein.
Schlimmer noch die Lieferkettenrichtlinie. Moralbürokratie, als EU-Exportschlager? Die Zertifizierung ausländischer Missstände. Vulgo: Unternehmen sollen lernen, Verantwortung zu managen, statt sie zu übernehmen. Sie entfernen sich vorsorglich von Ländern, in denen sie wirklich etwas bewirken könnten. Faktische Armut wird nicht gelindert, sondern auditiert. Zurück bleiben endlose Checklisten mit internen Moralregeln. Und beleidigte Lieferanten, die gelernt haben, westliche Tugendformeln zu unterschreiben. Deren Angst wird zur heimischen Nachhaltigkeitsstrategie. Wer sich absichert, gilt als „compliant“; wer bei der Stange bleibt, gilt als verdächtig. So entsteht ethische Moralreinheit durch Rückzug – sauber für Europa, wobei in der Welt Europa dann keine Rolle mehr spielt.
Und die Aktionäre? Die dürfen das alles bezahlen – selbstverständlich, denn irgendwer muss ja die Kosten bisher und in Zukunft für die Benimmregeln und Berichte tragen. Ob nach dem Kahlschlag in Sachen Green-Deal in Österreich 50 Unternehmen übrigbleiben, die die neuen Schwellen erreichen, ist fraglich. So wird eine grundsätzlich gute Idee mit der Abrissbirne bearbeitet und in eine Nische verbracht, in der realitätsverweigernden Hoffnung, dass sie dort ihr Ende findet. Einer Generation Z wird das schwer zu erklären sein. Vielleicht lernt man in der EU irgendwann, dass eine ethische und ökologische Aufrichtigkeit mit der Wahl der Personen zusammenhängt. Berichte sind allenfalls Beiwerk.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA, Interessenverband der Anleger, www.iva.or.at
Kammerflimmern in der Altersvorsorge
Florian Beckermann. Die Fakten sind klar: Mehr Pensionisten stehen weniger Einzahlungsäquivalente gegenüber. Das Pensionssystem funktioniert nicht mehr wie gedacht. Gerade nicht-kapitalgedeckte Rentensysteme wie in Österreich oder Deutschland geraten in ungeheure Schieflage und steuern auf einen Infarkt zu. Der direkte Transfer von Einzahlbeträgen zu den Rentnern schmälert sich rasant. Der Fiskus muss die immer weiter steigende Lücke durch Steuergeld stopfen.
Die peinliche Nicht-Rentenreform unlängst in Deutschland zeigt symptomatisch die Alarmstimmung und die kaum zu argumentierende politische Orientierungsschwäche bei mathematischen Fakten, schlechten Nachrichten und notwendigen Maßnahmen.
„Kann man es sich leisten auf Rente zu gehen?“ lautet die Frage auf europäischem Parkett. Weit mehr als 80 % macht in Österreich die erste Säule, die staatliche Altersvorsorge, aus – ein europäischer Spitzenwert. Eben genau dieses reformbedürftige System. Viele spüren, dass es sich nicht ausgeht. Die lautet Antwort: „Nein“ – gerade angesichts der lokalen Horrorinflation. Die Angst, sich damit auseinanderzusetzen, ist menschlich verständlich. Inaktivität ist aber verantwortungslos. Die zweite Säule der Altersvorsorge ist schwach, die dritte Säule ist politisch torpediert. Mit der Konsequenz, dass jeder Österreicher im Schnitt zwischen 30.000 und 40.000 E auf dem Sparbuch parkt und dort von der Inflation wegfressen lässt – einstweilen zur Freude der Finanzinstitute.
Die Lösungsvorschläge sind einfach und hart. Das Rad muss nicht neu erfunden werden. Seit Jahrzehnten weiß man, was zu tun ist. Um die Pensionen zukünftig auf einem halbwegs adäquaten Niveau zu halten, muss mehr in das System einfließen. Dazu gibt es einfache Möglichkeiten: 1. Länger arbeiten: längere Arbeitszeiten in Stunden, Wochentagen und Jahren – sinnvoll in der Fachkräftedebatte, sinnlos für harte körperliche Arbeit. 2. Mehr Menschen arbeiten: z.B. kürzere Ausbildungszeiten oder Zuwanderung. 3. Schlicht mehr Einzahlen – was ohnehin durch den Umweg Steuern bereits passiert, mit allen Nachteilen. Man muss kein Wahrsager sein, um schnell festzustellen, dass es sich dann um neue Schulden handelt, die nächste Generationen inklusive Zinsen belasten werden. Keine dieser Möglichkeiten wird große Euphorie in der Bevölkerung auslösen. Kaum jemand wird dafür sein, wenn es einen leichteren Weg gäbe.
Natürlich kann man die Unterdeckung hinnehmen, wenn die zweite und dritte Säule eine entsprechende Stärke hätten (z.B. wie in Dänemark und Niederlande). Doch dazu konnte sich Österreichs Politik noch nicht durchringen. Es wäre an der Zeit, die Erkenntnisse aus dem europäischen Projekt der „Savings and Investment Union“ zu nutzen und ein Best-of-Europa zugunsten aller Österreicher zu wagen. Es wäre Therapie vor dem Infarkt des Systems.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA, Interessenverband der Anleger, www.iva.or.at
Der Staat taumelt durch die Immo-Wirtschaft
Florian Beckermann. Die börsengelisteten Immobilienkonzerne sind nur noch ein Schatten früherer Glanzzeiten. Nicht nur die Zinswende ist daran schuld. Die Geschäftsmodelle sind gestresst: Mietern und Vermietern galoppieren die Kosten davon. Der Staat generiert sich nicht unbedingt hilfreich. Wie das Beratungsunternehmen PwC und der Thinktank ULI (Urban Land Institute) jüngst veröffentlichten, gehört „De-Globalisierung“ zu den wichtigsten Immobilientrends für 2026. Diese Priorisierung lokaler Interessen ist schwierig zu managen. Der Staat hat entscheidenden Einfluss auf die langfristige Gestaltung des Geschäftsmodells. Durch das Fehlen des konsequenten, fachspezifischen Durchdenkens taumeln staatliche Maßnahmen gefährlich herum.
Als Anlassgesetzgebung mit merkwürdigem Echo kann man die steuerliche „Lex Benko“, das Umsatzsteuervorabzugsverbot für repräsentative Luxusimmobilien jenseits der Zwei-Millionen-Euro, bezeichnen. Was genau „repräsentativ“ sein soll, ist fraglich. Ferner scheint der Mietertrag aus solchen Immobilien umsatzsteuerfrei zu sein (Umsatzsteuerneutralität). In aller Konsequenz ist die „Lex-Benko“ ein Luxusimmobilienförderprogramm, Herr Marterbauer?
In Österreich ist die Mietzinshöhe weitgehend indexiert und so stark von lokaler Inflation abhängig. Die Echoeffekte der Inflation zu berücksichtigen, gehört zu den wichtigsten und kompliziertesten Aufgaben des Staates. Beispielsweise schlagen Energiepreis-Kapriolen direkt in den Betriebskosten, wie auch (verzögert als Inflationstreiber) in den Mietzinsen, zu. Ein doppelter Effekt auf die Mieterkosten insgesamt.
Wenn nun nach mehr als 43 Jahren Stillstand eine Grundsteueranpassung der Bemessungsgrundlage durch die Gemeinden gefordert wird, ist das fiskalisch verständlich. Der Aufschrei, der in Deutschland bei dieser Übung jüngst schrillte, ist noch nicht verklungen. Aufgrund der Umlagefähigkeit verteuert es die Betriebskosten in unbekannter Höhe für alle Mieter. Das Geschäftsmodell des Mieters bröselt weiter – muss Österreich immer Deutschlands Fehler kopieren? Ein mehrjähriger Anpassungsplan könnte abhelfen.
Deutsche Immo-Statistiken geben genug Anlass für gescheite staatliche Flexibilität. Der Büromarkt kämpft mit zu viel Fläche. Seit der Corona-Pandemie ist „Homeoffice“ das neue „Normal“ – keine unumstrittene These. Die Folgen sind erheblich. In Deutschland rechnet man mit einer Verdoppelung der bisherigen Leerstandsquote für die Top-9-Städte (auf 12 %). Davon besonders betroffen sind ältere B-Lagen-Gebäude mit Schwächen bei der ESG-Zertifizierung. ESG-zertifizierte Gebäude erzielen in Europa eine im Schnitt 6 % höhere Miete bei niedrigen Leerstandsquoten (6 %). Oder der Einzelhandel: Unter dem „Alpdruck“ des Strukturwandels im
Einkauf (Stichwort: Versandhandel) verschwanden zwischen innerhalb von drei Jahren 17,9 % der Modegeschäfte aus deutschen Innenstädten – teilweise kompensiert durch Gastronomiezuwachs. Aus diesen Fakten lassen sich nicht nur immobilienpolitische Wünsche ableiten.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA, Interessenverband der Anleger, www.iva.or.at
Hochsaison der Bauernfängerei
Florian Beckermann. Es ist Vorweihnachtszeit. Hektik und Stress machen sich breit. Es ist Hochsaison für Bauernfänger, die diese Periode geschickt ausnutzen. Kaum einer in Österreich erhielt noch nicht vermeintliche Bank-SMS, dubiose Anrufe oder wunderte sich über KI-generierte Promi-Werbeträger. Eine Welle überrollt das Land. Von massiven Betrügereien auf Kosten älterer Menschen liest man immer wieder, die Dunkelziffer bleibt ein Rätsel. Der IVA wird regelmäßig zu den Finanzbetrügereien befragt. Ein kurzes Update:
- Fake-Influencer: Im Kontext der Anlageberatung werben vermeintliche Influencer massiv auf sozialen Medien mit „Finanzausbildung“ oder speziellen nachahmungswürdigen „Erfolgsstrategien“. Das Opfer wird vielfach in ein komplexes Handelssystem oder Chatgruppen eingeführt und „investiert“ hier in verschiedene Finanzprodukte (häufig Krypto-Assets). Die Einstiege in solche Systeme werden auch mit „Prominenten“ bzw. mit einer KI-generierten Figur mit großer Ähnlichkeit, beworben. Nicht selten sind die Investitionen restlos verloren. Die bisher bekannten Schäden gehen bei österreichischen Opfern Richtung niedriger Millionenbereich, europaweit wird ein Milliardenbetrag vermutet. Eine Abgrenzung zu seriösen Influencern fällt häufig nicht leicht. Es ist grundsätzlich höchste Vorsicht geboten.
- Bankdaten-/Telefonbetrug, Schema: Ein Anrufer gibt sich als Bankmitarbeiter aus und behauptet es gäbe auffällige Transaktionen. Ziel ist die Installation einer „Sicherheits-App”, die in Wahrheit Schadsoftware ist – oder direkt die Herausgabe von TAN-Codes oder der PIN. Dieser Trick wird im Zusammenhang mit Bank-Kommunikation in verschiedenen Varianten angewendet (klassischer SMS-Betrug, Chats, Emails). Ähnlich der „Microsoft“-/Computer-Support-Betrug: Anrufer gibt sich als „Microsoft”, „Windows Support” oder ein Sicherheitsdienst aus. Man behauptet, der Computer sei infiziert. Ziel: Fernzugriff und Zugang zum PC oder man verlangt Geld für die „Reparatur“.
- „Krypto-Konto“: Eine aktuelle Masche im Zusammenhang mit Krypto-Währungen. Betrüger geben sich auch hier als technischer (Bank-)Support aus und verlangen eine „Kontoeröffnungsgebühr für das Kryptokonto“ etc.
Lehren: Empfehlungen von Influencern sollte immer eine intensive Recherche voraus gehen. Wird die Identität des Anrufers verdeckt und eine umgehende Überweisung/Transaktion urgiert, ist höchste Vorsicht geboten (Gefahr des ‚Spoofing‘). Von Überweisungen während eines Telefonats sei an dieser Stelle generell abgeraten. Die Hinzuziehung einer Vertrauensperson sei empfohlen. Im Zweifel sollte jedenfalls der Kontakt mit dem Finanzinstitut etc. aufgenommen und die Polizei kontaktiert werden.
Fazit: Die Kosten der Bauernfängerei für die Volkswirtschaft sind schwer bezifferbar. Es stellt sich die Frage, inwieweit ein gesetzlicher Eingriff hier Abhilfe schaffen kann. Die Regulierung von Influencern fällt schwer. Denkbar wäre die Zulässigkeit von Werbung auf sozialen Medien an gewisse Bedingungen zu knüpfen, wie auch die technischen Regelmöglichkeiten gegen betrügerische Anruf-Kampagnen zu prüfen.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA, Interessenverband der Anleger, www.iva.or.at
Causa Wirecard: BGH schwächt Anlegerschutz
Florian Beckermann. Der deutsche Bundesgerichtshof hat eine für Anleger und Insolvenzverwalter wichtige Grundsatzfrage geklärt: Aktionäre einer insolventen AG können ihre kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzansprüche nicht als einfache Insolvenzforderungen geltend machen – eine schlechte Nachricht für den deutschen Anlegerschutz und österreichische Geschädigte ebenso.
Die Fakten: Im Rahmen der Insolvenz von Wirecard meldeten rund 50.000 Aktionäre Schadensersatzforderungen an. Nach Medienberichten handelt es sich um einen Betrag von rund 8,5 Milliarden Euro. Sie machten geltend, die Gesellschaft habe durch falsche Angaben über ihre Vermögenslage zum Erwerb von Aktien verleitet. Die Anleger wollten ihre Schadensersatzansprüche als einfache Insolvenzforderungen behandelt wissen, um an der Verteilung der Insolvenzmasse teilzunehmen – eine der wenigen sinnvollen Vermögensmassen in der Wirecard-Causa überhaupt (ca. 650 Millionen Euro). Hauptkläger war die bekannte deutsche Union Investment Anlagegesellschaft. Deutsche Rechtsexperten unterstützten dieses Ansinnen mit nachvollziehbaren Gründen, es entflammte der so genannte „Gutachterstreit“.
Der Insolvenzverwalter Michael Jaffe und andere Gläubiger wandten sich „klassisch“ dagegen: Die Forderungen der Aktionäre stünden in engem Zusammenhang mit ihrer Stellung als Anteilseigner und seien deshalb nachrangig. Der Bundesgerichtshof bestätigt jetzt diese Sichtweise: Kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche von Aktionären sind keine einfachen Insolvenzforderungen. Solche Ansprüche sind mit der Stellung als Aktionär verbunden. Das Gesetz ordnet Forderungen im Rang hinter Insolvenzgläubigern ein, wenn die Forderung hinreichend mit der Beteiligung an der Gesellschaft verknüpft ist. Dies sei vorliegend der Fall. Werde eine Aktie aufgrund von Täuschung erworben, handele es sich wirtschaftlich um eine fehlgeschlagene Investition in die eigene Gesellschaft. Schäden, die hieraus resultieren, seien Teil des unternehmerischen Risikos – nicht einer Gläubigerposition. In der Praxis bedeutet dies, dass Anleger keine Forderung an die Insolvenzmasse aus der Aktionärseigenschaft herausstellen können. Die Anleger gehen auf diesem juristischen Wege folglich leer aus.
Der BGH stärkt mit diesem Urteil die Rangordnung des Insolvenzrechts und schwächt die Position des Anlegers. Wer sich an einer Gesellschaft beteiligt, trägt das Risiko des eigenen Investments – selbst dann, wenn der Erwerb der Aktien durch Täuschung erfolgte. Die Entscheidungsgründe des BGH sind einstweilen nicht publik und werden eine weitere Kontroverse nach sich ziehen.
Die Konsequenzen daraus sind jedenfalls hoch interessant: Klassische Insolvenzgläubiger, beispielsweise Banken, sehen ihre Position gestärkt. Die möglicherweise deliktische Haftung der Wirecard-Verantwortlichen (Vorstand, Aufsichtsrat, ggf. Wirtschaftsprüfer) rückt noch mehr in den Focus. Das KapMuG-Verfahren (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, Anm.) Wirecard bleibt unberührt, erfährt jedoch eine Aufwertung. Insgesamt ist die Position des deutschen Aktionärs und das Vertrauen auf die deutsche Marktkommunikation massiv geschwächt.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA, Interessenverband der Anleger, www.iva.or.at
Interessenskonflikt im Fall Nexperia: neue Herausforderung für Governance
Florian Beckermann. Aktionäre haben selten Freude mit einem Interessenskonflikt. Dieser entsteht dann, wenn persönliche, wirtschaftliche oder institutionelle Interessen mit den Pflichten gegenüber Kunden, Investoren oder dem Markt kollidieren. In der modernen Finanzwelt ist dies ein strukturelles Problem, das nicht vollständig beseitigt, sondern lediglich offengelegt und reguliert werden kann – selten genug transparent und wahrnehmbar. Der Fall Nexperia verdeutlicht eine neue globale Dimension, die den Regulator noch mehr ins Boot holt.
Staatliche Intervention
Der niederländische Halbleiterhersteller Nexperia hat einen chinesischen Mutterkonzern „Wingtech Technology“. Die niederländische Regierung übernahm unlängst zeitweise die Kontrolle bei Nexperia wegen „schwerwiegender Governance-Mängel“. So soll der CEO unter anderem große Aufträge an eine mit „Wingtech“ verbundene chinesische Wafer-Fabrik vergeben haben, obwohl der tatsächliche Bedarf deutlich geringer war – und zwar in einem Ausmaß, dass dieses „Geschäft“ unternehmensgefährdend war, stellte ein Gericht fest. Solche Vorgänge deuten darauf hin, dass der Eigentümer Entscheidungen traf, die möglicherweise den strategischen Zielen Chinas dienten, etwa durch die Stärkung chinesischer Produktionskapazitäten, Know-how-Transfer und einem „finanziellen Ausräumen“, somit im Widerspruch zu den Interessen der niederländischen Wirtschaftssicherheit standen. Die Regierung sah darin eine potenzielle Gefährdung – mit der Konsequenz, dass die europäische Automobilindustrie, welche auf Nexperia-Chips angewiesen ist, stillstand. Ein mutiger und schädlicher Schritt zugleich. Man stelle sich das in Österreich vor.
Lehren für die Governance
Learnings: Klar ist, die Eigentümerstruktur ist wesentlich für die gelebte Governance. Diese muss international, auch gegenüber Mutterkonzernen, belastbar sein. Interessenskonflikte entstehen nicht nur auf individueller Ebene, sondern können auch geopolitische Dimension haben. Es zeigt sich das Problem moderner Industriepolitik: In einer globalisierten Wirtschaft, in der Eigentum, Produktion und Technologie über Ländergrenzen hinweg verflochten sind, lassen sich Konflikte zwischen wirtschaftlichen, politischen und sicherheitsrelevanten Interessen kaum vermeiden. Wenn klassische Governance wie Transparenz, Offenlegung und ethisch-individuelle Eignung versagt, müssen Staaten dann als Ultima Ratio eingreifen, um nationale Interessen und technologische Unabhängigkeit zu schützen.
Ob Staaten hierzu die nötige Schnelligkeit und Kompetenz haben, darf man hinterfragen. Einstweilen entsteht ein neues juristisches Schlachtfeld mit massiven Eingriffen in die Privatautonomie, auch abseits der Sicherheitspolitik.
Die Dialektik dieser Entwicklung kann man sich leicht vorstellen.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA, Interessenverband der Anleger, www.iva.or.at
Finanzbildung- und Investmenttag sollten Weltspartag ersetzen
Florian Beckermann. Weltspartag, Allerheiligen, Allerseelen – die morbide Reihe war vergangene Woche vollständig. So kann man die Relevanz des Jahrestages des Sparens einordnen. Die Unwichtigkeit dieses „Gedenktages“ ist kaum zu überbieten, wenn man denn überhaupt solchen Tagen – abseits der Religion oder Verfassung – etwas abgewinnen kann. Als wäre der Weltkindertag nicht mindestens 365 Tage im Jahr …
Der Weltspartag soll das Bewusstsein für die Bedeutung des Sparens stärken und vor allem Kinder und Jugendliche an den verantwortungsvollen Umgang mit Geld heranführen. Trotz seiner positiven Grundidee hat seine ursprüngliche Bedeutung in der modernen Zeit an Wirkung verloren. In einer digitalisierten Finanzwelt, in der viele Menschen Online-Banking, Wertpapierdepots oder Kryptowährungen nutzen, wirkt das traditionelle Konzept des „Sparbuchsparens“ veraltet.
Die Sparschweine sind geschlachtet. Der Weltspartag vermittelt daher teilweise ein überholtes Verständnis von Geldanlage, das sich vor allem auf das klassische Sparen auf dem Bankkonto bezieht – eine Form des Sparens, die bei niedrigen Zinsen kaum noch Erträge bringt.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass der Weltspartag häufig mehr Marketinginstrument als echte Bildungsinitiative ist. Viele Marktteilnehmer nutzen diesen Tag, um neue Kunden zu gewinnen oder Kinder frühzeitig an ihre Marke zu binden, indem sie Geschenke oder kleine Prämien anbieten. Der pädagogische Wert tritt dabei oft in den Hintergrund, während wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen. Ist das modern?
Zudem kann der Weltspartag eine einseitige Botschaft vermitteln. Er legt den Fokus stark auf das Sparen als Tugend, ohne gleichzeitig über andere wichtige Aspekte der Finanzbildung zu informieren – etwa Investieren, nachhaltiges Wirtschaften oder Schuldenmanagement. Dadurch entsteht der Eindruck, dass reines Sparen immer die beste Lösung sei, obwohl in der heutigen Zeit auch andere Finanzstrategien notwendig sind, um Vermögen aufzubauen oder Inflation auszugleichen.
Nicht zuletzt ist der Weltspartag in vielen Ländern zu einer reinen Symbolveranstaltung geworden, die in der Bevölkerung kaum noch Aufmerksamkeit findet. Viele Menschen sehen darin eine nostalgische Tradition ohne großen praktischen Nutzen.
Insgesamt lässt sich sagen, dass der Weltspartag zwar eine gute Idee mit langer Tradition ist, seine Botschaft jedoch an die moderne Finanzrealität angepasst werden müsste. Nur wenn er breiter angelegt wird – etwa mit Themen wie Finanzkompetenz, Nachhaltigkeit und verantwortungsvollem Konsum – kann er auch in Zukunft eine wirklich sinnvolle Rolle spielen.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA, Interessenverband der Anleger, www.iva.or.at
Pierer Mobility: Sanierung am Streubesitz vorbei?
Florian Beckermann. Ist die Entscheidung der Übernahmekommission, dass kein Übernahmeangebot von Bajaj an alle Aktionäre der Pierer Mobility gestellt werden muss, eine gute Nachricht? Wie ist die Situation aktuell einzuordnen, insbesondere da der Aktionär bisher von der gesamten Sanierung – Kursverluste ausgenommen – unbehelligt bliebt?
Die Entscheidung der Kommission unterstreicht den aktuellen Trend: Das Übernahmerecht steht der Unternehmenssanierung selten entgegen. Die Gründe dafür sind vielfältig, für den Streubesitz sind sie strategisch nachteilig.
Das Spannungsfeld zwischen Insolvenz und vorinsolvenzlicher Restrukturierung bei börsennotierten Unternehmen ist von hoher Komplexität geprägt, da hier rechtliche, wirtschaftliche und kapitalmarktspezifische Interessen aufeinandertreffen. Eine Insolvenz stellt nicht nur ein rechtliches Verfahren dar, sondern hat auch Auswirkungen auf das Vertrauen der Kapitalmärkte, den Unternehmenswert und die Position der verschiedenen Anspruchsgruppen. Für ein börsennotiertes Unternehmen bedeutet die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in der Regel einen massiven Reputationsverlust und den Einbruch des Aktienkurses auf null oder nahe dem. Gleichwohl kann die Insolvenz – insbesondere in Form einer Eigenverwaltung oder eines Schutzschirmverfahrens – auch eine rechtlich geordnete Möglichkeit bieten, das Unternehmen zu sanieren und neu aufzustellen. Neues Kapital ist zwingend, warum nicht auch vom Streubesitz.
Im Gegensatz dazu zielt eine Restrukturierung darauf ab, eine Insolvenz zu vermeiden, indem frühzeitig operative, finanzielle und strategische Anpassungen vorgenommen werden. Der europäische Gesetzgeber hat hier in den vergangenen Jahren viele Möglichkeiten geschaffen. Das zentrale Spannungsfeld ergibt sich aus den widerstreitenden Interessen. Während Gläubiger gerne nach einer schnellen (harten) Lösung streben können (notfalls durch eine Insolvenz), suchen Aktionäre hingegen eine Verwässerung ihrer Beteiligung zu verhindern und den Aktienwert zu schützen. Wir sehen im Pierer-Mobility-Komplex eine Vielzahl dieser widerstreitenden Interessen berührt.
Im Rahmen der Rettungsmaßnahmen und Kapitalspritzen der Bajaj für die Tochter KTM und den Pierer-Mobility-Hauptaktionär wurden insolvenzähnliche Verwässerungsmöglichkeiten durch die Hauptversammlung gewährt. Mangels einer Beteiligung der Streubesitzaktionäre an der Sanierung ist dies verständlich – die Sanierung läuft gewollt am Streubesitz vorbei. Dem entgegen stand finanziell ein zwingendes – und durch die Übernahmekommission festgestelltes – Angebot, zu dem es jetzt nicht kommt. Die Übernahmekommission pflegt ihre Entscheidungen gut abzuwägen, dennoch verliert der Streubesitzaktionär eine Wertorientierung durch eine unabhängige Instanz und Bajaj eine mögliche kostspielige Nebenbedingung. Die erwartbare Verwässerungsentscheidung wird letztlich preisliche Klarheit bringen. Ob und wie deren Überprüfung dann vonstatten gehen könnte, ist offen. Einstweilen zeigt sich der Aktienkurs der Pierer Mobility unbeeindruckt.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA, Interessenverband der Anleger, , www.iva.or.at
Langzeit-CEOs: Braucht es ein Verfallsdatum?
Florian Beckermann. Jeder Investor kennt es: Ein CEO ist eine gefühlte Ewigkeit im Amt. Ein(e) Patriach(in), eine Person die alles im Unternehmen weiß, oftmals als Praktikant dort anfing – auch eine Identifikationsfigur. Mehr noch im Familienunternehmen zuhause, denn an der Börse. Über Jahre unabdingbar für den Erfolg des Unternehmens mit der entsprechenden Erfahrung. Doch neben dieser erwiesenen Leadership-Qualität gibt es auch eine negative Seite, der sich eine Vielzahl von aktuellen Studien widmen. Es entsteht eine Fachdiskussion um ein Best-Practice-Ablaufdatum für CEO-Amtszeiten. Aktionäre sollten sich eine Meinung bilden.
Warum? Mit zunehmender Dauer im Amt besteht die Gefahr, dass ein CEO an Innovationskraft verliert und weniger bereit ist, Veränderungen umzusetzen. Langjährige Führungskräfte neigen dazu, in eingefahrenen Denk- und Handlungsmustern zu verharren. Es sinkt häufig die Bereitschaft, Risiken einzugehen oder neue Ideen zu fördern, was langfristig zu Innovationsstau und Wettbewerbsnachteilen führt.
Ein weiteres Problem besteht in der zunehmenden Machtkonzentration. Je länger ein CEO im Amt ist, desto größer wird sein Einfluss auf das Unternehmen und den Aufsichtsrat. Diese Machtfülle kann dazu führen, dass Kontrollmechanismen abgeschwächt werden und kritische Stimmen im Umfeld des CEOs verstummen. Häufig entsteht eine Umgebung, in der Entscheidungen nicht mehr ausreichend hinterfragt
werden, was das Risiko von Fehlentscheidungen oder ineffizientem Management erhöht – die berühmte Bubble, der Management-Elfenbeinturm. Eine klassische Governance-Aufgabe.
Darüber hinaus kann eine lange Amtszeit Interessenskonflikte fördern. Manche CEOs richten ihr Handeln stärker auf den Erhalt ihrer eigenen Position oder kurzfristige Erfolgskennzahlen aus, anstatt langfristig nachhaltige Strategien zu verfolgen. Auch die Nachfolgeplanung wird dadurch erschwert: Potenzielle interne Nachfolger erhalten kaum Aufstiegschancen und verlassen das Unternehmen, wodurch wertvolles Wissen und Führungspotenzial verloren gehen. Der Aufsichtsrat ist hier gefragt, wenn er denn gewillt ist. Zudem kann eine zu lange Amtszeit die Unternehmenskultur negativ beeinflussen. Wenn ein CEO über Jahre hinweg die Werte und Strukturen prägt, kann das Unternehmen zu stark mit seiner Person identifiziert werden.
Die Empirie zeigt, dass die Unternehmensleistung häufig in den ersten Jahren eines CEO-Amts steigt, danach jedoch tendenziell wieder abnimmt – meist nach etwa sieben bis zehn Jahren. Es spricht viel dafür, Lösungsgedanken zu definieren.
Aktuell: Ungeachtet diverser Branchenspezifika wird die zehn Jahre Schwelle zur Evaluation herangezogen, sofern die Frist zuvor festgelegt und eine Nachfolgeregelung/-Aufbau stattgefunden hat. Dies bedeutet, dass Nachfolger vor der letzten Vertragsverlängerung definiert sein sollten. Ferner ist eine weitere Verlängerung unter gewissen Umständen opportun, beispiels-weise bei größeren Krisen. Diese Tür sollte man sich offenhalten.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA, Interessenverband der Anleger, , www.iva.or.at
Ein Blick auf Peter Hocheggers „Schattenrepublik“
Florian Beckermann. Für Meinung zu einem Buch wird diese Kolumne wirklich selten genutzt. Insofern kommt dem anschließenden Kommentar eine gewisse Sonderstellung zu. Das Werk des ehemaligen Lobbyisten Peter Hochegger „Die Schattenrepublik – ein Lobbyist packt aus“ beherrscht nicht nur durch den Podcast „Die Dunkelkammer“, sondern auch sonst die Gespräche der Szene. Wobei sich die Kommentatoren zwischen Schrecken und Faszination kaum entscheiden können, soviel Dreistigkeit und Chuzpe ist man heute wohl eher aus US-Wirtschaftsfilmen gewohnt.
Hochegger lässt seine Karriere Revue passieren. Er geht schonungslos mit sich selbst ins Gericht. Er skizziert sich als bedingungslosen Opportunisten und geschickten Manipulator der öffentlichen Meinung – mit fulminantem Erfolg, oft am Rande der ethischen Vertretbarkeit. Heutzutage völlig unvertretbar. Ohne einen Funken solcher Bedenken, hebelt er den Erfolg des Systems Hochegger für sein wirtschaftliches Fortkommen und zugunsten der vermeintlichen politischen Grandiosität anderer. Wer andere glänzen lässt, war schon immer beliebt. Er will nicht erkennen, dass er eine Rolle in einem korrupten System erfüllt. Er schützt und nützt ein System von Unfähigen, deren Unzulänglichkeiten er zu nutzen weiß. Oft gezahlt von der Telekom Austria – der finanziellen Melkkuh der Schattenrepublik, die er beherrscht. Er kann nicht aussteigen und denkt auch nicht daran: Was soll schon passieren, schließlich irrlichtert er gemeinsam mit den „Mächtigen“?
Es entsteht eine Republik-Beschau der Nullerjahre mit epochaler Gier und Machtmissbrauch, ohne irgendeine kritische Selbstwahrnehmung. Erst mit den Hausdurchsuchungen bei der Immofinanz setzt eine Kettenreaktion ein, die die Cause Buwog und Linz Terminal Tower hervorbringt und Hochegger zu einem Teilgeständnis bewegt. Das Ergebnis einer kalkulierten juristischen Risikoanalyse, die ihm Erleichterung verschafft? Nein, Hochegger hat nichts zu verlieren und ist glaubhaft – so befand auch das Gericht. Selbstverständlich weiß er um seine Stellung in der öffentlichen Wahrnehmung, doch juristisch wird er nicht geschont. Der erneute Haftantritt oder eine Fußfessel ist dieser Tage zu erwarten.
Fazit: Einblicke in den „Staat“ im Staate lieferte einst Hans Pretterebner in der präzisen Aufarbeitung des Falls Lucona. Politische Karrieren endeten. Mit einer anderen Perspektive und verklärter, blickt Hochegger auf sein eigenes Wirken, jenseits der Verjährung möglicher Haftung. Ohne die Causa Buwog könnte ein Karl-Heinz Grasser heute wohl fast alles sein, was politisch verschaffbar gewesen wäre. Wer glaubt, dass sich die Welt nach Hocheggers Abtritt verändert hat, irrt. Der Dunst der Hochegger-Systeme liegt weiter über Österreichs politischer Landschaft, auch wenn er selbst nicht mehr die Fäden in der Hand hält. Nicht zuletzt für kommende Generationen sollte daher der ethische Einsatz für die saubere Funktionsweise von Staat und Wirtschaft nicht abreißen.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA, Interessenverband der Anleger, , www.iva.or.at
Milliardäre gehören verboten!
Florian Beckermann – Mit dieser für wirtschaftlich denkende Menschen befremdende Aussage machte kürzlich ein Regionalpolitiker der prosperierenden Stadt Salzburg keinen Hehl aus seiner Einstellung. Dieser Aussage zugrunde liegt die Absicht eines Bürgers der Stadt, eine durch einen Tunnel führende Zufahrt zu seinem Wohnsitz zu schaffen.
Wie immer man die Wirtschaftlichkeit bzw. Sinnhaftigkeit eines solchen Anliegens beurteilt, so lange die Maßnahme privat finanziert wird und keinerlei Nachteile für die Allgemeinheit entstehen, gibt es keinen Grund zur Aufregung.
Es sei denn, man ist Teil der Neidgesellschaft. Dieser Gruppe, oft mit geringer Wirtschaftsbildung und häufig weniger erfolgreichen Menschen fällt es schwer zu ertragen, dass ein Teil der Mitmenschen ein größeres Vermögen besitzt als der andere Teil.
In Normalfall fällt einem das Vermögen ja nicht zu, außer man hat das seltene Glück, es zu erben. Im Normalfall ist es das Resultat intensiver Arbeit und der Bereitschaft, unternehmerisches Risiko zu tragen. Auch über mehrere Generationen hinweg und vor allem in Familienbetrieben. Gerade in Europa haben erfolgreiche Familienbetriebe nicht selten über hundert Jahre maßgeblichen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg unseres Kontinents. Erfolgreiche Familienbetriebe geben hunderttausenden Menschen Arbeit und tragen so zur Entstehung des kollektiven Wohlstands bei. Sie finden gar manch-mal den lukrativen Weg an den Kapitalmarkt!
Doch diese bisher positive Entwicklung ist wieder akut gefährdet. Vor allem durch die absurde Wirtschaftspolitik von Parteien und Gesellschaftsgruppen, denen es an Wirtschaftskompetenz und an Leistungsbereitschaft fehlt. Obwohl diese Gruppen in den vergangenen Jahrzehnten wohl kaum zur Wohlstandsschaffung beigetragen haben, fühlen sie sich jetzt berufen, die Umverteilung von Vermögen zu fordern. Sie wollen auch einen Teil des Kuchens haben, den andere Menschen durch Leistung, Verzicht auf Freizeit und die Bereitschaft oft hohe Risiken zu tragen erwirtschaftet haben.
Neid, Unkenntnis oder Ignoranz der wirtschaftlichen Realität und letztlich mangelnde Bereitschaft eigene Arbeitsleistung einzubringen dürfen nicht belohnt werden!
Milliardäre gehören nicht verboten. Sie sind wichtige Stützen einer über Jahrzehnte gewachsenen Unternehmerstruktur. Sie setzen unternehmerischen Erfindungsgeist um. Sie investieren ihre Arbeitsleistung, ihr Kapital und sie tragen immense unternehmerische Risiken. Und sie schaffen hunderttausende Arbeitsplätze.
Diese stehen sicher auch jenen Mitgliedern der Neidgesellschaft offen, die eventuell bereit sein, sich aus der sozialen Hängematte zu schwingen und vielleicht doch einen produktiven Beitrag zur Gesellschaft zu leiten.
Autor Dr. Franz Jahn, MBA ist Unternehmensberater und Beirat im IVA, Interessenverband der Anleger
Bankenzukunft – digital und glaubwürdig.
Florian Beckermann. Für Selbstzufriedenheit ist im Bankensektor keine Zeit. Hand aufs Herz: Junge Kunden erwarten personalisierte, digitale Services. Eine Generation von Digital-Natives wächst mit Apps und Neobanken heran. KI und Krypto sind hier Standard und kein IT-Projekt vom Computer-Fuzzi, in dessen Büro Disketten gesammelt werden. Banken, die deren Erwartungen nicht erfüllen, gelten schnell als veraltet. Wir sprechen nicht von der Enttäuschung durch einen abgewiesenen Kreditantrag, sondern von einer extrem flexiblen Generation, der Tradition oder lokale Verbundenheit gleichgültig sind und die viel schneller abcancelt. Eine Generation, die allergisch auf unechte Typen reagiert, problemlos ausländischen Strukturen mehr zutraut und schlicht den „Anbieter“ wechselt oder herunterlädt – da klingt nicht mehr der biedere Begriff „Finanzinstitut“ durch. Wer sich noch als solches begreift, dem sei „Gute Nacht“ gewünscht. Unterstützt wird diese Generation des „IT-Anspruchs“ übrigens von vielen Aktionären, denen eine hohe Digitalisierungsquote mehr bedeutet als irgendeine erfolgreiche M&A-Transaktion mit langwierigen Integrationskosten – auch wenn man den Profit daraus mag.
Die innere Zerrissenheit des europäischen Bankensektors wäre so allein nicht erklärt. Was sind die Hindernisse, diesem Wettbewerb standzuhalten? Wie ein Anker in stürmischer See gilt insbesondere die komplexe Regulatorik und Aufsicht, als Sicherungsmechanismus für das dauerhafte Andenken an die abgehobenen „Institute“. Ohne mit EU-Akronymen und Details zu nerven: Eine regulatorische Resilienz wird sich wohl auch durch Banking-Systeme und integrierte Plattformen erreichen lassen? Ob diese (globale) Herausforderung überall gleich angesehen ist, kann man gern bezweifeln. Einige weitreichende Optimierungsmöglichkeiten sind jedenfalls zu prüfen. Bankmanagement ist hier gefragt, und dass nicht seit gestern.
Den Bankmitarbeitern kommt in dieser Transformation eine besondere Rolle zu. Einen Wettbewerb um das Abdrehen des letzten Lichtschalters wird es kaum geben. Die Lust, sich selbst durch Computersysteme oder KI abzuschaffen, wird sich in Grenzen halten. Im Verhältnis zu einer komplexen Regulatorik sind sie jedoch das betriebswirtschaftlich leichter zu optimierende Managementsubjekt. Auch das ist keine neue traurige Erkenntnis.
Der legendäre Mut von Österreichs Banken kann sich daher nicht in einer Osteuropa-Expedition erschöpfen. Sich von der Hoffnung zu nähren, dass sich irgendwann jemand findet, der das IT-Best-of der Branche umsetzt, ist keine tragfähige Strategie. Womöglich ist dann bereits signifikanter Marktanteil verloren.
Dies weist auf die Schlüsselqualifikation hin: Die interne Glaubwürdigkeit für den Transformationsprozesses, sowie die externe Glaubwürdigkeit, die Interessen einer Generation verstanden zu haben, sind Führungsaufgaben, die offen gelebt werden müssen. Nur dann ist eine Koexistenz bei digitaler Überlegenheit der Konkurrenz möglich.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA – Interessenverband für Anleger
Trump-Administration sägt an Rechnungslegungsstandards IFRS
Florian Beckermann. An Merkwürdigkeiten aus den USA ist man in der zweiten Trump-Administration bereits gewöhnt. So passt auch dieser Vorstoß des SEC-Vorsitzenden Paul Atkins ins Bild, den er vergangene Woche in Paris anlässlich seiner Antrittsrede bei der OECD formulierte: Die Trump-Administration wehrt sich massiv gegen „ESG“ und schreckt vor extremen Maßnahmen nicht zurück. Das Drohszenario: Die Internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS und deren Anwendung in den USA. Durch eine „Überleitungsvorschrift“ gelten seit 2007 in den USA „Sonderregelungen für ausländische Emittenten“, die Zugang zu den US-Kapitalmärkten haben. Diese können Finanzberichte vorlegen, die gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt wurden, ohne dass eine Überleitung auf US-GAAP erforderlich ist. Durch den Einfluss der IASB-Schwesterorganisation ISSB (International Sustainability Standard Board) befürchtet die US-Administration, dass die Finanzberichterstattung „als Hintertür zur Durchsetzung politischer oder sozialer Agenden“ genutzt wird. Atkins stellte fest, dass man die Überleitungsvorschrift schlicht streichen könnte. Was natürlich kaum sinnvoll durchsetzbar ist, ohne nicht massiven Schaden für US-Investoren anzurichten.
So sinnierte der SEC-Chairman über eine komplexe Daumenschraube, der Finanzierung des IASB und ISSB über die unabhängige IFRS-Foundation. Eine Stiftung die
über verschiedene Einkommensquellen verfügt, aber zuweilen auf der Geldsuche ist. Atkins formulierte es so: „Wir alle haben ein großes Interesse daran, dass der IASB vollständig finanziert und einsatzfähig ist, und ich ermutige die IFRS-Stiftung, ihr Ziel
einer ‚stabilen Finanzierung‘ zu erreichen, bei der der IASB und sein Fokus auf Standards für die Rechnungslegung Vorrang vor zweifelhaften und spekulativen Themen haben. Wenn der IASB keine vollständige, stabile Finanzierung erhält, könnte eine der Grundvoraussetzungen für die Streichung der Überleitungsvorschrift für ausländische Unternehmen durch die SEC im Jahr 2007 nicht mehr gegeben sein, und wir müssten diese Entscheidung möglicherweise rück-wirkend überprüfen.“
Das Spiel mit dem Geldhahn der IFRS-Standardsetzer mag nicht freuen. Es wirkt wie ein beinahe typische Trump-Maßnahme gegen eine vermeintlich- gegnerische Interessengruppe. In der Tat hat das ISSB in der Vergangenheit zwar konservativ, aber verhältnismäßig konstruktiv die europäischen Ideen in Sachen Nachhaltigkeit aufgegriffen. So ist davon auszugehen, dass neben der EU auch das ISSB aktuell in Sachen Berichterstattungspflichten auf Druck der Industrie wieder zurückrudern wird – das oft zitierte Omnibus-Verfahren wirft seine Schatten voraus. Man fragt sich, ob Atkins mit seiner Drohung daher generell richtig unterwegs ist.
Manch ein Investor mag in diesem Zusammenhang die Historie der IFRS Revue passieren lassen und melancholisch an alte UGB-Abschlüsse zurückdenken. Nicht wenige sehen die IFRS als Wurzel vieler Übel und wünschen sich alte Zeiten. Doch Vorsicht mit dem Wünschen, es kann teuer werden.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA – Interessenverband für Anleger
Sind wir wirklich überreguliert?
Florian Beckermann. Darf man den EU-Bashing-Klassiker überhaupt in Frage stellen? Ein Wirtschaftsraum, der die Krümmung der Gurke zu regulieren wünscht, oder gar für den DSGVO-Klick-Irrsinn verantwortlich zeichnet, muss zwangsläufig in einem Überregulierungs-Nirvana stecken. Schnell ist ein unternehmerfeindliches und Innovation-hemmendes Meinungsfeld abgesteckt, in dem der Populismus wenig Widerworte erwarten kann. Die Extrembeispiele zerlegen jede vernünftige Diskussion. Ernsthaft: Ist es denn woanders, insbesondere in den USA, wirklich besser? Der Vergleich ist nicht so leicht, wie uns die öffentliche Diskussion teilweise glauben machen möchte. Beleuchten wir kurz den Anlegerschutz.
Regulatorischer Rahmen: Die EU zwingt in detaillierte und stark harmonisierte Vor-gaben (MiFID II, MiFIR, PRIIPs, AIFMD, CRR/CRD etc.). Das Ziel: hoher Verbraucherschutz, Markttransparenz, Stabilität. Die US-Seite verwirrt mit fragmentierten Bundes-behörden (SEC, CFTC, OCC, FDIC usw.) zuzüglich bundesstaatlicher Regulierungen. Tendenziell mehr Marktflexibilität, aber teils redundante Zuständigkeiten. Eine Akronym-Party ohne erkennbare Vorteile.
Für den Anleger konkret, setzt die EU auf hohe Standards: Transparenzpflichten (z.B. Kostenausweise, Beratungsprotokolle). Strenge Regeln bei Derivaten, Anlageberatung, Wertpapierprospekten. Manche Kleinanleger sind von einigen Produkten gar ausgeschlossen. Ob die damit einhergehende Bürokratie dem Anleger mehr hilft als irritiert oder kostet, kann man im Detail diskutieren.
Die USA legen den Fokus auf „Disclosure“. Anleger erhalten viele Informationen, aber weniger Eingriff in die Produktauswahl. Letztlich ist es ein schwächerer Schutzmechanismus für unerfahrene Investoren, daher ein höherer Eigenverantwortungszwang – je nach Philosophie, ein Vor-/Nachteil der US-Regulatorik.
Die größte Diskrepanz ergibt sich bei der „Industriefreundlichkeit“. Beispiele: Im US-Markt existieren Venture Capital und Private Equity wirklich, d.h. mit wenig Beschränkung und hoher Flexibilität erreicht man schnell Zugang zu Risikokapital. Die Innovationsfreude bei Krypto, Fintech oder Finanzinstrumenten beflügelt die Entstehung eines großen Krypto- und Startup-Ökosystems. Solange Risiken offengelegt sind, dürfen Produkte gehandelt werden. Die USA genießen hier oft einen Frist-Mover-Vorteil. EU: Insbesondere die europäische MiFID II (gerade im Review) gilt als bürokratisch und teuer für Banken und Asset Manager. Hohe Compliance-Kosten belasten besonders kleinere Marktteilnehmer. Eine Industrie wirkt gehemmt.
Das Fazit: Die EU-Regulierung muss dem Bürger der Union helfen. Sie darf nicht Selbstzweck oder Schikane sein, weil sie den schwierigeren, langsameren Weg geht. In Zusammenarbeit mit der Finanzindustrie kann man sinnvolle Verbesserungen durchführen, die den Zweck von gut gedachten Regulierungen nicht aushöhlen. Das ist ein konstruktiver Überarbeitungsprozess von vorgeblicher (Über-)Regulatorik. Es sollte im Interesse der Anleger in Europa sein, den Schutz nachhaltig weiter zu verbessern und nicht im Trump‘schen Sinne mit dem Schlagwort Überregulierung rücksichtslos zu streichen.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA – Interessenverband für Anleger
Alpbach-Echo: Einigkeit und Arbeit
Florian Beckermann. Das „schönste Blumendorf Europas“ Alpbach in Tirol ist alljährliche Heimstätte des gleichnamigen Europäischen Forums. Heuer zum 80. Male trifft sich eine Mixtur aus Wirtschaftsführern, Politik, Gesellschaft und Wissenschaft. Herausgefordert von 500 jungen Stipendiaten und mehr als 4.000 Besuchern über drei Wochen hinweg zu Diskussion und Austausch – fachübergreifend, offen und zuweilen provokativ. Ein spannendes Format abseits herkömmlicher Konferenzen. Eine organisatorische Mammutleistung von vielen freiwilligen Helfern und Sponsoren.
Was schallt aus Alpbach heraus? Das Motto „RechargeEurope“ bildete einen vielseitigen Reflexionsspielraum, der das Gefühl vieler Teilnehmer für Europa und Österreich etwas Aufladendes tun zu müssen, gut umfasste. So war es kaum verwunderlich, dass das Thema „Sicherheit“ im geopolitischen Kontext einen weiten Raum einnahm. Überschattet und verwoben mit dem globalen Impact „Trump“. Die Politik des US-Präsidenten lieferte unendlichen Stoff für politische und wirtschaftliche Diskussionen. Ihr folgte eine vergebliche (europäische) Suche nach Verständnis – selbst der US-Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph Stiglitz fand kaum rationale Antworten.
So blieb die wichtige Erkenntnis, dass Europa, angesichts seiner Größe und Kraft, durch Einigkeit diese Aufgaben bewältigen kann – ein arbeitsreicher Prozess. Zuletzt vor zehn Jahren war die Unterstützung der Integration der EU innerhalb Bevölkerung so hoch. Eine Chance „endlich den Job zu machen“ (Andreas Treichl). Bundespräsident Alexander van der Bellen setzt dazu einen markigen Motivationssatz, der vielen Teilnehmern im Gedächtnis blieb: „Let‘s keep going“ – im Bezug auf geopolitischen Durchhaltewillen oder den Umweltschutz mag er Recht haben, wirtschaftlich darf man auf Innovation hoffen.
Österreichs globale Wichtigkeit ist übersichtlich. Die heimische Kleinkrämerei überwiegt im Tagesgeschäft. Für junge (und alte) Teilnehmer keine zufriedenstellende Situation, ein typischer Diskussionsbedarf. Kritik: Da hilft es natürlich kaum, wenn sich heimische Politiker in einen Event setzen und diesen nach eigenem Statement aufgrund von „Terminen“ vorzeitig verlassen. Für Frontalkommunikation kommt kaum jemand nach Alpbach. Positiv: Ohne inhaltliche Vernachlässigung, wurde die Situation der Ukraine weniger emotional diskutiert. Eine sinnvolle Entwicklung.
Dieses Jahr fand das Forum erstmalig unter der Führung des ehemaligen Vize-Präsidenten des Europaparlaments Othmar Karas statt, der von Erste-Group-Doyen Treichl den Posten zu Anfang des Jahres übernommen hatte. Während Treichl in der Vergangenheit oft mit Gänsehaut-Reden Stimmung entfachte und durch seine liberale Rationalität begeistern konnte, bringt Karas die Aura des erfahrenen politischen Arbeiters mit – eine Schlüsselqualifikation.
Fazit: Alpbach ist ein Unikum. Es muss immer wieder neu mit Leben gefüllt werden, es muss sich rechnen, darf sich nicht zerfleddern. Insofern ist es Europa ziemlich ähnlich. Da kennt sich Karas aus. Man darf auf 2026 gespannt sein.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA – Interessenverband für Anleger
Entwürdigend: Die virtuelle Hauptversammlung.
Florian Beckermann. Das Format der rein virtuellen Hauptversammlung hat nach dem Ende der Covid19-bedingten Zwangs-Virtualität in Österreich seine Relevanz verloren. Gerade einmal eine Gesellschaft – Frauenthal AG – nutzt diese Art der Versammlung. Was dort geschieht, muss man hinterfragen. So sehr ärgert die Szenerie und die Darstellung des Aktionärs.
Vorab: Es ist kaum nachvollziehbar warum eine Gesellschaft, bei der in den letzten physischen Versammlungen kaum 30 Personen zugegen waren, auf ein virtuelles Format insistiert. Einen Marketing-Zweck kann man ausschließen – mit IT hat Frauenthal nur als Anwender durchaus positive Erfahrung. Ferner mag man sich auch fragen, warum die Einberufung zwei Monate vor der Versammlung erfolgte, wo sonst durchaus kürzere Fristsetzungen üblich sind. Warum der ursprüngliche Hauptversammlungstermin nicht genutzt wurde, ist ähnlich rätselhaft. Es konnte übrigens kein Streubesitzaktionär namhaft gemacht werden, der sich vorab für eine virtuelle Hauptversammlung ausgesprochen hätte. Objektiv betrachtet, riecht die Szenerie nach Aktionärsvermeidung.
Doch dies lässt sich nach dem österreichischen Gesetz für virtuelle Hauptversammlungen nicht gänzlich umgehen. Auch wenn dem Aktionär nicht die gleichen Rechte zukommen, wie bei einer Präsenzversammlung – eine der großen Baustellen und signifikanten Rechtsunsicherheiten dieses Formats. Gesetzgeber und Höchstgerichte werden damit irgendwann Arbeit bekommen. Sohin hat das virtuelle Format ein Geschmäckle schlechter Governance …
Konkret: Gerade eine Handvoll Aktionäre waren anwesend. Über hundert Interessierte waren eingeloggt (Gruß an die Beraterszene). Die Präsentation war solide. Mit dem Beginn der Diskussion zeigte sich, dass das gesamte Pre-HV-Set-Up ein juristisches Wünsch-Dir-Was bliebt. Beispielsweise wurde keine Frage vor dem HV-Tag eingereicht. Die Videoverbindungen kamen zustande oder auch nicht – unzählige Versuche scheiterten, insbesondere bei einem älteren Aktionär. Ein unwürdiges technisches Schauspiel, dass die inhaltliche Tragweite der Aktionärsfragen und Reden massiv erodierte. So etwas ist niemandem zuzumuten. Gerade dann, wenn er auch noch dafür bei seiner Bank und indirekt bei der Gesellschaft dafür zahlt!
Doch dem nicht genug: Unterbrechungen, vage Antworten, wieder Unterbrechungen usw. ziehen jedem Aktionär den Geduldszahn am Bildschirm. Das Warten auf das Abstimmungsergebnis wird zur Laptop-Akku-Challenge. Die Nachvollziehbarkeit einer Abstimmung in Präsenz hat mit der virtuellen Durchführung gar nichts gemein. Wo ist die Transparenz?
Fazit: Frauenthal Kernaktionär und CEO Hannes Winkler hat die Gesellschaft mit fulminanter Management-Cleverness optimiert. Es bleibt offen, warum dieser Erfolg nicht am Kapitalmarkt zur entsprechenden Würdigung reicht. Verstecken muss er ihn keinesfalls. Die HV-Posse wird auch ihm nicht gerecht. Einstweilen steht er noch im Wege, dem Wege der virtuellen Hauptversammlung ins juristische Nimmerwiedersehen-Depot.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA – Interessenverband für Anleger
Russisches Roulette im Mietrecht
Die Immobilienbranche und vor allem ihre Proponenten stehen im Schmuddeleck. Wem ist die Schadenfreude und der Argwohn zu verdenken. Jahrelang hat die Branche von steigenden Preisen, Mieten, Renditen profitiert – selber schuld, wenn es ihr jetzt also schlecht geht. Und überhaupt brauchen „Miet-Haie“ keinen Schutz. Aber wie bei allem im Leben ist nicht alles schwarz oder weiß – spätestens seit „Soul Man“ (Kultfilm der 80er Jahre, Anm.) wissen wir, dass es alle möglichen Schattierungen in Grau gibt.
Und wer Eigentum hat, weiß, dass damit auch Verantwortung und Kosten verbunden sind. Immobilien müssen instandgehalten werden – auch das kostet Geld. Und wer keine entsprechenden (Miet-)Einnahmen hat, wird nicht investieren. Was insbesondere in Zeiten, in denen der Ruf nach nachhaltigen Immobilien immer lauter wird, ein Problem ist.
Dem nicht genug, hängt über jedem Mietvertrag das Damoklesschwert der ungültigen Klauseln, insbesondere dann, wenn der Mietvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Mieter abgeschlossen und somit das Konsumentenschutzgesetz gilt.
Ganz wesentlich in jedem Mietvertrag, vor allem bei längerfristigen oder gar unbefristeten, ist die Wertsicherungsklausel: Die Miete soll, kommt es zu einer Anpassung des Verbraucherpreisindexes, ebenfalls entsprechend angepasst werden können und somit den Vermieter (ebenso wie den Mieter bei einer Deflation) vor einem Wertverlust schützen.
Wertsicherungsklauseln finden sich seit Jahrzehnten in Mietverträgen und hielten bis vor Kurzem auch oberstgerichtlicher Prüfung stand. Seit 2023 ergingen jedoch drei Entscheidungen, die Vermietern seither schlaflose Nächte bereiten: Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen, die eine mögliche Indexierung in den ersten Monaten nicht ausschließen, verstoßen gegen § 6 Abs 2 Z 4 KSchG und seien daher unwirksam, da bei kundenfeindlichster Auslegung in den ersten beiden Monaten nach Vertragsabschluss eine Entgeltänderung eintreten könnte. Dies führt zum Ergebnis, dass ein Vermieter das Mietentgelt während der gesamten Laufzeit nicht anpassen darf und der Mieter rückwirkend bereits erfolgte Anpassungen zurückverlangen kann, und zwar für die letzten 30 (!) Jahre.
Nun hat der 10. Senat des OGH für Aufatmen gesorgt: § 6 Abs 2 Z 4 KSchG sei auf längerfristige Verträge nicht anwendbar, weil der Mieter gerade nicht darauf vertraut, dass sich die Miete nicht ändert. Diese Auslegung begründet der OGH auch damit, dass die Folge, nämlich der komplette Wegfall der Möglichkeit der Anpassung und die nachträgliche Rückforderung für bereits geleistete Mietanpassungen in keinem Verhältnis stünden und überschießend seien.
Es bleibt zu hoffen, dass ein anderer Senat des OGH nicht eine gegenteilige Auffassung vertritt. Dann müsste sich wohl irgendwann ein verstärkter Senat mit der Rechtsfrage der Anwendbarkeit der Regelung befassen. In der Zwischenzeit bleibt Vermietern geraten, ihre Verträge prüfen zu lassen.
Autorin Dr. Birgit Kraml, LL.M. ist Partnerin und leitet das Immobilienrechtsteam bei DLA Piper Rechtsanwälte in Wien
Gefährlich: Beschlüsse am Aufsichtsrat vorbei
Das Treffen von Beschlüssen am Aufsichtsrat vorbei bedeutet in der Regel, dass der Vorstand Entscheidungen trifft, für die – laut Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung – eigentlich die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich gewesen wäre. Trotz der Klarheit ist das immer wieder ein Diskussionspunkt für Aktionäre: Geht das überhaupt? Konsequenzen?
Aufhänger ist die kürzliche Diskussion um die neue „Kapitalallokation“ des Vorstands der Voestalpine. Der Gesamtaufsichtsrat wurde erst zwei Tage nach der Ad-hoc-Meldung dazu informiert – ein Graubereich des Möglichen. Nicht immer leicht zu entscheiden. Selbst scheinbare Standards können zu Streit führen …
1. Unternehmensakquisition ohne Zustimmung: Ein Vorstand beschließt den Kauf eines anderen Unternehmens, obwohl die Satzung oder der Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte vorgibt, dass der Aufsichtsrat zustimmen muss. Beispiel: Ein Vorstand eines ATX-Konzerns übernimmt ein vielversprechendes Start-up für 50 Millionen Euro, obwohl ab 25 Millionen Euro die Zustimmung des Aufsichtsrats nötig ist. Der Wert des Start-ups liegt deutlich höher, ein sehr gutes Geschäft. Was tun?
2. Veräußerung wesentlicher Vermögenswerte: Verkauf von Tochtergesellschaften, Immobilien oder Maschinenparks ohne Zustimmung. Beispiel: Ein Vorstand verkauft eine profitable Tochtergesellschaft, um kurzfristig Liquidität zu sichern, ohne den Aufsichtsrat zu informieren. Eine Rettungsmaßnahme in der Krise ist so denkbar. Falsch?
3. Dividenden und krumme Bilanzen: Im Fall Wirecard zeigte sich besonders deutlich, wie gravierend das Versagen bzw. die Umgehung des Aufsichtsrats sein kann. Zwar bestand formal ein Aufsichtsrat, jedoch hat er seine Kontrollpflichten unzureichend wahrgenommen – insbesondere bei der Prüfung der Bilanzen und zentraler Entscheidungen des Vorstands. So wurden dort letztlich Bilanzen und Dividenden verabschiedet, deren Inhalte nicht ausreichend überprüft worden waren. Konsequenz war die gerichtlich festgestellte Unwirksamkeit, heute eine Säule der Anklagen gegen das Management.
5. Vergütungsentscheidungen für den Vorstand: Eigenmächtige Festlegung oder Veränderung von Vorstandsgehältern, Boni oder Abfindungen. Beispiel: Bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone im Jahr 2000 wurde u.a. heftig über millionenschwere Bonuszahlungen an Vorstände – etwa an den Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser – diskutiert. Der Vorwurf: Die Zahlungen seien ohne ausreichende Aufsichtsratsprüfung erfolgt und hätten den Aktiengesetz-Compliance-Rahmen möglicherweise überschritten. Strafanzeigen wegen Untreue, sowie das gesamte Zivilverfahren wurden letztlich eingestellt. Heute gibt es Claw-back-Klauseln in vielen Verträgen, die Rückforderungen einfacher werden lassen.
6. Strategische Richtungsentscheidungen: Grundlegende Strategieänderungen (z.B. Ausstieg aus einem Markt, Schließung von Werken), die eigentlich mit dem Aufsichtsrat abgestimmt werden müssten, markieren einen Graubereich. Zuletzt ist manchmal kaum ein Nachteil für ein Unternehmen festzustellen. Soll das ein Gericht entscheiden?
Juristische Folge: Neben der rechtlichen Anfechtbarkeit kommen zivilrechtliche oder gar strafrechtliche Haftungen. Der Aufsichtsrat kann den Vorstand abberufen oder abmahnen. Konsequenz: Für die Gesellschaft sind die Reputationsschäden durch solche Aktionen enorm. Der Vertrauensverlust bei Aktionären, der Öffentlichkeit und den Mitarbeitern ist kaum zu beziffern. Geschäftsordnungen und Beschlüsse haben nicht umsonst einen gewissen Formzwang – es sind Ableitungen aus einer Vielzahl von Informationen, Kompromissen und Balancen im Vorfeld. Eine Missachtung dessen, mag zwar im Einzelfall durchaus nachvollziehbar sein, der Beispieleffekt ist jedoch verheerend für den Aufsichtsrat und Vorstand.
Autor Florian Beckermann ist Präsident des IVA
Gold Plating als „Mogelpackung“
Ohne einer gut funktionierenden Justiz steht Gold Plating in direktem Widerspruch zu schneller Rechtssicherheit.
Georges Leser. Immer wieder wird „Gold Plating“, also eine übermäßige Umsetzung von EU-Richtlinien, mit einem sich daraus ergebenden Standortvorteil argumentiert. Bei diesem Verkaufsargument handelt es sich jedoch um eine „Mogelpackung“. Hohe Marktstandards in der Gesetzgebung ohne entsprechend zeitnaher Durchsetzbarkeit von auf diesen Gesetzen basierenden Ansprüchen für Unternehmen sind nicht nur „zahnlos“, sondern tödlich für jeden Wirtschaftsstandort.
Im Bereich der Wirtschaftskriminalität werden derzeit seitens der Staatsanwaltschaften Anträge von Geschädigten, wie beispielsweise auf Hausdurchsuchung, teilweise monatelang nicht bearbeitet. Danach werden die Verfahren nach Jahren „mangels Beweise“ eingestellt. Gleiches gilt für Zivilprozesse. In der Bundeshauptstadt wartet man derzeit nach Einbringung einer Zivilklage Monate auf Verhandlungstermine. Die gesamte Verfahrensdauer eines Zivilprozesses unter drei Jahren ist eine Ausnahme, wenn sich die Parteien nicht aus Frustration über die Verfahrensdauern zu einem Vergleich “drängen” lassen.
Wo liegt der Standortvorteil, wenn Unternehmen bei Gericht lediglich faule Vergleiche oder aufgrund der Verfahrensdauer jahrelange Rechtsunsicherheit erwarten können? Wo liegt der Standortvorteil, wenn Unternehmen nach Leistungserbringung im Bedarfsfall ihre Forderungen nicht zeitnah gegen ihre Kunden durchsetzen können? Wo liegt – abgesehen von der Moral – umgekehrt der Anreiz für den Kunden, diese Zahlungsverpflichtung vertragskonform zu bedienen, wenn er selbst im Falle einer Klage eine monatelange Stundung der Forderung erhält und vielleicht sogar durch einen „faulen Vergleich” auf eine Reduktion der Zahlungsverpflichtung hoffen kann.
Leider handelt es sich dabei um keine Einzelfälle. Vielmehr ist es mittlerweile systembedingt. Ursache dafür ist die für einen Wirtschaftsstandort tödliche Mischung aus völlig ausufernder Überregulierung und gleichzeitiger Budget- und Personaleinsparungen im Justizbereich.
Wenn Österreich an einem Wettbewerbsvorteil für Unternehmen interessiert ist, ist „Gold Plating” definitiv der falsche Ansatz. Unternehmen müssen wieder darauf vertrauen dürfen, dass die bestehenden Gesetze mit Hausverstand auch im Interesse der Rechtsunterworfenen exekutiert werden. Ansonsten verlieren die Rechtsunterworfenen das Vertrauen auf die Rechtsstaatlichkeit und damit Österreich seine Standortattraktivität.
Autor: Georges Leser ist Rechtsanwalt in Wien und Beiratsmitglied des IVA
Shortseller: Zecke oder Zange?
Die Szene debattiert erneut über Shortseller: Wie fair spielen sie? Wie fair wird mit ihnen gespielt?
Florian Beckermann. Der aktuelle Fall von Fraser Perring gegen den US-Konzern Steward Health Care zeigt exemplarisch den Grenzbereich des „Finanzmarkts“. Ist eine Grenze überschritten?
Zunächst: Ein Shortseller (Leerverkäufer) ist ein Investor, der auf fallende Kurse spekuliert. Dabei leiht er sich beispielweise Aktien und verkauft sie sofort zum aktuellen Marktpreis. Sinkt der Kurs wie erwartet, kauft er die Papiere später günstiger zurück. Die Differenz zwischen Verkaufs- und Rückkaufpreis stellt den Gewinn dar. Das immense Risiko kann man sich denken. Shortseller sind oft verhasst, weil sie mit fallenden Kursen Geld verdienen und somit vom Misserfolg oder der Krise eines Unternehmens profitieren. Betroffene Unternehmen sehen sie als Parasiten, ja unmoralische Spieler mit dem Untergang.
Zur Schlammschlacht kommt es, wenn Shortseller öffentlich kritische Berichte publizieren, die den Ruf eines Unternehmens schädigen und Panik unter Anlegern auslösen könnten. Legendär ist Michael Burry, der frühzeitig gegen den US-Immobilienmarkt wettete – seine Geschichte wurde im Film „The Big Short“ verfilmt.
Weltweit sorgt aktuell Carson Block von Muddy Waters Research, der unter anderem gegen die CPI Property Group (Kernaktionär der CPI Europe) vorging, für Aufregung. Zuletzt auch der Brite Perring mit seiner Analysegesellschaft Viceroy Research, die Wirecard, Steinhoff oder Adler Real Estate avisierte.
Aktuell: Im Jahr 2023 veröffentlichte Viceroy Research Berichte, die den US-Krankenhausbetreiber Steward Health Care und deren größten Anteilseigner Medical Property Trust angriffen. Wenig überraschend führten diese Berichte zu einem juristischen Schlagabtausch. Im Zuge dieser Auseinandersetzungen wurde Perring Ziel von Überwachungsmaßnahmen verschiedener Detekteien. Dies beinhaltete unter anderem das Filmen von Perring in seinem Zuhause und das Verfolgen seiner Bewegungen, das Verängstigen seiner Tochter bis zur Einschaltung der Polizei. Grotesk: Es gab eine öffentliche Äußerung im britischen Unterhaus, in der ein Abgeordneter Perring mit Russland in Verbindung brachte und eine Agententätigkeit insinuierte. Eine professionelle Desinformationskampagne darf man getrost vermuten. Steward Health Care hat inzwischen Insolvenz angemeldet.
Für viele hat das Unternehmen eine Grenze überschritten. Man darf fragen: Was sind das für Methoden mit Aktionärsgeld? Die meisten Informationen der Shortseller sind öffentlich zugänglich oder beruhen auf validen Whistleblower-Meldungen. Ihre Zusammenfassungen fördern die Aufdeckung von Missständen. Sie zeigen Schwächen auf und helfen mögliche Betrugsfälle aufzudecken – ein Vorgehen, das auch Kleinanleger vor Verlusten schützen kann, auch wenn der Ton nicht immer gefällt. Die europäischen Gerichte, Regulatoren und Parlamentarier sollten fein beobachten, wer Zecke und wer Zange ist, ein Kill-the-Messenger schwingt mit. Wenn Unternehmen aber mit Geheimdienstmethoden arbeiten, um unliebsame Interessengruppen zu bedrängen, bewegen sie sich abseits des Kapitalmarkts auf dem Terrain des Halbschattens. Ein innerer Offenbarungseid scheint verortbar.
Florian Beckermann ist Präsident des IVA – Interessenverband für Anleger
Risiken und Ärger mit ETFs
Es ist Hauptversammlungssaison. Zeit der Abrechnung, Diskussion und Entscheidung. Teils recht emotional wird die Debatte geführt.
Florian Beckermann. ETFs (Exchange Traded Funds) sind das Produkt einer Epoche. Kaum ein anderes Investmentvehikel erfreut sich so großer Beliebtheit. Sie sind eine weitgehend kostengünstige und transparente Anlagemöglichkeit. Dennoch poppen unzählige Fragen und Risiken auf, die Anleger verunsichern.
Zehn wichtige Punkte:
1. Angebotsüberflutung: Es gibt Tausende ETFs mit ähnlichen Namen, Strategien und Indizes. Einsteiger können leicht ungeeignete oder unnötig teure Produkte wählen. Gerade bei beratungsarmen Online-Anbietern kommt man hier nicht weiter.
2. Marktrisiko: ETFs bilden einen Index oder ein Marktsegment nach. Wenn der zugrunde liegende Markt fällt, verliert auch der Fonds an Wert. So einfach, so klar?
3. Verantwortungslücke: Der ETF-Anleger gibt sein Aktienstimmrecht weitgehend auf. Die Stimmrechtsberater der ETF-Emittenten übernehmen diese Aufgabe und damit die Macht. Eine Situation entsteht, in der die eigene Ethik nicht unbedingt gewürdigt wird.
4. Dividendenfrage: Viele Fonds reinvestieren die erhaltenen Dividenden. Das muss nicht jedem gefallen, da Ertrag nur durch Verkauf des Produkts entsteht.
5. Konzentrationsrisiko: Viele Indizes sind nicht gleichgewichtet. Große Unternehmen dominieren oft. Ein MSCI World ETF enthält viele US-Tech-Aktien wie Apple, Nividia oder Microsoft. Der kürzliche, zeitweise Rückgang dieser Großunternehmen führte zu viel Verunsicherung im Markt.
6. Währungsrisiko: Wenn ein ETF in Fremdwährungen investiert, kann sich ein starker Wechselkurs negativ auswirken. Ein in Euro notiertes Produkt mit US-Aktien leidet, wenn der US-Dollar fällt, auch bei positiven Aktienkursen.
7. Liquiditätsrisiko: Bei exotischeren ETFs (z. B. mit Nischenmärkten) oder synthetischen Produkten (hier: Vertragspartnerrisiko) kann es sein, dass sie sich in Krisenzeiten nur schwer handeln lassen. Das kann teuer werden oder Probleme beim Verkauf machen.
8. Gebühren: Der ETF bildet den Index nicht immer 1:1 ab, z. B. durch Gebühren oder Steuern. Die tatsächliche Performance kann leicht schlechter sein als der Index. Die negativen Effekte von Gebühren werden regelmäßig erst nach Jahren im ETF-Ansparplan sichtbar. Teilweise werden 2,5 % nicht investiert, was langfristig zu ärgerlichen Kosten führt. Auch ein ETF ist (noch) nicht kostenlos!
9. Steuerliche Komplexität: In manchen Ländern gelten spezielle Regeln für thesaurierende und ausschüttende ETFs (z. B. Vorabpauschale in Deutschland; gibt es aber nicht in Österreich). Der Anleger muss sich mit dem eigenen Steuerregime vertraut machen und manchmal einen Steuerberater hinzuziehen. Diese Situation ist in Österreich in letzter Zeit öfter eingetreten. Kosten, die bei nationalen Produkten kaum entstehen.
10. Verhaltensrisiko/Fehlnutzung: Anleger kaufen ETFs oft aufgrund ihrer Einfachheit, sind aber emotional nicht auf Marktschwankungen vorbereitet. Panikverkäufe in Krisenzeiten oder schlechtes Timing schmälert den Erfolg.
Fazit
Basis der allermeisten ETFs sind börsennotierte Aktien. Wie auch dort, kann
eine genaue Analyse des Investmentprodukts vor dem Kauf viel Ärger ersparen. Die Investition in eine gute Beratung kann ebenfalls nicht schädlich sein.
Florian Beckermann ist Präsident des IVA – Interessenverband für Anleger
Falsche Sparsamkeit bei Österreichs AGs
Es ist Hauptversammlungssaison. Zeit der Abrechnung, Diskussion und Entscheidung. Teils recht emotional wird die Debatte geführt.
Florian Beckermann. Einer der Aufreger ist regelmäßig die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats – eine verkappte Neiddebatte für einige, ein wirtschaftlich-sozialer Lenkungsimpuls für andere.
Auch die internationalen Stimmrechtsberater bearbeiten das Thema, und damit die großen internationalen Investoren, wie Blackrock, Vanguard usw. Der Pflicht-Tagesordnungspunkt „Vergütungsbericht“ wird von ihnen zerpflückt – oft führt dies zu schnaufenden Gesichtsausdrücken des betroffenen Vergütungsausschusses. Dabei geht es nicht um die Höhe der Vergütung, sondern deren transparente Zusammensetzung. Es ist also die Nachvollziehbarkeit der Vergütung, die aneckt. Ein vermeintlich vermeidbarer Bauchfleck? Mitnichten. Die involvierten Agenturen lassen sich nicht in die Karten schauen. Warum sie die Vergütung ablehnen, bleibt oft nicht erkenntlich. Insofern fordert man Transparenz, die man selbst nicht einhält? Vielleicht. Jedenfalls rätselhaft für Entscheider im Aufsichtsrat.
Absurd wird die Diskussion um die Höhe. Im internationalen Vergleich sind insbesondere die Aufsichtsratsvergütungen zu gering. Ein Aufsichtsratsmitglied der Telekom Austria – immerhin ein Milliardenkonzern – soll für 20.000 Euro pro Jahr eine ernstzunehmende, unabhängige Überwachungsaufgabe ausüben und die Interessen aller Aktionäre vertreten? Welcher geeignete Manager mit vernünftigem Netzwerk und Erfahrung tut so etwas? Es bleiben Kernaktionärsvertreter übrig, die entsendet werden und sich bei der Dress vielleicht nicht immer so ganz im Klaren sind. Wie am Beispiel der HV-Debatte bei Uniqa zu sehen war, ist die Kontrolle des Vergütungsberichts dennoch sinnvoll. 20.000 Euro Vergütung für einen Ausschuss der nicht tagt? Das ist kein hinnehmbarer Zustand – für keinen Aktionär.
Abseits dieser Sondersituation stellt sich die Frage: Warum die magere Vergütung? Es kann nicht an der weitgehend guten Aktienperformance liegen, es liegt auch kaum an den Aktionären (Streubesitz), die leistungsorientierte, unabhängige Überwachung ihres Kapitals erwarten. Es mag vielleicht falsche Sparsamkeit sein.
Lösungsidee: Gerade im Hinblick auf teilweise überragende Ergebnisse für die Aktionäre und andere Stakeholder ist Sparsamkeit zwar löblich und hinterfragenswert, aber nicht verhältnismäßig zum Erfolg aktuell. Angesichts der extrem niedrigen Aktienquote bei heimischen Aufsichtsräten wäre es doch überlegenswert, eine Vergütung in Form eines nachhaltigen Beteiligungsprogramms auf Aktienbasis zu gewähren (angelehnt an die Kriterien für die Vorstandsvergütung). Nachsatz: Wenn man schon keinen Mut/Konsens bei der Erhöhung des Salärs in Barmitteln findet. Der Attraktivität des Marktes würde es guttun, hier wettbewerbsfähig zu werden.
Florian Beckermann ist Präsident des IVA – Interessenverband für Anleger
Polen: Reiz und Ärger am Expansionsmarkt für Österreichs Konzern
Florian Beckermann. Nicht erst seit dem beschlossenen Kauf der Santander Bank Polska durch die Erste Group ist Polen ein Wachstumszielmarkt. Nein, viele andere österreichische börsengelistete Unternehmen haben Polen seit Jahren im Visier und sind dort tätig. In weiten Teilen ist es eine Erfolgsgeschichte. Andere Teile sind betrübt durch nationale Besonderheiten, ja strategische polnische Interessen, die insbesondere auf Österreichs Expansionen eine Zwangswirkung entfalten, die nicht jedem gefällt. Aktionäre kommen zum Handkuss.
Niemand bezweifelt den fulminanten Aufstieg Polens zu einer nachhaltigen Wirtschaftsmacht in Zentraleuropa mit Führungsanspruch. Wer heute durch Polen reist, wird Zeuge eines modernen, selbstbewussten Landes. Längst sind die Zeiten von Ampeln auf Autobahnen oder Tempolimits als Mindestreisegeschwindigkeitsangaben vorbei – sofern man die Schlaglöcher ignorierte. So weist Polen seit Jahren hohe Wachstumsraten in nahezu allen ernstzunehmenden makroökonomischen Kennzahlen auf. Österreich wollen wir in diesem Zusammenhang besser aktuell nicht erwähnen.
Zusätzlich gibt die politische Positionierung als unerschütterlicher Nachbar und Freund der Ukraine dem Land eine weitere Wachstumsmöglichkeit, sollte es dort zum baldigen Wiederaufbau kommen. So ist es wenig verwunderlich, dass Strategen längst die dortige Marktpräsenz für zwingend erforderlich halten. In weiterer Folge – wie bei Erste zu sehen – nicht ohne auch kräftig dafür zu zahlen. Die Immobilienindustrie war zweifelsohne eine der Vorreiterinnen und ist bis heute erheblich investiert. Man erinnert sich an die Großinvestitionen in den Spire Tower der vormaligen Immofinanz, heute CPI Europe. Versicherungen wie Uniqa oder VIG sind feste Größen.
Geht es um polnische Interessen, kann die Situation auch weitaus weniger „erfreulich“ werden. Es waren vor allem polnische Kunden, die Strabag zur Reduktion des Deripaska-Anteils zwangen und so einen Dominoeffekt erzeugten, der zunächst Milliardenkosten für RBI beinhaltet. Es war auch RBI, die sich mit den Polbank-Transaktionen ein Schweizer Franken Fremdwährungsrisiko einfing, das bisher in der Abwicklung mehr als 2 Milliarden Euro gekostet hat. Die mitunter protektionistische Justiz und regulatorische Verwaltung haben schon manchen internationalen Konzern verzweifeln lassen und zur „Flucht“ bewegt.
Fazit: Neben Rumänien stellt Polen den stärksten zentraleuropäischen Markt dar – mit attraktiven Wachstumsperspektiven. Nicht dabei zu sein, kann sich kaum ein zentraleuropäischer Spieler leisten, sofern er denn den Anspruch hat, eben dieser sein zu wollen. Ab einer gewissen Unternehmensgröße ist es zwingend, sich für Märkte, wie Polen Lösungen zu überlegen. Die Kunden fragen es nach. Wer hier dann nicht liefern kann verliert viel – insbesondere Marktanteile.
Florian Beckermann ist Präsident des IVA – Interessenverband für Anleger
Die HV-Saison und die Grenzen des Protests
Florian Beckermann. Die österreichische Hauptversammlung gilt nicht als Wohlfühl- oder Unterhaltungsveranstaltung. Das soll sie auch nicht sein. Das jährliche Aktionärstreffen ist eine Versammlung, in der berichtet, diskutiert und beschlossen wird. Das dabei zuweilen rhetorisch gehobelt wird, gehört dazu.
In der heurigen Hauptversammlungssaison haben teilweise Aktivisten unterschiedliche Resonanz hervorgerufen. Während politisch-motivierte Protestierende die Sache der Ukraine auf der RBI-Hauptversammlung propagierten und eine Unterbrechung provozierten, wurden unlängst bei der Erste Group zahlreiche Fragen von Aktivisten mit Umweltschutzhintergrund gestellt. Einige Vertreter von Greenpeace stellten bei der VIG-Hauptversammlung sowohl Fragen, als auch scheiterten sie mit einer kleinen Protestaktion am wachen Sicherheitspersonal. In allen Fällen war die Versammlungsleitung äußerst souverän, bzw. recht positiv gegenüber den teils spannenden Fragestellungen. Nicht wenige Aktionäre lehnen jegliche Intervention der „Nachhaltigkeitstypen“ grundsätzlich ab. Die Übervorteilung des Themas in der Nachhaltigkeitsberichterstattung genügt ihnen. Andere wiederum können dem Aktivismus gegenüber Verständnis aufbringen und sehen nur einen Spiegel des aktuellen gesellschaftlichen Zeitgeistes – jede Generation hat seine Aufreger. Protest muss nicht angenehm sein, um dennoch erlaubt zu sein. Einige Gesellschaften sind seit vielen Jahrzehnten, teilweise gar in drei Jahrhunderten im HV-Kalender, man hat dort schon viel gesehen. Wo hört demnach eine kritische Beteiligung an einer Hauptversammlung auf, wo ist die Grenze überschritten?
Lehnt man sich bei grundsätzlichen juristischen Gedanken zur Versammlungsfreiheit an, so ist deren Friedlichkeit eine der Grundvoraussetzungen. Eine Beteiligung an einer Versammlung setzt keine Unterstützung des Versammlungsziels voraus, Protest und Widerspruch sind erlaubt. Wohl aber setzt die Beteiligung auch die Bereitschaft voraus, die Versammlung in ihrem Bestand hinzunehmen und abweichende Ziele allein mit kommunikativen Mitteln zu verfolgen. Wer dagegen eine Versammlung in der Absicht aufsucht, sie durch seine Einwirkung zu verhindern, kann nicht darauf hoffen, rechtlich entsprechend geschützt zu sein. Nun ist die Hauptversammlung eine weitgehend strukturierte gesellschaftsrechtliche Versammlung mit allerlei Tradition, deren Regeln insbesondere einen effizienten Ablauf gewährleisten sollen. Dabei kommt der Versammlungsleitung eine übergeordnete Rolle zu. Diese hilft sich bei der Grenzziehung zum Geduldeten mit Hausverstand, Hausordnung und im Notfall gar mit einer Hausmacht. Die Gewährleistung der Aktionärsrechte schwingt mit. In Summe eine sehr individuelle Lagebeurteilung mit Restrisiko ist nötig, die keine pauschale Antwort zulässt. Im Konfliktfall obliegt es daher dem Versammlungsleiter, die Grenze zwischen rechtmäßigem Protest und illegaler Störung zu ziehen, die jedenfalls bei Körperlichkeit erreicht wird.
Florian Beckermann ist Präsident des IVA – Interessenverband für Anleger
Der ATX Total Return liefert, was der ATX verschweigt
Dominik Huber/Young Shareholders. Der ATX Total Return (ATX TR) ist ein Performanceindex der Wiener Börse, der die tatsächliche Wertentwicklung der 20 wichtigsten börsennotierten Unternehmen Österreichs abbildet. Im Gegensatz zum bekannteren ATX, der lediglich als Kursindex geführt wird, berücksichtigt der ATX TR zusätzlich die Bruttodividendenzahlungen der enthaltenen Unternehmen. Dies macht ihn zu einem besonders aussagekräftigen Indikator für die langfristige Performance des österreichischen Aktienmarkts.
Der klassische ATX reflektiert ausschließlich die Kursveränderungen der Indexmitglieder. Dividendenzahlungen – ein zentraler Bestandteil vieler Aktienstrategien – bleiben dabei unberücksichtigt. Der ATX TR hingegen reinvestiert hypothetisch alle ausgeschütteten Dividenden. Das hat zur Folge, dass der ATX TR über längere Zeiträume eine deutlich höhere Rendite aufweist als sein kursbasierter Bruder.
Zur Veranschaulichung: Während der ATX in den vergangenen zehn Jahren eine durchschnittliche jährliche Rendite von etwa 5,1 % erzielte, lag jene des ATX TR bei rund 8,9 % (Stand 19.5.2025). Diese Differenz unterstreicht die Bedeutung von Dividenden für die Gesamtperformance und lässt den ATX viel schlechter dastehen, als er tatsächlich ist.
Auch der Dax – Deutschlands Leitindex – ist nämlich ein Performanceindex. Er berücksichtigt ebenso Dividendenzahlungen und reinvestiert diese hypothetisch. Somit ist der ATX TR in seiner Struktur direkt mit dem Dax vergleichbar, während der ATX eher dem Euro Stoxx 50 oder dem Dow Jones entspricht, die als reine Kursindizes geführt werden.
Der Dax weist über die vergangenen zehn Jahre eine durchschnittliche jährliche Performance von etwa 7,5 % auf. Im 10-Jahres-Vergleich liegt der Dax damit deutlich hinter der Performance des ATX TR mit 8,9 %. Der Vollständigkeit halber muss aber erwähnt werden, dass der Dax aufgrund seiner größeren Marktbreite und Liquidität eine bessere Risikostruktur bietet, insbesondere weil er breiter, diversifiziert mit signifikanten Anteilen in der Industrie-, Technologie- und Konsumgüter-Branche, aufgestellt ist.
Der ATX Total Return bietet Anlegern aber jedenfalls ein realistischeres Bild der Entwicklung des österreichischen Aktienmarkts als der klassische ATX. Für Anleger, die einen langfristigen Anlagehorizont haben, ist daher der Performanceindex von großer Bedeutung. Im internationalen Vergleich steht der ATX TR dem Dax in Sachen Performance um nichts nach, auch wenn die Marktbreite und Liquidität in Österreich geringer sind. Wer die Entwicklung der österreichischen börsennotierten Aktiengesellschaften und deren Dividendenstärke abgebildet sehen möchte, kommt somit am ATX Total Return nicht vorbei.
Dominik Huber ist Vorstandssprecher von Young Shareholders Austria
Erste Group in Polen: Santander-Kauf ein Coup?
Florian Beckermann. Die Entscheidung der Erste Group, einen 49 %igen Anteil an der Santander Bank Polska für rund 6,8 Milliarden Euro zu erwerben, sorgte für stark hochgezogene Augenbrauen in der Szene. Was lange erwartet wurde, wird endlich gut? Nicht wenige hegen aber auch Zweifel. Ein kritischer Überblick:
1. Strategische Expansion in einem wachstumsstarken Markt?
Fakt ist, die Erste steigert ihre Präsenz in Zentral- und Osteuropa erheblich. Polen gilt als einer der dynamischsten Bankenmärkte Europas, mit stabiler Wirtschaft und attraktiven Margen. Durch die Beteiligung an der drittgrößten Bank mit rund 7,5 Millionen Kunden stärkt sie ihre Position. Ob das starke Wachstum in Polen anhalten wird, ist offen. Der Bankenmarkt ist kompetitiv. Der polnische Regulator beinahe legendär, wenn es um die Wahrung nationaler Interessen gegen ausländische Finanzinstitute geht. Dennoch ist aus strategischer Hinsicht der Schritt nach Warschau unvermeidbar und klares Bekenntnis zur Bankausrichtung.
2. Finanzielle Tragfähigkeit und solide Kapitalbasis?
Die Erste strotzt vor Finanzkraft. Die Finanzierung der Transaktion erfolgt vollständig aus internen Mitteln, unterstützt durch die Streichung eines geplanten Aktienrückkaufprogramms in Höhe von 700 Millionen Euro und einem „Eindampfen“ der Dividende. Für Aktionäre kann dies eine traurige Nachricht sein (obwohl der Aktienkurs zunächst sehr positiv reagierte). Warum keine Kapitalerhöhung angestrebt und die Dividendenstrategie beibehalten wurde, wird zu Diskussionen führen.
3. Bewertung und Renditeaussichten
Der Kaufpreis entspricht dem 2,2-fachen des materiellen Buchwerts der Santander Bank Polska – nicht billig. Dennoch erwartet man eine Kapitalrendite von etwa 11 % im ersten Jahr nach Abschluss der Transaktion. Einstweilen fehlen noch genaue und aktuelle Bewertungsdaten für eine kritische Analyse. Fraglich ist beispielsweise dennoch, welchen Preis pro Kunde die Erste zahlen wird, bzw. ob, durch die Abgabe von Kunden an die Santander Consumer Bank, diese bisher katastrophale Ratio nicht noch schlechter wird. Ferner dürfte jedem im Erste Management klar sein, dass ein schlagendes CHF-Risiko analog zum RBI-Fiasko in Polen sofortige Konsequenzen zur Folge haben wird. Offensichtlichere Learnings aus den Fehlern der Konkurrenz gibt es nicht.
4. Partnerschaft mit Santander
Trotz des Verkaufs bleibt Santander mit einem Anteil von 13 % an der polnischen Bank beteiligt und plant eine strategische Zusammenarbeit im Corporate & Investment Banking, sowie im Zahlungsverkehr. Grundsätzlich eine professionelle Staffelstabübergabe. Dennoch: die Erste hat – auch ohne die 50-%-Schwelle zu überschreiten – die Führung inne. Die Erwartungshaltung richtet sich auf die Kommandos aus Wien. Man fühlt sich an die BCR-Transaktion erinnert. Der damalige Kauf war lang zu verdauen. Das Leben mit Minderheitsaktionären der BCR gehörte dazu.
Fazit: Die Erste stärkt ihre Marktposition in der Zielregion und ihre Kundenbasis erheblich. Strategisch handelt es sich um einen vielfach geforderten Schritt, der sicher positiv zu bewerten ist. Die finanziellen
Konditionen klingen dagegen hart. Doch: „Was nichts kostet, ist auch nichts wert?“ Diesem Sinnspruch getreu mag man auf die Qualität hoffen, für die Santander nicht immer gestanden hat.
Und bei aller Diskussion darum, in welchen Regionen man vertreten sein mag, zählt am Ende eines: Profit. Daher werden einige die Frage stellen, wäre die Kaufkraft der Erste Group nicht in Deutschland besser aufgehoben gewesen …
Florian Beckermann ist Vorstand des IVA – Interessenverband für Anleger
Karl-Heinz Grassers dickes finanzielles Ende für Österreich.
Die Erkenntnis, sich etwas verrannt zu haben, mag auch in der EU-Kommission gereift zu sein.
Florian Beckermann. Wer alt genug ist und sich für Wirtschaft und Politik interessiert, kam am sogenannten „Buwog-Prozess“ gar nicht vorbei. „Buwog“ genannt, da es um Straftaten rund um Veräußerung der staatlichen „Bundeswohnbaugesellschaft“ gleichen Namens ging – nach einem Börsengang 2014 gehört die Gesellschaft heute der deutschen Vonovia SE.
Seinerzeit erfolgte der Verkauf im Rahmen eines vermeintlich geheimen Bieterverfahrens an ein „Österreich“-Konsortium aus Immofinanz AG u.a. um genau eine Million Euro mehr (961 Millionen Euro) als das zweithöchste Gebot der CA Immobilien Anlagen AG. Kurz: Allein diese Preisnähe ließ die Wahrscheinlichkeit eines „Zufallstreffers“ auf Lotto-Jackpot-Niveau fallen. Nicht nur gelernte Österreicher verorteten die Mischung aus krimineller Energie und Geiz. Es mag den Verdacht der absoluten Schieflage noch erhärtet haben, dass mit diesem Preis 60.000 Wohnungen mit einem Quadratmeterpreis von rund 594 Euro verkauft wurden, obwohl schon damals ungefähr das Doppelte am Markt üblich war. Beide Bieter witterten ein gutes Geschäft. Die Republik schluckte wohl einen Schaden von mehr als einer Milliarde. Doch damit nicht genug.
Ab 2009 kamen weitere Beweise hinzu, die aus dem Verdacht viele Jahre später nun zur Verurteilung des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser führten. Die glaubhafte „Umkehr“ des Mittäters Peter Hochegger wird dazu seinen Beitrag geleistet haben – andernfalls wäre ein solcher Urteilsspruch über einen ehemaligen Finanzminister allein auf Indizien nicht nur in Österreich ein juristischer Stunt geworden. Mit dem Urteil wegen Veruntreuung und Geschenkannahme durch Beamte ist strafrechtlich festgestellt, dass zum Schaden der Republik gehandelt worden ist – der zumindest die „Provision“ zugestanden hätte. Grasser muss die Haft antreten und hat Privatinsolvenz erklärt. Für ihn kommt das dicke Ende bereits jetzt.
Doch gibt es auch andere Geschädigte? Voluminös ist der Schadensersatzanspruch der CA Immo gegen die Republik von rund 1,9 Milliarde Euro (ein Betrag, den Finanzminister Markus Marterbauer wohl nicht im Budgetdefizit berücksichtigt hat). Wie angedeutet, machte Immofinanz mit dem Verkauf wenige Jahre später wohl den besten Deal der
Unternehmensgeschichte. Ein Deal, den die CA Immo hätte machen können, wenn alles mit rechten Dingen zugegangen wäre. Grassers endgültiges Urteil hilft der zivilrechtlichen Durchsetzung gegen die Republik natürlich weiter.
Ein ganz dickes Ende für den Steuerzahler droht. Insbesondere mit der Einrede der Verjährung kann man dagegen argumentieren – dünnes Eis. Zusätzlich kann man, wie üblich, die praktischen Schwierigkeiten der Herleitung des entgangenen Gewinns ausdiskutieren – mühsam, aber machbar. Doch wie steht die Republik da, wenn selbst erwiesenes kriminelles Verhalten seitens der Amtsträger nicht zum Schadensersatz führt? Muss der Staat für die Mauscheleien der Amtsträger haften? Es geht mal wieder um die Glaubwürdigkeit der Republik und seiner Beteiligung am freien Wirtschaftsmarkt. Nichts weniger.
Florian Beckermann ist Vorstand des IVA – Interessenverband für Anleger
„Omnibus“: Das EU-Parlament fährt halb mit
Die Erkenntnis, sich etwas verrannt zu haben, mag auch in der EU-Kommission gereift zu sein.
Florian Beckermann. Dass die europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten eine kostspielige Datensammlung geschaffen haben, ist keine Neuigkeit. Dass die Sammlung teils völlig überschießend ist, auch nicht. Dass es außerhalb von einer spezialisierten Nachhaltigkeitsszene bisher kaum Widerhall findet, ist etwas erstaunlicher. Man wäre fast versucht zu behaupten, dass der Anleger bei den Nachhaltigkeitsberichten schlicht abgehängt wurde. Die zu hohe Neuerungsgeschwindigkeit und die marginale monetäre Ergebnisrelevanz insinuiert, erzeugen die Tabellen in den aktuellen Nachhaltigkeitsberichten der Hauptversammlungssaison bei Privatanlegern nicht mal ein müdes Lächeln – von Fragen dazu ganz zu schweigen. Die Erkenntnis, sich etwas verrannt zu haben, mag auch in der EU-Kommission gereift zu sein. Mit dem Ergebnis, dass eine „Modifikation“ erfolgt – man schickt den Anlegern (und den Unternehmen) einen „Omnibus“. Man möge doch aufschließen. Genug der Polemik …
Bekanntlich hat die EU-Kommission grundsätzlich zwei Richtlinien unter dem Oberbegriff „Omnibus“ in Arbeit: Einerseits die so genannte Stop-the-clock-Richtlinie: Hier soll die zweite Welle der Berichtspflichten nach der CSRD (Corporate Sustainable Reporting Directive – Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie) sowie die Anwendung der umstrittenen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) zeitlich (zwei Jahre) verschoben werden. Sprich, Länder und Unternehmen erhalten mehr Zeit zur Umsetzung – hiervon wäre auch Österreich betroffen, da die CSRD noch nicht durch den Nationalrat in nationales Recht umgesetzt wurde.
Die zweite Richtlinie geht ans Eingemachte. Sie soll inhaltliche Anpassungen für die CSRD und CSDDD beinhalten. Aktuell wüst diskutiert werden neue Unternehmensgrößenschwellen für die Anwendungspflicht der CSRD-Richtlinie sowie eine massive Verkürzung der verantwortbaren Lieferkettentiefe. Das Expertengremium EFRAG arbeitet seit März daran und soll bis Oktober 2025 mit konkreten Vorschlägen kommen. Mithin braucht diese Richtlinie mehr rare Zeit, denn ohne Update werden die „alten“ Timelines aktiv. In diesem Sinne beschloss nun nach der EU-Kommission auch das Europäische Parlament in einem Eilverfahren die Stop-the-clock-Richtlinie. Es ist davon auszugehen, dass der Europäische Rat, also die Staats- und Regierungschefs, hier nicht mit zusätzlichen Bedenken eine schleunigste Umsetzung behindern.
Die EU-Kommission möchte in dieser Sache grundsätzlich die Fähigkeit zum Bürokratieabbau und schnellen Verfahren unter Beweis stellen. Beispielhaft für die Dringlichkeit sind die Eingabefristen. Für Unternehmen, die sich zur zweiten „Omnibus“-Richtlinie äußern wollen, gilt der 6. Mai als Stichtag. Vor dem Sommer will Brüssel Fakten schaffen.
Aus Anlegersicht ein grundsätzlich positives Bestreben, wenn sich das erzeugte Chaos schnell beruhigt und die eigentliche Lenkungsarbeit beginnen kann.
Florian Beckermann ist Vorstand des IVA – Interessenverband für Anleger
Addiko-Bank: Berechtigte Sanktionen oder Unrecht?
Dividendenstreichung sorgt für Unmut unter den Anlegern.
Florian Beckermann. Der Begriff „Sanktion“ trifft den österreichischen Aktionär immer häufiger. Zuletzt prominent im Zusammenhang mit russischen ADRs oder in der komplexen Strabag-Aktionäre-RBI-Situation. Die Materie ist so kompliziert und politisch überladen, dass eine seriöse Diskussion darüber kaum möglich scheint. Wenn schon nicht die befassten Juristen eine griffige Erklärung liefern können, bleibt in weiterer Folge der Aktionär auf der Strecke.
Der Fall der Dividendenstreichung bei der Addiko-Bank reiht sich ein.
Für Anleger wirken Sanktionen nicht selten wie ein Blitzeinschlag. Ein Selbstverschulden zu verorten, fällt schwer. Oft ist das Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der technischen Administration und des Anlegerschutzes überzeichnet größer als die internationale Realität. Auch wenn in der jüngsten Vergangenheit immer wieder Rückschritte in der politischen Förderung von Kleinanlegern zu verbuchen waren, befindet sich die zentraleuropäische Anlegerkultur auf einem angemessenen Niveau – Spitzenklasse wünschenswert. Sie ist jedoch teils weit von dem entfernt, was außerhalb der EU oder Nordamerikas geboten wird. Wer dort Wertpapiere kauft, kauft das dortige Rechtssystem mit. Im Falle der Addiko Bank kauft umgekehrt eine serbische Investorengruppe Aktien einer EU-Gesellschaft in Österreich. Die Befindlichkeiten der EZB kauft man in diesem Falle ebenso mit. Im Einzelfall mögen die ausgesprochenen Sanktionen der EZB wenig nachvollziehbar sein, ja ungerecht wirken. Insbesondere dann, wenn die Sperrung der Dividende als Gruppenstrafe alle Aktionäre trifft. Selten hat die EZB mit ihrer Meinung jedoch völlig danebengelegen.
Wer nun Auskunft begehrt, muss lange suchen – eine Behörde für alles gibt es nicht. Die meisten Sanktionen entstehen im Rahmen der UN oder EU. Anknüpfungspunkt ist hier das Außenministerium. Die Überwachung von Sanktionsmaßnahmen erfolgt auf Grundlage des Sanktionengesetzes 2024 und des Devisengesetzes 2004. Die Umsetzung von Finanzsanktionen, die Kredit-, Finanz- und Zahlungsinstitute betreffen, wird durch die OeNB überwacht. Unter Finanzsanktionen ist beispielsweise das Einfrieren von Vermögen von Personen, die Einschränkungen von Zahlungsverkehrssystemen oder das Melden von Vermögen von bestimmten Personengruppen durch Kredit-, Finanz- und Zahlungsinstitute zu verstehen. Finanzsanktionen richten sich als „restriktive Maßnahmen“ gegen Terrorismusfinanzierung, Cyberangriffe, Chemiewaffen oder gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße. Die OeNB überwacht auch länderspezifische Sanktionsmaßnahmen. Eine andere Lesart erfolgt für güterbezogene Sanktionen. Hier ist die Exportkontrolle des Wirtschaftsministeriums zuständig und für die Durchsetzung der Zoll – bspw. nach dem Investitionskontrollgesetz. Die Überwachung sonstiger Sanktionsmaßnahmen erfolgt durch das Innenministerium, gegenständlich die DSN.
Fazit: Die unberechtigte Sanktion ist weitgehend unbekannt, deren Herleitung erschließt sich jedoch aktuell nur in ausgewählten Fällen. Auch wenn viele Anleger das Instrument damit grundsätzlich als berechtigt ansehen, erodiert es, wenn die Herleitung scheitert. Dann wirkt es intransparent und ungerecht. Dass die involvierten Behörden mehr aufklären könnten, ist kein Geheimnis.
Florian Beckermann ist Vorstand des IVA – Interessenverband für Anleger
Knifflige Jagd nach den Besten
Fürs Management wünscht sich der Aktionär nichts sehnlicher als die Qualifiziertesten.
Florian Beckermann. Fürs Management wünscht sich der Aktionär nichts sehnlicher als die qualifiziertesten und motiviertesten Vorstände und Aufsichtsräte. Kurzum: Die Besten sind gerade gut genug. Doch dieser Wunsch ist äußerst schwierig zu erreichen, wenn die entsprechenden Mittel nicht zur Verfügung stehen. In der modernen Wirtschaftswelt zumindest sind echte Leistungsträger kaum noch mit ein paar blasierten Funktionstiteln zu ködern. Die Karriereperspektive und nicht zuletzt wettbewerbsfähige Vergütung müssen gewährt werden, wenn die Unternehmung sich erfolgreich und nachhaltig behaupten soll. Bei der jährlichen Vergütungsdebatte im Rahmen von Hauptversammlungen geht es den Aktionären und dem kritischen Stimmrechtsberater-Votum oft nur am Rande um die Höhe der Remuneration, sondern meist um die Nachvollziehbarkeit. Somit der Einordnung, ob die gewährte Vergütung auch den Anforderungsparametern entspricht. Diese wären (nicht abschließend):
1. Strategische Exzellenz: Top-Manager sollen Erfahrung und spezifische Weitsicht mitbringen um passgenauere, nachhaltige Strategien zu entwickeln und um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
2. Führungskompetenz & Governance: Leistungsorientierte Führung von Teams, Motivation und die Schaffung einer resilienten Unternehmenskultur sind zwingende Voraussetzungen – dies sind charakterliche Eigenschaften.
3. Finanzielle Performance & Shareholder Value: Unternehmen mit exzellenten Managern erzielen in der Regel bessere finanzielle Ergebnisse, höhere Renditen und stabile Wertentwicklung.
4. Krisenmanagement: In schwierigen Zeiten braucht es kühlen Kopf und Erfahrung. Entschlossenes Handeln und das Minimieren von Risiken führen sicher durch Krisen.
5. Netzwerk & Reputation: Top-Manager sollen wertvolle Kontakte zu Investoren, Politik, Wirtschaft und Medien mitbringen. Mit einem guten Ruf kann ein Manager das Vertrauen steigern – ein starkes Signal für Qualität und Professionalität.
6. Innovation & Wandel: Gute Führung soll Trends früh erkennen, Innovation entsprechend fördern und die (grüne und soziale) Transformation aktiv vorantreiben. Heute wichtiger denn je.
Es ist bei Aktiengesellschaften die Aufgabe des Aufsichtsrates bzw. des Nominierungs- und Vergütungsausschusses diese Parameter in messbare Teile zu zerlegen und in der Vergütungspolitik festzulegen. Das gelingt sichtbar nicht überall. Diskretionäres Gewurschtel ist nicht nachvollziehbar und wird abgelehnt. Der Aufsichtsrat scheitert. Problem: Österreichs Unternehmen verfügen bereits in den Aufsichtsräten über zu wenig Mittel, um für sich selbst das Personal zu generieren, das den Unternehmensanforderungen genügt. Die Aufsichtsräte sind weitgehend zu schlecht vergütet um unabhängig, leistungsorientiert und interventionsfrei agieren zu können – es gibt ein paar Ausnahmen. Welcher internationale Manager mit den oben genannten Qualifikationen übernimmt für 1.500 Euro im Monat und 500 Euro Sitzungsgeld (alles vor Steuern), entsprechende Verantwortung und Zeitbürde? Die erste Reihe, große Motivation oder gar eine Professionalisierung erreicht man so nicht. Hier macht man sich allzu häufig etwas vor. Es muss die Frage erlaubt sein, ob schon die Jagd nach den Besten an der Jägerauswahl scheitert. Die Wettbewerbssituation tritt dann noch hinzu. Hier gibt es Verbesserungspotenzial.
Florian Beckermann ist Vorstand des IVA – Interessenverband für Anleger
Mit Goldplating gegen die Geschlechterquote
Der Entwurf zum Leitungspositionengesetz sorgt für Stress bei börsennotierten Unternehmen.
Florian Beckermann. Es geht um die Geschlechtergleichstellung, eine „neue“ Geschlechterquotendebatte. Eine IVA-Umfrage verdeutlicht den Bruch in der Gesellschaft. Das Thema ist emotional, komplex und politisch bespielt. Wie sieht der Entwurf aus? Eine schleunigst umzusetzende EU-Richtlinie lässt börsennotierten Unternehmen die Wahl: Entweder mindestens 40 % Männer oder Frauen im Vorstand, oder 33 % für Vorstand und Aufsichtsrat zusammen. Doch der noch von Alma Zadic (Grüne) eingebrachte österreichische Entwurf des Justizministeriums sieht vor, dass ab einem Zweier-Vorstand mindestens ein anderes Geschlecht, und dem Aufsichtsrat mindestens 40 % Männer oder Frauen angehören sollen. Eine schärfere nationale Umsetzung einer EU-Richtlinie droht, so genanntes „Goldplating“ – einen Wettbewerbsnachteil kann man verorten. Und alles bitte zeitlich kurzfristig. Zwar erfüllen viele Börsenunternehmungen diese Vorgaben bereits heute, doch manche eben nicht. Sie schwitzen.
Statistik: Wie eine Blitzumfrage des IVA herausstellte, halten 68 % die Vorgabe der EU-Richtlinie für ausreichend oder votieren für eine Abmilderung des Gesetzesvorschlags, während jedoch 68 % der befragten Frauen den Gesetzesvorschlag präferiert. 48 % sind gegen eine Quotenregelung, 43 % halten sie für sinnvoll (Frauen 89 %). Eine tiefe Kluft.
Klar ist, das Erreichen einer Geschlechtergleichstellung stößt auf gesellschaftsstrukturelle Probleme. Die für die Börse naheliegenden Instrumente der BWL oder Leistungsmessung sind wenig geeignet, eine Antwort auf die Quotenfrage zu entwickeln. Sie sind geschlechtsneutral. Es geht um eine gesellschaftlich-soziale Frage.
Kritik: Dass eine Quotenregelung gegen das Leistungsprinzip verstößt, Diskriminierung, Frust oder Vorurteile gar provozieren könnte, ist System-immanent. Zusätzlich wirkt ein solcher Eingriff in die Privatautonomie für Einige gar als Börsenhindernis. Er ist geeignet, Unternehmen vom österreichischen Markt abzuhalten oder zu verdrängen – mithin der genannte Wettbewerbsnachteil. Mit der prognostizierbaren Vermeidungsstrategie „Zweiervorstand“ wird Transparenz, Gremien- und Berichterstattungsqualität umgehend erodiert – US-Verhältnisse drohen. Dass zusätzlich die beschleunigte Zwangsquote zu nachteiligem Stückwerk führen wird, verwundert nicht.
Fazit: Der IVA empfiehlt in seiner Stellungnahme, den Zeitrahmen zu überdenken und Unternehmen mehr Anpassungsfrist zu gewähren. Ferner legt er den Fokus auf eine Leistungsbestellung in Vorstand und Aufsichtsrat. Dies ist nur durch eine Breitenwirkung zu erreichen. Flexible Arbeitszeitmodelle, anonyme Bewerbungsverfahren, verbesserte Elternkarenzzeitlösungen oder – speziell für Frauen – die gezielte Förderung für Führungspositionen oder Mutterschutzlösungen auf Vorstandsebene sollten als geeignetere Mittel zumindest überprüft werden.
Florian Beckermann ist Vorstand des IVA – Interessenverband für Anleger
OMV & Adnocs Meisterarbeit
Ob alle die große Dimension dieses Zusammenschlusses begriffen haben?
Florian Beckermann. Als im Sommer 2023 die OMV ad hoc tickerte, dass man über die Borealis-Zukunft unter neuem Dach verhandelt, gingen einige Augenbrauen in die Höhe. Erst wenige Jahre zuvor hatte die OMV – noch unter CEO Rainer Seele – 75 % an der Borealis von Adnoc „günstig“ erworben. Es roch nach „Nachverhandlungen“ zum ungünstigen Zeitpunkt. Gerade unter dem Aspekt, dass die gesamte OMV-Konzernstrategie in Richtung nachhaltiger Petrochemie-Konzern umgelenkt wurde, wirkte die Idee konträr. OMV und Borealis sollte man doch zusammendenken.
Erst langsam reifte der Gedanke in der Szene, dass zusammen mit Adnocs Borouge in Abu Dhabi ein echter Weltplayer geschaffen werden könnte. Die Parameter eines Joint-Ventures waren entscheidend. Schnell kristallisierten sich komplexe Kriterien her-aus: OMV und Adnoc agieren auf Augenhöhe, eine bare Zuzahlung der OMV gleicht Bewertungsfragen aus. Für Standort und Entsendungsrechte gibt es Präferenzen. In diesem Stadium versank der Deal für über ein Jahr. Einzig auf der Hauptversammlung poppte die Frage ohne neuen Erkenntnisgewinn auf. Man verhandelte im Geheimen.
Entscheidende Figuren: OMV-CEO Alfred Stern war Borealis-Vorstandschef – nicht nur auf dem Papier der geeignetste Vertreter. Ihm gegenüber OMV-Aufsichtsrat und Adnoc-Chef-Manager Khaled Salmeen. Bereits bei seiner Wahl in den Aufsichtsrat hinterließ er einen eindeutigen Eindruck: Der Mann beherrscht sein Geschäft perfekt und hat ein Ziel vor Augen – Abu Dhabis Konzerne auf Weltniveau im Kunststoffbereich zu führen.
Verzögerung: Doch Adnocs-Milliarden-Opportunitätskauf der deutschen Covestro AG hemmte das Thema Borealis nur zeitlich. Zumal aufgrund der weltwirtschaftlichen Lage nicht unbedingt leichte Zukunftsprognosen einzupreisen waren. Auch Tochter-zu-Schwester-Verhandlungen mit Mutterkonzernen haben besondere Eigenheiten, Staatsbeteiligungen ebenso. Das geht selten schnell.
Ergebnis: Angesichts dieser Ausgangslage ist das Ergebnis auf beiden Seiten als Meisterarbeit zu bezeichnen. Einerseits gelingt es der OMV, den Standort Wien mit dem dann wohl größten Börse-gelisteten Unternehmen Österreichs zu bereichern. Die oben genannten Kriterien werden eingehalten. Mehr noch, man einigt sich darauf, den „Kuchen“ durch die kanadische Nova Chemicals noch globaler und größer werden zu lassen. Kein schlechter Schachzug in einem heiß umkämpften Markt. Angesichts dessen ist die bare Zuzahlung verkraftbar. Dass Adnoc zukünftig den Aufsichtsratsvorsitz der Borouge Int. stellen wird, mag dem Umstand geschuldet sein, dass die meisten Assets der Borouge bereits heute in Abu Dhabi liegen. Wie sich die Führungsebene zusammensetzt, ist offen. Ob alle in Österreich die große Dimension dieses Zusammenschlusses begriffen haben, ist ebenso offen.
Auf den zweiten Blick ergeben sich auch eine Reihe von Anschlussfragen: Welche Investoren will das Zweitlisting der Borouge in Österreich und Europa ansprechen? Stimmt die Equity-Story? Wie muss sich die Nachhaltigkeitsstrategie der OMV ändern? Personell deuten viele Finger auf Stern als Boss für die Borouge International. Der Job könnte ihm irgendwie bekannt vorkommen.
Florian Beckermann ist Vorstand des IVA – Interessenverband für Anleger
Strabag: Streubesitz-Befreiungsschlag?
Mehr Freefloat würde dem Unternehmen und der Aktie gut tun.
Florian Beckermann. Florian Beckermann. Bei Strabag-Aktionären herrscht Jubelstimmung: Die Aktie auf Allzeithoch. Um 70 Euro je Aktie wurde für den Baukonzern kürzlich an der Wiener Börse bezahlt. Ein Wert, der noch vor wenigen Monaten utopisch erschien. Kausal, ist nicht nur das gigantische Infrastrukturpaket Deutschlands, sondern auch gemachte Hausaufgaben. Zeit, die Streubesitz-Phobie abzulegen und mehr Anleger zu gewinnen.
Der Kurs: Kurz nach dem IPO im Jahr 2006 erreichte die Strabag knapp über 50 Euro. Um sehr bald danach diese Zone für viele Jahre nicht mehr wieder zu sehen. Die Finanzkrise schlug vollständig zu. Dabei fehlte nicht das Projektkapital, man quälte sich – ein Margenkampf. Aktionären ist noch Ex-CEO Thomas Birtel in Erinnerung, der mit ruhiger Hand die 3-%ige Ebit-Marge predigte, um sie nach Jahren zu erreichen. Der Kurs steckte zuletzt um die 40 Euro fest. Heute sprechen wir von realistischer 5-%iger Ebit-Marge. Man sollte nicht vergessen, dass der Konzern mit über 70.000 Beschäftigten ein „Tanker“ ist, der auf schnelle Lenkbewegungen wenig reagiert. Der kürzlich so tragisch verstorbene CEO Klemens Haselsteiner setzte den Kurs in die Zukunft: Digitalisierung, pragmatische Nachhaltigkeit und Margenwachstum prägten seine Zeit. Heute präsentiert sich die Strabag so aufgestellt, dass das deutsche Wachstumspaket beim Branchenführer mit ca. 5 % Marktanteil (Tendenz steigend), zusätzlich zum ohnehin guten Wachstum, ein zusätzliches Drittel an Marktkapitalisierung beschert. Das Glück bevorzugt den Vorbereiteten. Ein Nachfragehoch, das auf wenig verkaufswillige Aktionäre trifft.
Die Eigentümer: Die „Beziehung“ des Syndikats der Haselsteiner-Privatstiftung, Vehikel der Raiffeisen Niederösterreich-Wien & Uniqa und der Rasperia Trading MKAO, die dem russischen Oligarchen Oleg Deripaska zugerechnet wird, ist dramatisch. Grob umschrieben: Entstanden aus viel Ost-Fantasie, blieb zeitweise nur noch die Dividendenkontinuität der Eheklebstoff. Dem Streubesitz mit etwas über 10 % war die Beiwagerlrolle zugedacht, obwohl dem Unternehmen schon seit 2014 (mit den ersten Sanktionen gegen Deripaska) ein größerer Streubesitz gut getan hätte. Doch blieb das Syndikat selbst nach Rauswurfs Deripaskas bis heute. Angesichts der Kapitalunterlegungspflichten für derart Industriebeteiligungen bei Finanzinstituten fast ein Unikum.
Die Erweiterung: In den Planspielen von Börsenexperten geisterte eine Vergrößerung des Streubesitzes längst herum. Der geringe Freefloat war vielen institutionellen Investoren trotz interessanter Geschäftslage schlicht zu dünn, warum nicht ändern? Sodenn stellt sich die Frage, ob mit einer sanktionsbedingten Lösung der Rasperia Beteiligung eine Möglichkeit entsteht, den Streubesitz zu erhöhen. Strategisch interessant ist es ohnehin. Der wirtschaftliche Erfolg hängt jedoch auch an der Glaubwürdigkeit der Equity-Story für den Streubesitz. Diese braucht jedenfalls noch ein Update für diese Strategie. Zusätzlich scheint es sinnvoll eine Platzierung in Deutschland anzustreben – der stärkste Markt für die Strabag.
Florian Beckermann ist Vorstand des IVA – Interessenverband für Anleger
Wirecard-KapMuG: Feierlaune für EY?
Enttäuschendes Zwischenergebnis für Wirecard-Geschädigte
Florian Beckermann. Es war eine verstörende Nachricht für die geschädigten Anleger im deutschen KapMuG-Verfahren der Wirecard-Pleite vergangene Woche. Das befasste OLG München hatte ein Zwischenergebnis veröffentlicht. Kurzform: Man sieht im Bestätigungsvermerk des Wirecard-Wirtschaftsprüfers Ernst & Young Deutschland („EY“) keine Kapitalmarkt-relevante Information im Sinne des (alten) Gesetzes. Eine Haftung von EY in diesem Verfahren verliert damit an Wahrscheinlichkeit. Nicht wenige Anleger zogen beide Augenbrauen in die Höhe. In der ersten Reaktion unkten einige: Man mag kaum eine praxisfernere Einschätzung abgeben.
Im KapMuG-Verfahren, ausgeschrieben „Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz“, gibt es in Deutschland die Möglichkeit einer „Sammelklage“. Die Anführungszeichen sind Absicht, da es keine Sammelklage nach US-Vorbild ist. Vielmehr werden mit einem Musterkläger eine Reihe von Fragen entschieden, anhand deren eine Einzelfallentscheidung leichter fallen soll. Insofern ist es eher eine Klags-Managementtool, als eine Sammelklage. Selbst unter Juristen ist es wenig beliebt – nicht zuletzt wegen langer Verfahrensdauern bisher. Der Fall der Deutschen Telekom dauerte 20 Jahre und der Musterkläger verstarb über die Prozessdauer. Vorteil: Geschädigte können sich leicht beteiligen. Dies haben bei Wirecard knapp 30.000 Anleger getan, unter ihnen einige tausend Österreicher. Die Aktie war in Österreich nicht nur bei mutigen Tradern beliebt.
Ein Grund, warum auch konservative Investorenkreise Wirecard kauften, lag in der Existenz des Bestätigungsvermerks durch die renommierte Wirtschaftsprüfungskanzlei EY, die großes Vertrauen genoss. Der mögliche Kriminalfall, lanciert durch die Vorstände Markus Braun, Jan Marsalek und Co., beschäftigt die Strafgerichte und Verfolgungsbehörden (es gilt die Unschuldsvermutung). Er rückte aber auch die Prüfungstätigkeit von EY in Zweifel. Soweit, dass EY als einer der gewichtigen Schadensersatzquellen von großem Interesse ist. Das KapMuG zielte hierauf.
Pikant: Aufgrund des Wirecard-Falls hatte der Deutsche Bundestag ein Gesetz beschlossen, welches den Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers deutlicher als relevante Kapitalmarktinformation qualifiziert. Für Fälle zeitlich nach Wirecard ist die Beurteilung einfacher. Diskutabel ist, ob das neue Gesetz die bisherige Praxisrealität nur „klarstellt“ und somit schon zuvor eine Haftung bejaht werden könnte. Das OLG verneint dies.
Fazit: Ein ‚Zwischenergebnis‘ ist weder ein erstinstanzliches Urteil noch eine endgültige Entscheidung dieser Fallfrage. Nicht nur der Instanzenzug, sondern auch andere Entscheidungen in Parallelverfahren mögen die Einschätzung des OLG München korrigieren. Für Feierlaune bei EY oder allzu große Enttäuschung bei den Anlegern scheint es etwas verfrüht. Andere Verfahren, z. B. das Verfahren des DSW (Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz) über eine niederländische Stiftung, bleiben gefährlich und aufrecht.
Florian Beckermann ist Vorstand des IVA – Interessenverband für Anleger
Hat die EU gegen die USA Chancen?
Der Zolldisput zwischen der Union und den Staaten kennt keine Gewinner.
Florian Beckermann. Es ist kein Geheimnis, dass die zweite Trump-Administration das Thema der Strafzölle gegen die EU hoch priorisiert. Das Tempo ist rasant. Die EU-Vertreter hocken schwitzend daneben und hoffen, dass es schon nicht so schlimm werden könnte. Doch Donald Trump liebt die Eskalation und die EU ist ein gefundenes Opfer? Abwarten.
Strafzölle erzeugen ein Lose-Lose-Szenario. Sie verteuern Importe, sie erzeugen höhere Kosten für Verbraucher. Eine steigende Inflation ist oft die Folge. Globale Lieferketten werden gestört und auch hier verteuern sich die Produkte für den Endverbraucher. Die gesamte Wettbewerbsfähigkeit leidet – Arbeitsplätze, Wirtschaftswachstum sowieso. Die Vergeltungsmaßnahme – Gegenzoll – belastet die Situation weiter. Investitionen in solchen Szenarien unterbleiben, eine globale Produktionsverlagerung setzt ein. Darüber hinaus werden nicht wettbewerbsfähige Unternehmen am Leben gehalten, mit entsprechenden verheerenden Konsequenzen später. Letztlich leiden insbesondere niedrige Einkommen besonders unter dieser Situation.
USA und EU beglücken sich bereits heute mit Zoll-Böswilligkeiten (z. B. für Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse). Am 12. März werden dann 25 % hierfür aufgeschlagen. Die EU revanchiert sich mit Zöllen gegen Produkte aus US-Bundesstaaten, die Trump unterstützt haben, z. B. Harley Davidson in Florida.
Wie könnte man einem Eskalationsszenario durch umfassende Importzölle begegnen? Einstweilen kaufen die US-Amerikaner europäische Produkte und bezahlen in Dollar. Was wiederum zum Kauf von US-Anleihen oder Aktien führt. Die Finanzkraft landet partiell wieder in Europa. Bekanntermaßen sind US-Fonds die größten Investoren auf den europäischen Märkten. Ihre Erträge übertreffen gar europäische Profite in den USA. Ähnlich geht es den Einkünften aus US-Dienstleistungen gegenüber der EU, auch hier hat die EU ein Defizit.
Der österreichische Ökonom Gabriel Felbermayr sieht hierin eine Chance, einen wirkungsvollen Gegenschlag zu setzen, indem man einen Strafzoll hier ansetzt. Was bei Dienstleistungen noch aussichtsreich erscheint, kann gerade bei Kapitaleinkünften nach hinten losgehen. US-Fonds haben selten Probleme damit, ihre Investments mit Verlust zu verkaufen. Emotionalität gibt es nicht. Der Verlust wäre enorm, da sie selbst als Käufergruppe ausfielen. Europäische Investoren/Anleger sind zwar finanziell in der Lage, gegenzuhalten, doch die europäische Aktienkultur würde die Chance nicht ergreifen (können), selbst wenn man den Willen dazu besäße. Gleichermaßen darf man das Exposure europäischer Anleger in den USA nicht vergessen, es ist massiv. Ein Gegenzoll hätte ähnliche Effekte. Ein fulminanter Börsenabschwung wäre jedenfalls zu erwarten.
Angesichts der kurzen Zeitachse Trumps in Sachen Strafzölle, scheint eine Beruhigung der Lage politisch nicht einzutreten. Zu leicht ist politisches Kleingeld verdient, zu spät werden die katastrophalen Folgen sichtbar. Die Abschreckung durch eigene Defizitsektoren Trump von einer weiteren Eskalation abzuhalten, ist ein gefährliches Spiel – aber nicht verloren. Besser wäre jedoch für alle, das Spiel gänzlich sein zu lassen.
Florian Beckermann ist Vorstand des IVA – Interessenverband für Anleger
Ein Wort zur Bankenabgabe …
Vorsicht! Die Gefahren einer solchen fiskalischen Maßnahme sind immens. (26.02.)
Florian Beckermann. Eine kritische Haltung zur Bankenabgabe in dieser Kolumne ist keine Überraschung. Es ist kaum verwunderlich, dass hier für die wirtschaftlichen Interessen der tausenden Bank-Aktionäre in Österreich aufgezeigt wird. Die folgenden Punkte richten sich nicht gegen steuerliche Solidarität, es geht nicht um Schuldzuweisungen oder ideologische Vorbehalte. Basierend auf Tatsachen sollen nochmals die Gefahren einer solchen fiskalischen Maßnahme herausgearbeitet werden:
1. Signalwirkung: Eine sachfremde „Abgabe“ erzeugt international den Eindruck der steuerlichen Willkür. Die negativen Effekte für den Markt sind tiefgreifend. Das Vertrauen wird nachhaltig gestört. Die bloße Existenz einer solchen Abgabe reicht!
2. Wettbewerbsnachteil: Heimische Banken verlieren an Attraktivität im internationalen Vergleich – nicht nur als Aktieninvestment, sondern auch als Geschäftspartner. Bei der dringenden Bankenkonsolidierung am europäischen Markt wird der Standort geschwächt.
3. Kostenüberwälzung: Banken geben
die Abgabe über höhere Gebühren oder schlechtere Konditionen an Kunden weiter. Die Profiteure sind beispielsweise ausländische Direktbanken. Ist das sinnvoll?
4. Wachstumsbremse: Analog verteuert eine Zusatzsteuer die Kreditvergabe, hemmt Investitionen und damit wirtschaftliches (Binnen-)Wachstum. Ein Wachstum, welches Österreich dringend benötigt.
5. Doppelbelastung: Banken zahl(t)en bereits hohe Steuern und Regulierungsgebühren. In den 18 Jahren seit der Finanzkrise wurde hochverzinsliches, staatliches „Rettungskapital“ zurückgezahlt. Unmengen von teuren regulatorischen Risikopuffern wurden eingebaut. Erst in diesen Tagen erreichen die Bankaktien wieder das Niveau von 2007 – bei einer vielfach größeren Geldmenge. Die regulatorische Belastung hat den Plafond erreicht.
6. Fehlanreize: Finanzgeschäfte wandern (weiter) in den unregulierten Schattenbankensektor ab. Finanzierungsquellen jenseits einer staatlichen Überwachung werden weiter gestärkt. Die Causa Signa könnte ein warnendes Beispiel vor einer solchen Entwicklung sein.
7. Gießkannenprinzip: Auch risikoarme Banken werden belastet, ohne die eigentlichen Ursachen von Finanzkrisen zu adressieren – Haupttreffer werden wohl bei Erste Group und Bawag gelandet. Ein Lenkungseffekt dieser „Abgabe“ fehlt bisher völlig.
8. Bürokratiekosten: Hoher Verwaltungsaufwand für Banken und Behörden. Unzweifelhaft wird eine solche Abgabe zu komplexen Einhebungs- und Vermeidungsberechnungen führen. Zusätzliche Kapazitäten werden dort gebunden.
Fazit: Bankinvestments liefen in den vergangenen Jahren gut. Basierend auf den Zinsvorgaben der EZB und einer ausgehungerten Kostenstruktur blieb auch bei geringem taktischen Geschäftsgeschick einiges im Institut. Diese Profite wecken Begehrlichkeiten, insbesondere in Zeiten einer forcierten Budgetknappheit.
Für den Markt und den Aktionär wirken diese Wünsche mehr als befremdlich, geradezu verfehlt. Die Auswirkungen auf unseren Standort sind toxisch. Und Aktienhistorisch gesehen sind die Auswirkungen unfair. Es bleibt zu hoffen, dass die politischen Parteien in ihrem Bemühen um ausgewogene Lösungen für das Budgetproblem noch weitere Möglichkeiten prüfen.
Florian Beckermann ist Vorstand des IVA – Interessenverband für Anleger
Politisches Weiterwurschteln wäre schlimm
Was droht dem Wirtschaftsstandort Österreich als nächstes? (19.02.)
Florian Beckermann. Realwirtschaft und Börsenwirklichkeit klaffen auseinander. Wirtschaftsvertreter wechseln vom taktischen Alarmismus bald zur Dauer-Sirene. Österreichs Industrieproduktion schrumpft am stärksten in der Euro-Zone (-9,5 %). Staatsquote und Abgabenlast sind am Plafond. Dazu ist der Staat politisch gelähmt. Trotz Börsenhoch verstärkt sich die Depression – fiskalische Raubideen wie die Bankenabgabe gießen Öl ins Feuer. Der Blick in die USA beruhigt nicht. Ein Update.
Mit der legendären mehrjährigen Verschlafenheit erreichte der ATX Total Return letzte Woche sein Allzeithoch. Der Dax/Nasdaq etc. übertreffen sich seit Jahren. Gerade der Vergleichsindex Dax ist weniger von der Binnenwirtschaft abhängig, er ist vielmehr ein partieller Weltwirtschaftsindex. Die ATX-Höhe hängt fundamental an der Bewertung der Banken und Versicherungen, letztlich dem Zinsniveau. Deutschland und Österreich sind aber Binnenkonjunkturschwächlinge. ATX/Dax sind daher nicht völlig repräsentativ. Die Binnenwirtschaft schlägt Alarm – politische Hilfe vergeudet blind Zeit in Koalitionsverhandlungen. Ein Ergebnis ist nicht zählbar. Ähnlich zur Sicherheitspolitik klaffen auch für die Wirtschaft politischer Gestaltungswille und realitätsgetriebene Erfordernisse auseinander.
Anders in den USA: Die zweite Trump-Regierung prescht mit einem Kahlschlag in Regulatorik und Institutionen sowie massiven Steuerentlastungen derart vor, dass Staatswirtschafts-Europa (und Österreich) nur noch Standort-Rettungspolitik betreiben kann. Donald Trumps System-Axt, geschwungen von Elon Musk, wird aufzeigen, welche Institutionen oder Steuern entbehrlich sind. Frei nach Milton Friedman: „Wirtschafts-, Agrar-, Bildungs-, Wohnbau- oder Arbeitsministerium usw.? Abolish.“ Die US-Einkommensteuer (!) wackelt. Die Wettbewerbsvorteile sind kaum zu beziffern. Wenn man noch bedenkt, welche Staatslasten in Europa durch angemessene Verteidigungskosten noch hinzukommen werden, wird der Stress der heimischen Wirtschaft nachvollziehbar. Aber Trump wäre nicht Trump hätte er nicht ein diabolisches Sedativ für Europa in der Tasche: Der schnelle (Zwangs-)Frieden in der Ukraine. Eine Erlösung für die europäische Politik und ein Booster für die Märkte. Die Vorlage für ein politisches Weiterwurschteln mit geringem Erkenntnisgewinn? Langfristig ein sehr teurer Deal für Europa, wohl nicht nur geopolitisch.
Fazit: „Niemals das erste Angebot annehmen“ oder „manchmal ist der beste Deal, derjenige den man nicht macht“ sind Business-Sprüche, die übertragen in die Welt der Politik schwerwiegende (traurige) Konsequenzen haben können. Wir sehen es gerade im Koalitionschaos in Österreich. Andererseits ist das Verschlanken eines Staates, Deregulierung und Kostensenkung wie in den USA gerade vorgemacht, hoch interessant. Österreich wäre nach Jahrzehnten der Staatsausdehnung gut beraten, hier genau abzuschauen. Besser als guter Beifahrer, denn als schlechter. Es geht um mehr als nur Peanuts.
Florian Beckermann ist Vorstand des IVA – Interessenverband für Anleger
Virtuelle Hauptversammlungen: Deutsche Götterdämmerung.
Endlich gibt es ein Umdenken bei den deutschen AGs – Vorbild ist Österreich. (12.02.)
Florian Beckermann. Das Format der rein virtuellen Hauptversammlung und deren Befürworter geraten ins Schwitzen. Nachdem in der österreichischen Hauptversammlungskultur das Format nahezu völlig abgelehnt wurde, zieht jetzt auch langsam der deutsche Markt nach. Das ist eine weitgehend gute Nachricht für Investoren und Kleinanleger, die zumindest einmal im Jahr die Verantwortlichen für ihre Investments einmal physisch zu Gesicht bekommen wollen. Elfenbeinturm-Gehabe des Managements kennt man zwar auch in Österreich, doch deutsche Ausmaße hat es nie erreicht. Ein positives Signal für unseren Markt bestätigt eine Vielzahl der Marktkenner.
Was ändert sich nun? Zweifellos haben viele Berater (oder besser „Beschützer“) dem rein virtuellen Format die Phalanx gemacht: Risikoärmer, da vorhersehbarer, mehr Beratungsaufwand, Aktionärsfragen vielleicht weniger spitz – eine vermeintliche Win-Win-Situation für Management und Beratung. Plus: Aufgrund der schieren Größe der Dax-Unternehmen und mehreren Tausend Aktionären ergab es auch im Einzelfall wirtschaftlich Sinn – fast ausschließlich in Deutschland. Den Nachteil des vermeintlichen Aktionärsunmutes nahm man billigend in Kauf, obwohl eine Vielzahl weiterer triftiger Argumente dagegensprechen.
Doch sukzessive hat das Umdenken mit dem völligen Ende der Pandemie nun auch Vorstandsetagen erreicht, die nicht als besonders verbunden zu ihren Aktionären gelten. Mit gewichtigen Konsequenzen: Gerade dort, wo man aufgrund von Pandemiewirkung und einer virtuellen Hauptversammlung noch über Schwierigkeiten hinweggeschaut hat, herrscht jetzt intensive Aktionärsfürsorge. Großinvestoren wie Deka oder Union Investment eskalieren jedes Jahr ihre Forderung, endlich wieder ins Präsenzformat zurückzukehren, um gerade die wichtige Auseinandersetzung wieder zu führen. Die deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz hat unlängst dem Vorstand der Investorenbegehr-resistenten Siemens Energy mit Nichtentlastung gedroht, sollte wieder eine virtuelle Versammlung durchgeführt werden bzw. man sich wieder vor den Aktionären verstecken wolle.
Die Wahl des Versammlungsformats ethisch zu goutieren und mittelfristig einen Governance-Fehltritt daraus abzuleiten ist das Ergebnis falscher Rechtssetzung des deutschen Gesetzgebers und der vermeintlichen Schutz-Lobbyisten. Wohl dem Unternehmen, welches sich auf die eigenen ethischen Standards verlassen hat und weiter-hin auf das Präsenzformat gesetzt hat.
Der IVA hat in unzähligen Äußerungen auf eine Best-Practice hingewiesen, die sich aus dem Markt entwickeln muss und nicht vom Amateur-Gesetzgeber erlassen wird. Dabei wurde stets auf das Präsenzformat mit sukzessiv-moderner werdenden Elementen verwiesen. Letztlich muss der Aktionär die Wahl haben, wie er teilnehmen möchte. Das fördert die Aktienkultur.
Florian Beckermann ist Vorstand des IVA – Interessenverband für Anleger
Immobilieninvestments auf dem Prüfstand
Der OGH hat zuletzt vor allem Vermietern diesbezüglich Kopfzerbrechen bereitet. (05.02.)
Birgit Kraml. Wer Immobilien kauft, investiert in Wertsteigerung und Rendite. Wesentliches Kriterium sind dabei in der Regel die Bestandverträge. Neben der Miete spielen die Betriebskosten eine wesentliche Rolle, da sie – aus Vermietersicht – so weit wie möglich auf den Mieter überwälzt werden sollen. Auch das Mietrechtsgesetz sieht vor, dass die vom Vermieter aufgewendeten Kosten für das Gebäude vom Mieter zu tragen sind.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in den vergangenen Jahren vor allem Vermietern diesbezüglich Kopfzerbrechen bereitet. Vorgegebene Klauseln (also solche die Allgemeine Geschäftsbedingungen gleichkommen bzw. vom Vermieter vorgegeben werden) müssen, wenn das Gegenüber Verbraucher ist, transparent sein.
Eine in AGB oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung ist unwirksam, wenn sie unklar oder unverständlich abgefasst ist. Gemäß OGH ist jede Bestimmung, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurde, eine allgemeine Geschäftsbedingung, auch dann, wenn der Vertrag individuell ausgearbeitet, aber einseitig vorformuliert wurde. Es reicht nicht aus, dass er erörtert wurde, vielmehr muss der Unternehmer zur Änderung des von ihm verwendeten Texte erkennbar bereit sein. Der OGH stellte klar, dass das Versenden eines Vertrags „zur Durchsicht“ dabei nicht ausreiche, um die Verhandlungsbereitschaft des Unternehmers kundzutun.
Konkret sah ein Vertrag vor, dass der Mieter „Bewirtschaftungskosten“ zu tragen hätte, wobei hier mit dem Adverb „insbesondere“ auf die §§ 21 ff MRG verwiesen wurde. Die beiden Erstinstanzen sahen im Adverb keine Verletzung des Transparenzgebots, der OGH stoß sich daran: Das Adverb ließe die Kläger im Unklaren darüber, was als Bewirtschaftungskosten zu verstehen sei. Er ließ den restlichen Teil der Bestimmung, der klar und eindeutig auf Betriebskosten gemäß §§ 21 ff MRG verwies, nicht gelten, da nach § 6 Abs 3 KSchG unklare und unverständliche Vertragsbestimmungen zur Gänze unwirksam sind und auch eine geltungserhaltende Reduktion nicht möglich ist.
Der Mieter kann daher sämtliche über die Jahre bisher bezahlten Betriebskosten zurückverlangen und muss auch in Zukunft keine Betriebskosten zahlen. Ob unter diesen Bedingungen ein Vermieter den Vertrag abgeschlossen hätte, darf dahingestellt bleiben.
Diese Entscheidung ist auch insofern bemerkenswert, als es nicht um eine Verbandsklage ging, die sich gegen typische Vertragsformblätter, die x-fach verwendet werden, oder gegen Kleingedrucktes, das ein Verbraucher überlesen könnte, richtete, sondern gegen einen individuell formulierten Mietvertrag, wobei sich Vermieter und Mieter auch kannten und befreundet waren und im Vorfeld auch mieterfreundliche Zugeständnisse vorbenommen worden waren. Auch auf die Frage, dass die Transparenz durch dispositives Recht (konkret §§ ff 21 MRG) klargestellt wären, ließ der OGH offen.
Davon abgesehen, dass Verbrauchern offensichtlich jegliches Verständnis und Mündigkeit abgesprochen wird, werden mit solchen Entscheidungen der Wert der Vertragsfreiheit und der (Jahrtausende alte!) Grundsatz „pacta sunt servanda“ in Frage gestellt.
Autorin Dr. Birgit Kraml, LL.M. ist Partnerin und leitet das Immobilienrechtsteam bei DLA Piper Rechtsanwälte in Wien
Bitcoin: Vorsicht muss bleiben.
Eine Industrie findet ihren Weg in den Finanzmarkt. (22.01.)
Florian Beckermann. Viele Mitglieder des IVA haben eine grundsätzlich kritische Haltung zu Kryptowährungen. Nicht wenige teilen die Ansicht, dass deren Existenz die globale Nachfrage nach Geldwäsche widerspiegelt. Doch seit 15 Jahren beschäftigt sich Investorenszene mehr oder weniger zumindest mit der populärsten Kryptowährung Bitcoin. Mit der Zulassung eines börsengehandelten GoldmanSachs-ETFs bei der SEC im vergangenen Jahr erreicht sie einen Massenmarkt. Nicht zuletzt der Hype, den US-Präsident Donald Trump um die Währung entfachte, führte zu einem fulminanten Anstieg über 100.000 E im Wechselkurs. Wobei ein eigenes Interesse an der Wirksamkeit seines Memecoins hinzugedacht werden muss – ob seine Euphorie darüber hinaus positiv anhält, ist unklar. Jedenfalls nutzen viele Dienstleister diesen Boom für sich. Eine Industrie findet ihren Weg in den Finanzmarkt.
Der Erfolg hat viele Gründe: Neben dem politischen Rückenwind kommt seit Jahren ein Vertrauensverlust gegenüber der traditionellen Investmentindustrie den Kryptos entgegen. Die unübersichtliche Marktsituation der üblichen Inflationssicherungsinstrumente z. B. Gold, trägt dazu bei. Alternativen sind gefragt. So mischt sich bei vielen Anlegern stetig und interessiert Bitcoin ins Portfolio. Die Negierung von Krypto durch Anleger lässt mithin nach, man will dabei sein. Zuweilen auch nur in geringem Ausmaß. Weniger Gier, mehr Interesse scheint die Motivation zu beeinflussen.
Kritische Haltung ist weiter notwendig:
Es ist nicht zu vernachlässigen, dass insbesondere Bitcoin für die größten Finanzskandale der jüngeren Vergangenheit gesorgt hat. Die Milliardenpleite der Plattform FTX unter der Führung von Sam Bankman-Fried ist allen noch in Erinnerung – Bitcoin Tiefstkurs rund 17.000 E.
Des Weiteren steigt die kriminelle Energie mit steigendem Wert parallel. Milliarden in der Digitalwährung verschwinden jedes Jahr. Den Opfern ist es oft zu peinlich, eine Anzeige zu erstatten. Hunderte Millionen Dollar in Kryptowährungen werden weiterhin als Lösegeld für kriminelle Hackerattacken jährlich gezahlt – von illegalen Aktivitäten im Darknet ganz zu schweigen. Nur mit höchsten Compliance-Standards kann hier eine Legalitätszone geschaffen werden, die letztlich eine Etablierung dauerhaft ermöglicht.
Kapital heißt Verantwortung: In diesem Sinne muss sich jeder Investor überlegen, wem es nützt, wenn man nicht-staatliche Währungen bzw. Zahlungsformen unterstützt und westlich-geprägte, globale Leitwährungen erodiert? Dies ist alles zusätzlich zum Kursrisiko zu bedenken. Bekanntermaßen kein unpolitisches Kursrisiko, weitgehend losgelöst von wirtschaftlichen Prämissen. Natürlich ist in jeder Anlageform ein Risiko enthalten. Innovation inkludiert oft ein erhöhtes Risiko. Insbesondere rein künstliche Formen bedingen eine erhöhte Abhängigkeit. Die entsprechende Risikoabwägung, ja der Spekulationswille, sollte weiterhin die Beträge des Investments bestimmen.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA – Interessensverband für Anleger
Heikle Standortdebatte: Worauf es wirklich ankommt
Populismus schadet dem Standort; die Debatte darf aber geführt werden. (22.01.)
Florian Beckermann. Wer dieser Tage die Echokammern der österreichischen Wirtschaft belauscht, wird Zeuge einer handfesten Wirtschaftsstandort-Kampagne. Angefangen bei Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung über Thinktanks bis hin zu politischen Parteien sind sich alle einig: Der Standort ist höchst reformbedürftig. Zeitweise gewinnt man das Gefühl, eigentlich gegen die wirtschaftlichen Vorteile eines Standorts in der Wüste Gobi keinerlei Chancen zu haben! Insbesondere die steuerlichen Voraussetzungen, Lohnstückkosten und Bürokratie gelten als schlagende Argumente. Unbestritten handelt es sich um dauerhaft reformbedürftige Themen.
Eine Standortdebatte birgt aber grundsätzliche Nachteile: Neben eigener Rufschädigung tritt eine verstärkte Polarisierung ein. Die Fachebene der Diskussion wird durch umfassenden kurzdenkenden Populismus gestört, Wettbewerbsverzerrung wird in Kauf genommen.
Eine selbsterfüllende Prophezeiung tritt ein: Negative Stimmung, ja Motivationslosigkeit. Soweit die Theorie.
In der Praxis ist es kaum von der Hand zu weisen, dass sich keine zentralasiatischen Unternehmer in Österreichs Industriezonen verirren – auch aus anderen Destinationen blieb der „Ansturm“ aus. Dennoch haben andere europäische Länder mit ähnlichen Voraussetzungen Betriebsansiedlungen sehr erfolgreich erreicht. In Sonderwirtschaftszonen gelangte man beispielsweise in Polen nicht nur auf die Bürokratie-Überholspur, sondern erhielt auch noch langfristige Steuerzuckerl. Vorteile, deren Ernte das Land heute einfährt.
Die Standortqualitäten der Zukunft mögen von solchen Ideen ebenfalls profitieren, ein „Gamechanger“ in Sachen Wettbewerbsvorteil sind sie weniger. Es ist keine Neuigkeit, dass sich die nächste industrielle Revolution durch Automatisierung und künstliche Intelligenz tiefgreifend gegen die Arbeitskraft vieler Menschen stellt. Ein Standort muss daher sein Humankapital für eine resiliente Wirtschaft entwickeln.
Grundsätzlich hat Österreich dazu beste Voraussetzungen, in der Finanzwirtschaft, der hochspezialisierten Industrie, im Tourismus oder der Gesundheitsbranche ist der Faktor Mensch unverzichtbar. Eine hohe Energiequote aus nachhaltigen Quellen kommt vorteilhaft hinzu.
Umgekehrt ist das Österreich von heute leider kaum mehr ein Platz für Menschen mit Kapital, sei es finanziell oder im Knowhow. Es droht immer wieder ein leistungsfeindliches Umfeld zu entstehen – wer riskiert hier noch? Zusätzlich gab man sich allzu lange Zeit mit Mittelklasse-Standortkriterien zufrieden – wen bekommt man dann? Wer also eine zukunftsorientierte Standortdebatte führen möchte, muss hier ansetzen.
Aus Sicht des IVA kommt dabei dem international anerkannten Faktum ein nachhaltig „Sicherer Hafen“ für Kapitalanlage zu sein, überragende Bedeutung zu. Dies schließt einen hohen Qualitätsanspruch an heimische Anlageformen ein. Wenn mit einem nachhaltigen fiskalischen Pragmatismus und Rechtssicherheit, langfristige Planbarkeit entsteht, gewinnt der Standort über die Belange der parteipolitisch gefärbten betriebswirtschaftlichen Deckungsbeitragsdebatte hinaus.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA – Interessensverband für Anleger
Pierer Mobility/KTM: Es wird emotional.
Die a.o. HV der Pierer Mobility steht vor der Tür. (15.01.)
Florian Beckermann. Mit der außerordentlichen Hauptversammlung der Pierer Mobility am 27. Jänner findet die Sanierung des Pierer-Imperiums einen vorläufigen Höhepunkt. Eine Kapitalmaßnahme und eine Aufsichtsratswahl sind geplant. Aufgrund der Börsennotiz ein öffentlicher Baustein in einem sonst recht Gerüchte-affinen Verfahren. Die Gefühlslage ist aufgeheizt. Nicht nur dem IVA werden wiederholt Sorgen und Ärger geklagt. Es geht um viel.
Es ist unzweifelhaft, dass der Standort Mattighofen in den letzten Jahrzehnten aufgrund der KTM zu einem Magneten für Know-how geworden ist – mit allen positiven und negativen Effekten. Eine Region hat die Vorteile eines Weltkonzerns gespürt. Lebensentwürfe bauen auf dem Erfolg dieser Unternehmung auf. Ein gewisser Stolz schwingt mit.
Die Kritik am Management reißt nicht ab und wird auf der Hauptversammlung zur Sprache kommen: Warum wurde weiter auf Halde produziert? Warum hat man die Händler vorfinanziert? Warum wurden Qualitätsprobleme nicht erfolgreich beseitigt? Wie passt das alles mit der 2023er Bilanz zusammen? Warum konzentrierte sich die Verantwortung nahezu ausschließlich auf Stefan Pierer? Warum konnte kein Aufsichtsrat Pierer in seinen „Expeditionen“, Leoni/Rosenbauer/IV bremsen? Stichwort: Fokuszeit. Auf mögliche Antworten darf man gespannt sein. Für Emotionen scheint gesorgt.
Zurück zur Tagesordnung, deren Abstimmungsergebnisse aufgrund der mehr als 70 %igen Stimmgewalt der Pierer Bajaj AG eher formal sein werden. Im wirtschaftlichen Mittelpunkt steht die Schaffung von Finanzinstrumenten, wie Wandelschuldverschreibungen oder Genussscheinen mit einem Volumen von bis zu 900 Millionen Euro mit Bezugsrechtsausschluss für die bestehenden Aktionäre. Man erinnert sich an deutlich geringere Notwendigkeiten? Ob diese Summe ausreicht oder überhaupt insgesamt ausgenutzt wird, hängt wesentlich von der Konzerngesamtbetrachtung ab. Eine verlässliche Aussage läßt sich nicht treffen. Der Bezugsrechtsausschluss ärgert, sind doch viele Streubesitzaktionäre interessiert, an der Erholung der Marke KTM mitzuwirken – schade.
Polarisierend wirkt die Nominierung von Stephan Zöchling als Aufsichtsrat für die Pierer Mobility. Dem Ex-Investmentbanker wird Sanierungskompetenz zugeschrieben. Zusammen mit Hans-Peter Haselsteiner kaufte er vor einigen Jahren den Autozulieferer Remus.
Kritischer wiegt jedoch seine Bekanntheit aus seinem Engagement für den sanktionierten russischen Oligarchen Oleg Deripaska und dessen Firmen, sowie seine Nähe zu Siegfried Wolf. Unlängst kaufte er die Abwicklungsreste der russischen Sberbank in Wien. Ferner war er wesentlicher Bestandteil der Struktur „Iliadis“ die Deripaskas Strabag-Anteile mit den RBI-Russland-Anteilen abzutauschen suchte. Dieser Deal wurde nachvollziehbarerweise abgesagt. Eine Klage gegen die großen Raiffeisen-Aktionäre daraus in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro ist in Russland anhängig. Angesichts der unklaren Zukunft des Konzerns ist seine Motivations- und Interessenslage offen.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA – Interessensverband für Anleger
Signa-Stiftung: Peschorns Nadelstiche
Fall Benko: Gefahr für Brandmauer bei Stiftungen ist große. (09.01.)
Florian Beckermann. Der Präsident der Finanzprokuratur Wolfgang Peschorn wirkt erfreulich spaßbefreit. Beruhigend nüchtern konzentriert er sich auf seine Aufgabe, der „Anwalt des Staates“ zu sein. In seiner Tätigkeit erlangte er in den vergangenen Monaten besondere öffentliche Aufmerksamkeit, indem er die geplante Insolvenzstruktur der Eigenverwaltung des Signa-Imperiums juristisch zerschoss. Pointiert nutzte er das kleine Kaliber, von einigen hunderttausend Euro Steuerschuld, um das Sanierungs-Gewurschtl zu beenden. Gewurschtl? Dieser Eindruck muss entstehen, wenn der Schuldner offensichtlich genüssliche Bootstouren unternimmt oder seine menschliche Macht mit einem Jagd-Foto untermauert – ohne René Benko wäre Georg Dornauers Ausflugserinnerung mit Traditionskopfbedeckung weit weniger „wichtig“ gewesen.
Längst kocht die Seele vieler anderer Insolventer, Gläubigervertreter und Bürger, die keine Lust auf Einserschmäh haben. Eine glaubhafte Transparenz erreichte man so nicht. Nicht zuletzt muss hinterfragt werden, ob es sich um bloßes Unvermögen des Masseverwalters handelt oder der gesetzliche Spielraum einfach missbraucht wird. Vermutlich beides. Bei Letzterem setzt Peschorn an und fordert Transparenz aus Benkos „Laura-Privatstiftung“-Dunstkreis, ja es müsse auch eine Art Konzernhaftung durch die involvierten Personen „fingiert“ werden. Er sieht juristische Ansätze. Dahinter entfaltet sich ein spannendes und gewagtes Infragestellen mit der Konstitution des Privatstiftungssystems in Österreich.
Seit Jahrzehnten hat sich die Rechtsform Privatstiftung und die ähnliche Struktur in Lichtenstein zu einem formidablen „sicheren Hafen“ für Kapital entwickelt. Kapital, welches hinter der Brandmauer der Stiftung gebunkert wurde, galt gemeinhin als fast unangreifbar. Extrem wenige nachteilige Einzelfälle bestätigen das Erfolgsmodell. Jedoch bröseln auch die sichersten Rechtskonstruktionen, wenn persönliche Haftungsfragen ausexekutiert werden. Kaum ein seriöser Beobachter glaubt, dass Benko vor der Insolvenz nicht die Zentralgestalt seiner mannigfaltigen Strukturen gewesen ist. Nach der Insolvenz mag er wohl auch weiterhin zentraler Nutznießer der Privatstiftungen sein. Eine mehr als schiefe Gesamtoptik entsteht: Ist eine eventuell auf Missbrauch und Umgehung angelegte Struktur schutzwürdig? Ob man persönlich dafür haften möchte, ist klärungsbedürftig.
Die große Mehrheit der Privatstiftungen und deren Anleger hat ein großes Interesse daran, langfristig Rechts- und Planungssicherheit zu erlangen. Viele Stiftungsvorstände leisten gute Arbeit und sichern Industriebetriebe, Vermögen und Arbeitsplätze nachhaltig in Österreich. Privatstiftungen sind mithin ein wichtiges Element der heimischen Finanzwirtschaft.
Wenn nun die Brandmauer aus nachvollziehbaren ethischen Gründen aufgeweicht wird, so ist größte Vorsicht geboten. Denn gerade diese recht solide Ausgestaltung der Rechtsform macht ihren Charme aus. Das berechtigte Transparenzerfordernis läuft Gefahr, ins Fahrwasser der „Beliebigkeit“ zu geraten. Diese Entwicklung gilt es jedenfalls zu verhindern.
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA – Interessensverband für Anleger
Erste Koalitions-Duftnoten
Österreichs Kapitalmarkt leider wieder nur politisches Randthema. (18.12.)
Florian Beckermann. Aus den aktuellen Koalitionsverhandlungen zum Thema Kapitalmarkt sickert wenig heraus. Der Markt ist hoffnungslos. Eine erfahrungsgenährte Austro-Lähmung erstickt jegliche Euphorie. Neben den politischen Unterschieden scheinen alle denkbaren Maßnahmen unter dem Hammer des Budget-Konsolidierungszwangs zerschlagen zu werden. Zusätzlich herrscht in Teilen der involvierten Volkswirtschaftsberater der Glaube, durch eine steuerliche Bestrafung von Sparern die Umverteilung zu vertiefen, den Binnenkonsum zu steigern und so das Budget zu sanieren. Es droht eine Verböserung der Lage des „Kapitals“. Wenn man dazu noch die Gerüchte um eine Veränderung der ÖBAG oder das Schlagwort „Volkssparbuch“ hört, drückt die Forderung nach der Wiedereinführung der KESt-befreienden Behaltefrist einen Gegensatz aus, der beispielhafter kaum sein kann.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass das Budget ein formidables Loch aufweist und die Sanierung ausgabenseitig nicht leicht wird. Die Baustellen: Renten, Gesundheit, Subventionen oder Eigenkosten erzeugen ein strukturelles Defizit, welches über Jahre hinweg den Staat belasten wird. Ein EU-Defizitverfahren scheint fix. Ein Effizienz-Review ist gefragt.
Also macht man sich auf die Suche nach Geld. Und findet es in der Sparquote der Haushalte. Diese ist hoch. Warum? Die Enteignung der Sparer durch die Inflation hatte in Österreich den EU-Spitzenwert erreicht. Der Kaufkraft-Raub schmerzt bis heute. Nach wie vor herrscht Angst, wieder durch Intervention zur Kasse gebeten zu werden. Die finanzielle Planungssicherheit ist bei den Bürgern nicht ausreichend! Der Konsum hängt, man (über-)spart. Anreize für den heimischen Aktienmarkt und damit Investitions- und Risikokapital für Wachstum zu generieren, z. B. durch die genannte KESt-Befreiung, hat man bisher verpasst. Die Konjunktur stottert. Ein Eingriff durch Vermögenssteuern wird die Balance zwischen Geben und Nehmen nachhaltig weiter stören. Die Abwanderung von Kapital ins Ausland ist zwangsläufig. Ein „Volkssparbuch“ wird den Effekt nicht verhindern. Der Kapitalbedarf des Staates wird dadurch letztlich nur noch höher.
Doch die Abwanderung kann noch schlimmer werden. Die ÖBAG hat sich als professioneller, ertragreicher Puffer zwischen Staat und internationalem Kapitalmarkt etabliert, der Interventionsfreiheit sei Dank. Das Pflänzchen des Vertrauens ist jedoch noch klein und weiter ausbaufähig. Rück-Politisierungsideen geraten daher nachteilig und antiquiert.
Wer die US-Entwicklungen verfolgt, sieht dort einen starken Wunsch nach dem Aufbrechen von Interventionen und Umverteilungsmechanismen. Eine „schöpferische Zerstörung“ durch Donald Trump und der amerikanische Erneuerungswille wirken wie eine Antipode zu den Duftnoten aus den Koalitionsverhandlungen. Könnte dieser Ansatz nicht auch überlegenswert sein, es wäre das Beste aus zwei Welten?
Autor Florian Beckermann ist Vorstand des IVA – Interessensverband für Anleger
Wandelt sich die Anlegermoral?
Wandelt sich die Anlegermoral beim Thema Rüstung? (11.12.)
Franz Jahn. Ändern sich die Zeiten, ändern sich auch die Ansichten. Noch vor wenigen Jahren galten Investments in Rüstungsunternehmen als unmoralisch und wurden deshalb abgelehnt. Nun dürfte sich das Blatt zumindest bei einem Teil der Investoren gewendet haben. Dennoch stehen Investments in Rüstungsunternehmen bei vielen Kapitalanlagegesellschaften noch auf der „Black List“. Teils weil das in selbst auferlegten freiwilligen Verpflichtungen festgelegt ist, teils auch, weil dies wegen der Erlangung diverser Nachhaltigkeits-Gütesiegel zwingend erforderlich ist bzw. war. So etwa verlangte das bekannt strenge Österreichische Umweltzeichen ÖGUT UZ 49 in der Fassung vom 12. Jänner 2020 noch den definitiven Ausschluss von Unternehmen, die konventionelle und/oder kontroversielle Rüstungsgüter erzeugten oder handelten. Doch auch die Juroren des Österreichischen Umweltzeichen „gehen mit der Mode“ und schwächten in der seit 1. Jänner 2024 geltenden neuen Fassung die Richtlinien bedeutend ab. Neuerdings sind nur mehr Unternehmen, die kontroversielle Waffen und/oder wesentliche Komponenten dafür herstellen verpönt. Demnach sind Investments in klassische Rüstungsunternehmen als „nachhaltige Finanzprodukte“ deklariert. Diese erinnert an die überraschende Kehrtwende der Europäischen Union, die in letzter Minute vor Inkrafttreten des Green-Deals die Erzeugung von Nuklearenergie kurzerhand als nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie definiert hat.
Wer in den vergangenen Jahren bewusst in nachhaltige Investmentfonds gemäß Artikel 9 der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) investiert hat, könnte mit seinem Geld bald unabsichtlich Waffenproduzenten finanzieren. Dem zugrunde liegt die aktuelle politische Entwicklung, die eine gewisse Flexibilität bei der Definition moralischer Werte mit sich bringt. In den seit 14. Mai 2024 geltenden Leitlinien der ESMA (European Security and Markets Authority) sind nur mehr jene Investmentfonds nicht nachhaltig, die in Unternehmen investieren, die an Aktivitäten in Zusammenhang mit umstritteneren Waffen beteiligt sind.
Dieser Meinungsumschwung kommt natürlich nicht von ungefähr. Da viele Banken und (institutionelle) Investoren Waffenproduktion als ein Ausschlusskriterium definiert haben, geht der Rüstungsindustrie das Geld aus, obwohl es jetzt mehr denn je nötig ist. Investoren, die sich dennoch für Rüstungsaktien entschieden haben, verweisen auf eine sehr gute Wertentwicklung. „Rüstungs-abstinente“ Fonds haben sich im Vergleich zur Benchmark oft schlechter entwickelt. Immer mehr Anlegerinnen und Anleger schwanken zwischen moralisch korrekten Investments alter Definition und der Verlockung mit boomenden Rüstungsunternehmen den Anlageerfolg aufzubessern. Namhafte Investmentfonds greifen die Lockerung der Regulatorik auf und bauen ihre Exposures in Rüstungsunternehmen sukzessive aus. Experten der ethisch korrekten Vermögensverwaltung können dem Meinungsumschwung nichts abgewinnen. Wer nach ethisch sauberen Kriterien investieren möchte, sollte den Prinzipien weiterhin treu bleiben und nicht der Gesinnungsethik verfallen.
Investoren, die die nötige Flexibilität bei den persönlich definierten Anlagekriterien mit sich bringen, dürften dank staatlicher Investitionsprogramme in den nächsten Jahren von den Anlagechancen in der Rüstungsindustrie profitieren.
Autor Franz Jahn, MBA ist Mitglied im Beirat des IVA – Interessensverband für Anleger
Die Kolumne der Anlegerschützer vom IVA
Das „alte Böse“ gibt‘s immer noch
Florian Beckermann. Unter diesem Titel könnte man eine Krimi-Serie führen oder eine Statistik. Diesmal wieder im Fokus: Vorstände und ihre Nebenbeschäftigungen wie Insiderhandel oder Bestechlichkeit. Als Aktionär wundert man sich zurecht: Wer macht das? Hohe Gagen reichen nicht? Aufsichtsräte seien gewarnt. Immer noch.
Diese Woche hatte drei Aufreger: Sinister liest sich das Projekt „Tango“ des Hugo-Boss Vorstandsvorsitzenden Daniel Grieder zusammen mit René Benko. Krone und News zitieren aus einem E-Mail-Verkehr zwischen beiden, wonach diese geplant haben sollen, die Kontrolle über die deutsche Modemarke zu erlangen. Lancierte Informationen über kursrelevante Ereignisse stehen ebenso in Rede. Die BaFin und die Staatsanwaltschaft in Deutschland ermitteln. Der Börsenkurs von Hugo Boss fiel seit Mitte 2023 um rund 50 % , zuletzt spontan rund 8 %.
Spektakulär geht es gerade beim bayrischen Freizeitfahrzeughersteller KnausTabbert zu (eine Aktie, die sich auch in Österreich einer gewissen Beliebtheit erfreut). Nach einer Razzia und der Inhaftierung von zwei Vorständen übernahm nun der Großaktionär Wim de Pundert die CEO- und CFO-Position. Die genannten Vorstände wurden mit sofortiger Wirkung entlassen. Sie sollen von Zulieferern Bestechungsgelder über 50.000 Euro angenommen haben. All dies bei Millionengehältern. Für alle genannten gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
Der Skandal trifft das Unternehmen ungünstig: Der Campingsektor kämpft mit Problemen. Viele Händler haben hohe Lagerbestände, die finanziert werden müssen. Deshalb hält sich der Handel aktuell mit größeren Bestellungen zurück. Die Aktie verlor in den letzten sechs Wochen 56 % an Wert.
Quasi als Gegensignal verhängte die FMA eine noch nie da gewesene Strafhöhe gegen eine natürliche Person, Österreicher, Vorstand bei einem börsengelisteten, deutschen Unternehmen. Über Jahre hinweg beschäftigte sich dieser mit Insiderhandel in der klassischen Ausprägung. Im Zuge der Untersuchung gestand der Mann, dass er seine Kenntnis von nicht öffentlichen, kursrelevanten Informationen dazu genutzt hat, mit Aktien und Derivaten des Unternehmens zu handeln, bevor die Informationen mit Ad-hoc-Meldungen bekanntgegeben wurden. Insgesamt erzielte er durch die verbotenen Geschäfte einen Vorteil von 104.394,39 Euro in Form von Gewinnen sowie vermiedenen Verlusten. Dieser Vorteil wird von der FMA für verfallen erklärt und eingezogen. Zusätzlich wird für die Verstöße gegen die Bestimmungen von Insiderhandel eine Strafe in Höhe von 704.375 Euro fällig. Allein die siebenfache Strafhöhe des kriminell erlangten Vorteils sollte Abschreckung genug sein. Ein schwacher Trost für Aktionäre, deren Schäden weitaus größer sind. Die Frage nach dem „wie“ tangiert die Aufsichtsräte. Nicht nur in Bezug auf die Auswahl der geeigneten, integren Vorstände, sondern auch auf deren Tätigkeitsüberwachung. Die profane Gier kommt weiterhin in den höchsten Chefetagen vor. Aktionäre bestehen auf einem Null-Toleranz-Ansatz und einer glaubwürdigen lückenlosen Aufklärung – es ist ihr Geld. Aufsichtsräte sollten hier nicht nachlassen. Das gilt übrigens auch für „neues Böses“
Wirecard-KapMuG: Attacke auf Braun und EY
Deutsches Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Wirecard hat begonnen.
Florian Beckermann. Es sind nicht wenige österreichische Aktionäre, die im Rahmen des Wirecard-Skandals zu Schaden gekommen sind. Allein die Wiener Rechtsanwaltskanzlei von Eric Breiteneder vertritt mehr als 2.500 mit einer Schadenssumme im dreistelligen Millionenbereich (wirecards-claims.com). Teilweise diese und andere Geschädigte haben nun das deutsche Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) begonnen. Ihre eventuell vorhandenen Schadensersatzansprüche werden im KapMuG-Verfahren am Beispiel eines Musterklägers verhandelt. Die Klagen von 8.500 früheren Wirecard-Aktionären sind hier gebündelt. Hinzu kommen weitere 19.000 Anleger, die sich an dieses Verfahren angehängt haben. Insgesamt geht es um finanzielle Forderungen in Höhe eines einstelligen Milliardenbetrags.
Seit vergangenen Freitag wird es in einer Event-Halle des ehemaligen Flughafens München-Riem ernst: Erste große Fragestellung an das Gericht ist zunächst, was das Verfahren juristisch feststellen soll. Hierüber gibt es naturgemäß Streit. Über 2.500 Anträge auf Feststellungsziele vernebeln die Lage.
Musterbeklagter in diesem Verfahren ist neben Ex-Wirecard-Vorstandschef Markus Braun unter anderem EY (Ernst & Young, Deutschland). Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen hatte viele Jahre die Geschäftszahlen des Aschheimer Dax-Konzerns geprüft und ein sogenanntes Testat ausgestellt. Ob ein solches Testat eine Kapitalmarktkommunikation darstellt und inwiefern EY deswegen überhaupt im Zuge des KapMuG-Verfahrens für eventuelle Schadensersatzforderungen herangezogen werden kann, ist offen. Mit dieser Frage wird sich der erste Zivilsenat des Gerichtes beschäftigen müssen. Eine Vielzahl von Aktionären hatte sich auf das Testat „verlassen“ und immer wieder wurde argumentiert, dass man ohne dieses nie investiert hätte. An dieser Stelle wurde die Causa durchaus emotional.
In der Verhandlung ließ das Gericht bereits durchblicken, dass es dazu noch keine feste Meinung hat. EY hat schon vor Beginn der mündlichen Verhandlung klargemacht, dass es Schadensersatz-Forderungen für unbegründet hält. Eine wegweisende Entscheidung ist zu erwarten.
Warum erst jetzt? Mitte 2023 waren in Deutschland die meisten Kläger mit der Verjährung konfrontiert. Erst nach dem relevanten Datum – exakt drei Jahre nach dem Zusammenbruch des Wirecard-Konzerns – war die Eröffnung eines solchen Verfahrens sinnvoll. Es gilt neben dem Strafverfahren gegen Braun und Co. als eines der wichtigsten Verfahren. Weitere Klagen sind hiervon jedoch nicht berührt.
Wie üblich zu Beginn der Verhandlung hat die Richterin zu einer gütlichen Einigung aufgerufen. Dies mag angesichts eines möglichen mehrjährigen Verfahrens gut gemeint sein. Einstweilen scheinen jedoch viele Anleger weiterhin erzürnt, ob der Causa Wirecard. Geschichten um den ehemaligen CFO und „Austro-Geheimagenten“ Jan Marsalek helfen wenig, die Gemüter zu beruhigen.
