Betriebliche Vorsorge in Österreich: Was die Reform bringt
Erstmals veröffentlicht: 22. Mai 2026, aktualisiert: 9. Oktober 2026
Die betriebliche Vorsorge in Österreich wird reformiert. Arbeitnehmer sollen künftig ihre Ansprüche aus der Abfertigung Neu leichter in eine lebenslange Zusatzpension umwandeln können. Zudem werden neue Veranlagungsmodelle ohne Kapitalgarantie geschaffen, Abfertigungskonten zusammengeführt und Verwaltungskosten gesenkt. Der Nationalrat hat die Reform am 23. September 2026 beschlossen. Die neuen Regeln sollen am 1. Jänner 2028 in Kraft treten, wie das österreichische Parlament berichtet.
Doch reichen diese Maßnahmen aus, um das Pensionssystem langfristig zu stärken? Die Ökonomin Monika Köppl-Turyna hält weitergehende Reformen für notwendig. Bei einer Veranstaltung der Österreichischen Gesellschaft für Versicherungsfachwissen (GVFW) im Mai 2026 sprach sie sich unter anderem für höhere Arbeitgeberbeiträge und eine automatische Einbeziehung von Arbeitnehmern in die betriebliche Altersvorsorge aus.
Betriebliche Vorsorge: Was sich ab 2028 ändert
Die Reform soll die betriebliche Altersvorsorge als zweite Säule des österreichischen Pensionssystems stärken. Im Mittelpunkt steht die Abfertigung Neu. Dafür zahlen Arbeitgeber derzeit 1,53 % des monatlichen Bruttoentgelts einschließlich Sonderzahlungen in eine betriebliche Vorsorgekasse ein, wie die Finanzmarktaufsicht (FMA) erläutert.
Künftig können Arbeitnehmer erworbene Abfertigungsansprüche kostenfrei in eine Pensionskasse übertragen. Dafür wird ein gesetzliches Standardprodukt geschaffen, das auch Beschäftigten ohne bestehende Betriebspension offensteht. Alternativ ist eine Übertragung in eine Lebensversicherung möglich.
Zudem müssen Vorsorgekassen ab 2028 neben der klassischen Abfertigung Neu eine sogenannte Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft anbieten. Diese ermöglicht eine langfristigere und risikoreichere Veranlagung mit höheren Ertragschancen. Dafür entfällt allerdings die Kapitalgarantie. Auch der vorzeitige Zugriff auf das angesparte Kapital ist grundsätzlich ausgeschlossen, wobei Ausnahmen für Härtefälle vorgesehen sind.
Die bisherige Abfertigung Neu mit Kapitalgarantie bleibt bestehen. Die Wahl des neuen Veranlagungsmodells ist freiwillig. Das geht aus den Erläuterungen des Parlaments zur Reform hervor.
Weitere Maßnahmen betreffen die automatische Zusammenführung länger beitragsfreier Abfertigungskonten und geringere Verwaltungskosten. Laut Bundesregierung sollen Konten, auf die seit drei Jahren keine Beiträge mehr eingezahlt wurden, grundsätzlich bei der aktuell zuständigen Vorsorgekasse gebündelt werden. Arbeitnehmer können dem widersprechen.
Warum Experten höhere Beiträge zur betrieblichen Vorsorge fordern
Für Köppl-Turyna geht die Reform nicht weit genug. Die Universitätsprofessorin verwies bei der GVFW-Veranstaltung auf die hohe Belastung des österreichischen Staatshaushalts durch Pensionen.
Im Jahr 2024 flossen nach den von ihr präsentierten Zahlen 15,5 % des Bruttoinlandsprodukts in Pensionen. In Ländern wie Dänemark, den Niederlanden und Schweden lag der entsprechende Anteil demnach bei 7 bis 8 %. Die österreichischen Pensionsausgaben von 74,9 Mrd. Euro stellte sie den Ausgaben für Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt von 22,4 Mrd. Euro gegenüber.
Um die staatliche Pension langfristig zu ergänzen, empfiehlt Köppl-Turyna eine stärkere kapitalgedeckte Altersvorsorge. Die Beitragssätze sollten schrittweise auf 3 bis 5 % steigen. Gleichzeitig müsse verhindert werden, dass die Lohnnebenkosten insgesamt zunehmen. Dafür schlägt sie eine entsprechende Senkung der Pensionsversicherungsbeiträge vor.
Auch der derzeitige Beitragssatz von 1,53 % für die Abfertigung Neu sollte nach Ansicht der Ökonomin erhöht werden.
Automatische Betriebspension für alle Arbeitnehmer?
Ein weiterer Vorschlag betrifft die automatische Teilnahme an der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer ohne bestehende betriebliche Pensionslösung sollten nach dem sogenannten Auto-Enrollment-Prinzip automatisch in ein Vorsorgesystem aufgenommen werden.
Dabei würde ein Opt-out-Modell gelten: Arbeitnehmer wären zunächst einbezogen, könnten der Teilnahme aber widersprechen. Köppl-Turyna hält diesen Ansatz für wirksamer als ein Opt-in-System, bei dem Beschäftigte selbst aktiv werden müssen.
Sie verwies auf wissenschaftliche Untersuchungen, wonach verpflichtende Pensionsfonds die nationale Sparquote erhöhen können. Freiwillige Vorsorgemodelle führten dagegen häufig nur dazu, dass bereits vorhandenes Vermögen anders angelegt wird. Aus ihrer Sicht wären Arbeitgeberbeiträge besonders sinnvoll.
Auch steuerlich sieht die Ökonomin Reformbedarf. Sie empfiehlt für die zweite und dritte Säule des Pensionssystems ein einheitliches EET-Modell. Dabei bleiben Einzahlungen und Veranlagungserträge während der Ansparphase steuerfrei, während die späteren Rentenzahlungen besteuert werden.
Vorsorgekassen und Pensionskassen: Wo liegt der Unterschied?
In Österreich gibt es unterschiedliche Formen der betrieblichen Vorsorge. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Vorsorgekassen und Pensionskassen.
Betriebliche Vorsorgekassen verwalten die Beiträge zur Abfertigung Neu. Arbeitgeber zahlen dafür laufend 1,53 % des Bruttoentgelts einschließlich Sonderzahlungen ein. Die erworbenen Ansprüche bleiben grundsätzlich auch bei einem Arbeitgeberwechsel erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Auszahlung möglich. Die gesetzliche Kapitalgarantie schützt die eingezahlten Beiträge, nicht jedoch deren Kaufkraft. Quelle: FMA – Abfertigung Neu.
Pensionskassen dienen dagegen unmittelbar der Finanzierung einer zusätzlichen Betriebspension. Die Beiträge werden langfristig am Kapitalmarkt veranlagt. Im Ruhestand wird daraus eine zusätzliche Pension ausbezahlt.
Bislang hat nur knapp ein Viertel der unselbstständig Erwerbstätigen in Österreich Anspruch auf eine Leistung aus einer Pensionskasse. Die FMA bezifferte das verwaltete Vermögen der Pensionskassen Ende 2025 auf 30,4 Mrd. Euro.
Die Reform soll beide Systeme stärker miteinander verbinden. Arbeitnehmer können damit ihre Ansprüche aus der Abfertigung Neu künftig leichter für eine lebenslange Zusatzpension nutzen. Allerdings ist nach einer Übertragung in eine Pensionskasse keine freie Verfügung über das Kapital bei Pensionsantritt mehr möglich, wie das Parlament erläutert.
Wie Pensionsfonds die Wirtschaft stärken können
Eine stärkere betriebliche Altersvorsorge könnte nach Einschätzung von Köppl-Turyna nicht nur Arbeitnehmern, sondern auch der Wirtschaft zugutekommen.
Sie verwies bei ihrem GVFW-Vortrag auf Studien, denen zufolge ein um 1 % höheres Pensionsfondsvermögen das Wirtschaftswachstum um bis zu 0,07 % erhöhen könne. Entscheidend sei dabei die Qualität der Kapitalveranlagung. Besonders ein höherer Aktienanteil könne positive Wachstumsimpulse auslösen.
Pensionsfonds seien zudem wichtige Kapitalgeber für junge, innovative Unternehmen. Länder mit einer starken zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge verfügten häufig auch über einen besser entwickelten Markt für Risikokapital.
Als Beispiele nannte Köppl-Turyna Dänemark, die Niederlande, Estland und Großbritannien. Österreich liege bei der Verfügbarkeit von Venture Capital dagegen deutlich zurück.
Unternehmen könnten ebenfalls profitieren. Köppl-Turyna verwies auf Untersuchungen, die bei Unternehmen mit Pensionsfonds-Beteiligungen eine höhere Patentaktivität und Stundenproduktivität feststellen.
Reicht die Reform für höhere Pensionen?
Auch in der anschließenden Diskussion der GVFW-Veranstaltung wurde deutlich, dass die betriebliche Vorsorge allein nicht sämtliche Herausforderungen des Pensionssystems lösen kann.
Ralph Müller, Generaldirektor der Wiener Städtischen Versicherung, sprach sich für eine Anhebung des Pensionsantrittsalters aus, ohne dadurch zusätzliche Ansprüche gegenüber dem staatlichen System zu schaffen.
SPÖ-Nationalratsabgeordneter Kai Jan Krainer hielt dagegen, dass kurzfristig vor allem niedrigere Pensionsanpassungen wirksam wären. Maßnahmen wie ein höheres Pensionsantrittsalter oder längere Durchrechnungszeiträume würden ihre volle Wirkung erst nach Jahrzehnten entfalten.
Für eine stärkere Kombination von staatlicher und kapitalgedeckter Altersvorsorge plädierte NEOS-Nationalratsabgeordneter Christoph Pramhofer. Kapitalgedeckte Systeme könnten langfristig vom Zinseszinseffekt profitieren. Eine Verbindung von Umlageverfahren und Kapitaldeckung sei daher sinnvoller als die ausschließliche Finanzierung über eines der beiden Systeme.
Pramhofer sprach sich ebenfalls für höhere Beiträge zu den Vorsorgekassen aus. Seinen Angaben bei der GVFW-Veranstaltung zufolge könnten Beiträge von 1,53 % die Nettopension um rund 10 % erhöhen, bei 3 % wären es etwa 20 %. Diese Werte sind als Modellannahmen zu verstehen, nicht als garantierte Pensionserhöhung.
Andreas Csurda, Vorstandsmitglied der Allianz Pensionskasse und stellvertretender Obmann des Vorsorgeverbandes der Wirtschaftskammer, sieht die Reformbereitschaft in Österreich allerdings weiterhin begrenzt. Er plädierte für längere Veranlagungszeiträume und den Abbau von Kapitalgarantien, um höhere Erträge zu ermöglichen.
Die beschlossene Reform greift einen Teil dieser Forderungen auf. Eine allgemeine automatische Betriebspension und höhere verpflichtende Arbeitgeberbeiträge sind jedoch nicht vorgesehen. Damit bleibt die Frage offen, wie Österreich die kapitalgedeckte Altersvorsorge breiter in der Bevölkerung verankern kann.
Autor: Marius Perger
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